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Die wichtigsten Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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33 min
Die wichtigsten Tipps für den Steuerausgleich
Wie Sie am meisten Geld vom Finanzamt zurückbekommen.©Elke Mayr
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Wo es am meisten Geld vom Staat gilt: Von Pendlerpauschale, Familienbonus und Absetzbeträge, die nur automatisch erhält, wer einen Lohnsteuerausgleich macht. Plus: Die Neuerungen.

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Es war wieder einmal ein Jahr, mit hohen finanziellen Belastungen, das hinter uns liegt. Die Inflation nagt unerbittlich an Einkommen und Ersparten. Die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges bringt viele Menschen um Teile ihrer Einnahmen. Ein guter Grund für Steuerzahler, sich in so schwierigen Zeiten Geld vom Finanzamt zurück zu holen, das man an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hat. Dazu ist eine Arbeitnehmerveranlagung nötig, landläufig als "Lohnsteuerausgleich" bezeichnet.

Gemeinsam mit Dieter Pock, Steuerberater bei TPA Steuerberatung gibt trend.at einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für eine Steuererklärung für Arbeiter und Angestellte, beschreibt, welche Abschreibposten es gibt und erklärt, welche Formulare für welche Steuererleichterung nötig sind.

Ab wann kann der Steuerausgleich eingereicht werden?

Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

Steuererklärung 2022: Im Schnitt über 900 Euro pro Antrag erwartet

Die Steuererklärung zu machen, kann sich richtig auszahlen. Wer für 2021 seinen Lohnsteuerausgleich eingereicht hat, hat im Schnitt 714 Euro vom Staat an Steuern zurückbekommen. Für die Steuererklärung 2022 dürfte aufgrund höherer Absetzbeträge für Familienbonus, Kindermehrbetrag, Teuerungsabsetzbetrag, Pendlerpauschale laut Schätzung des Finanzministeriums sogar pro Antragsteller auf 912 Euro steigen.

Die Neuerungen für das Veranlagungsjahr 2022

Es gelten mehrere neue Regelungen für den Lohnsteuerausgleich, die erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2022 wirksam werden.

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Der Mehrkinderzuschlag und die Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wurden erhöht.

© Elke Mayr

1. Mehr Geld für Kinder

  • Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000,16 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650,16 Euro jährlich erhöht.

  • Ab 2023 steigt der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).

  • Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.

2. Neuer Absetzbetrag um Teuerung geltend zu machen

Erstmals wird bei der Arbeitnehmerveranlagung ein sogenannter Teuerungsabsetzbetrag berücksichtigt. Dieser beträgt bis zu 500 Euro, steht jedoch nur jenen mit geringem Einkommen und Anspruch auf Verkehrs- oder Pensionsistenabsetzbetrag zu.

3. Deutlich mehr Geld für Pendlerpauschale und Pendlereuro

Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine um 50 Prozent erhöhte Pendlerpauschale und ein für die Monate Mai bis Dezember 2022 vierfacher Pendlereuro.

4. Taxefy: Steuerausgleich per Steuer-App möglich

Mit Taxefy geht eine neue Steuer-App an den Start. Die Steueranträge werden über eine Schnittstelle elektronisch an das Finanzamt gesendet. Der Steuerausgleich soll so in wenigen Minuten möglich sein, so das Versprechen des Onlinespezialisten finanz.at, zu dem auch die App gehört.

Die Voraussetzung für eine Steuergutschrift in der Arbeitnehmerveranlagung

Nur weil jemand absetzbare Ausgaben getätigt hat, heißt das noch nicht, dass man auch eine Steuergutschrift erhält. Geld vom Staat retour gibt es grundsätzlich nur, wenn zuvor auch eine Zahlung in Form einer Lohnsteuer oder Vorauszahlung geleistet wurde. Aber selbst, wenn auf den ersten Blick mangels gezahlter Lohnsteuer keine Steuergutschrift möglich erscheint, kann sich eine Rückzahlung ergeben, nämlich wenn der Steuerpflichtige in den Genuss der sogenannten Negativsteuer kommt.

Tipps zum Steuerausgleich: Was besonders viel Geld vom Staat bringt

  • Wenn Steuerpflichtige Ausgaben getätigt haben, um zum Job zu gelangen (Pendlerpauschale)

  • beruflich auf eigene Kosten eine Weiterbildung absolvieren

  • Kinder haben,

  • hohen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind oder

  • Absetzbeträge zustehen, die erst im Wege der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Download: Steuerbuch 2023

Das Steuerbuch 2023 ist ein nützliches Nachschlagewerk für alle steuerlichen Begünstigungen, Erleichterungen und Rückzahlungen. Es ist ein jährlich vom Finanzministerium herausgegebenes aktualisiertes Steuerbuch. Darin wird das Steuer-1x1 von der Pike auf erklärt, jede noch so kleine Steuersparmöglichkeit detailliert beschrieben und in Tabellen übersichtlich dargestellt. Darin finden sich auch wertvolle Tipps und praktische Beispiele für die Arbeitnehmerveranlagung.

Steuerbuch 2023: Das Steuerbuch 2023 finden Sie hier zum Downlaod.

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© Bundesministerium Finanz

I. Arbeitnehmerveranlagung

Ausgangspunkt für das Ausfüllen des Steuerausgleichs: Formular L1

Bei der Arbeitnehmerveranlagung, landläufig als "Lohnsteuerausgleich" bezeichnet, werden bestimmte Ausgaben geltend gemacht. Dazu wird für alle Arbeiter, Angestellten und Pensionisten, die keine weiteren Einkünfte haben, das Formular „L1“ benötigen. Dieses gibt es wie alle weiteren Formulare für den Steuerausgleich in Papierform beim Finanzamt oder direkt zum Ausfüllen über finanzonline.bmf.gv.at. Jeder Steuerpflichtige erhält dazu persönliche Zugangsdaten.
Mit diesem einen Formular ist es jedoch nicht immer getan – für einzelne Absetzposten (zB solche für Kinder) gibt es Ergänzungsformulare.

Ausfüllhilfen für die Steuererklärung

Für Absetzbeträge oder andere Steuererleichterungen können weitere Formulare erforderlich sein. Man wird damit jedoch beim Ausfüllen, dieser oft nicht selbsterklärenden Formulare, nicht alleine gelassen. So stehen für jedes Formular Ausfüllhilfen zur Verfügung. Beispielsweise für das Formular L1. Wem das zu mühsam ist, sollte die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Mit dessen Hilfe lassen sich die Hürden in Form von Kennziffern, Beilagen und Detailwissen über Absetzposten in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung gut nehmen und auch die eine oder andere zusätzliche Steuerersparnis herausholen, auf die man selbst nicht gekommen wäre.

Für Einkünfte bis rund 17.900 Euro sind keine Steuern zu zahlen

Für ArbeitnehmerInnen fällt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis zu rund 15.000 Euro schon während der unterjährigen Bezugsabrechnung keine Lohnsteuer auf die laufenden Bezüge an. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 steuerpflichtige Einkünfte von weniger als 15.000 Euro im Jahr (im Jahr 2019 lag diese Grenze noch bei 13.800 Euro) bezogen haben, bekommen auf die laufenden Bezüge keine Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag entspricht einem Bruttogehalt von rund bis zu 1.290 Euro monatlich.

Einkünfte als ArbeitnehmerIn bleiben bis zumindest rund 17.900 Euro steuerfrei.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

ArbeitnehmerInnen, die eine Arbeitnehmerveranlagung machen und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von nicht mehr als 24.500 Euro pro Jahr erzielen, erhalten im Wege der Arbeitnehmerveranlagung den (ab Einkünften von mehr als 16.000 Euro anteiligen) erhöhten Verkehrsabsetzbetrag und einen Teuerungsabsetzbetrag gutgeschrieben. Pock: Dadurch bleiben Einkünfte als ArbeitnehmerIn bis zumindest rund 17.900 Euro effektiv steuerfrei.

Die Steuerfreigrenze ist nur mit einer Arbeitnehmerveranlagung voll ausschöpfbar.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Diese Steuerfreigrenze kann jedoch nur im Wege der Arbeitnehmerveranlagung vollständig ausgeschöpft werden – wird doch der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und der Teuerungsabsetzbetrag nur im Weg einer Arbeitnehmerveranlagung nach Ende des Jahres gutgeschrieben.

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Wer neben seinem Job als Angestellter oder Arbeiter Zusatzeinkünfte mittels Honorarnoten stellt, muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

© Elke Mayr

II. Einkommensteuererklärung

Ab wann Arbeitnehmer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind

Eine Einkommensteuererklärung müssen all jene Arbeitnehmer abgeben, die neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte wie aus einem Werkvertrag, einer Vermietung oder selbständigen/gewerblichen Tätigkeit erzielen und dadurch Einkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr beziehen, sofern deren Jahreseinkommen insgesamt 12.000 Euro überschreitet.

Eine Einkommensteuererklärung ist weiter in der Regel dann nötig, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht dem KESt-Abzug und der Endbesteuerung unterliegen, oder Einkünfte aus Krypto-Assets erzielt wurden.

Ab welcher Höhe der Einkünfte Selbstständige zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind

Alle Selbstständigen, die keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen haben und deren Jahreseinkommen 11.000 Euro übersteigt, sind ebenfalls verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Für diese Steuererklärung gelten kürzere Abgabefristen als für die Antragsveranlagung in der Arbeitnehmerveranlagung: Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen, wenn diese über Finanzonline erfolgt. Längere Abgabefristen gelten für Steuerpflichtige, die von Steuerberatern vertreten werden.

III. Absetzposten in der Arbeitnehmerveranlagung

Absetzposten im Überblick

Für die Arbeitnehmerveranlagung werden nachfolgend fünf wesentliche Rubriken von Absetzposten beschrieben. Sie können jede Rubrik einzeln anklicken und kommen so direkt zu den vertiefenden Artikel und kommen mit einem Klick am Ende wieder zurück zu diesem Punkt.

1. Familienbonus Plus

Familienbonus Plus - pro Kind bis zu 2.000 Euro
Einen erklecklichen Geldsegen kann der Familienbonus Plus bringen. Pro Kind winkt eine Steuergutschrift von bis zu 2.000,16 Euro (ab dem Jahr 2022). Das sind für die Arbeitnehmerveranlagung 2022 um 500 mehr als für 2021. Für Kinder über 18 Jahren gibt es nun statt 500 Euro bis zu 650,16 Euro jährlich. Viele Eltern haben den Antrag auf diesen Bonus bereits im Laufe des Vorjahres bei ihrem Dienstgeber abgegeben. Wer das bisher verabsäumt hat, sollte den Familienbonus plus „spätestens beim Steuerausgleich geltend machen", empfiehlt Steuerberater Dieter Pock. Eine automatische Berücksichtigung des Familienbonus plus ohne entsprechenden Antrag erfolgt nämlich nicht.

2. Sonderausgaben: Diese Zahlungen sind weiterhin absetzbar

Die Absetzbarkeit von Sonderausgaben in der Steuererklärung wurde seit dem Jahr 2021 deutlich reduziert. Die bisherigen Topf-Sonderausgaben (Prämien zu Personenversicherungen, Wohnraumschaffung- und -sanierung, Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen) sind ab der Veranlagung 2021 nicht mehr absetzbar.

Abzugsfähig bleiben Renten und dauernde Lasten aufgrund besonderer Verpflichtungsgründe, Kirchenbeiträge, Spenden, die Kosten für den Steuerberater, der Nachkauf von Versicherungszeiten und (neu ab dem Jahr 2022) das sogenannte „Öko-Sonderausgabenpauschale“.

Mit Spenden Steuern um bis zu zehn Prozent senken

Spenden entfalten nicht nur beim Empfänger, sondern auch in der Steuererklärung eine positive Wirkung. Diese senken die Steuerbemessungsgrundlage um bis zu zehn Prozent. „Man sollte jedoch auf Nummer sichergehen, dass die Spende auch wirklich von der betreffenden Organisation der Finanz gemeldet wird“, rät Pock, „denn ohne Meldung durch die Organisation an das Finanzamt kann die Spende nicht steuermindernd berücksichtigt werden.“

Im weiterführenden Artikel So prüfen Sie, ob Ihre Spende der Finanz gemeldet wurde lesen Sie, wie das funktioniert. Details dazu lesen Sie auch im Artikel: So können Sonderausgaben die Steuern senken [Steuertipp].

Kirchenbeiträge bis zu 400 Euro im Jahr steuermindernd absetzbar

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis höchstens 400 Euro jährlich abgesetzt werden. Verpflichtende Beiträge, die an inländische Kirchen oder Religionsgesellschaften geleistet werden, werden von der jeweiligen Organisation direkt an das Finanzamt übermittelt. Die Daten müssen daher nicht mehr in der Steuererklärung angeführt werden. Die Organisation braucht dazu nur Ihren Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum. Um verpflichtende Beiträge an ausländische Kirchen- oder Religionsgesellschaften abzusetzen, ist das Formular L 1d nötig.

Kosten für Steuerberater absetzbar

Ausgaben für Steuerberater sind abzugsfähig und sind der Höhe nach nicht begrenzt.

Öko-Sonderausgabenpauschale

Im Falle einer geförderten thermisch-energetischen Sanierung können 800 Euro, bei einem geförderten Heizkesseltausch 400 Euro als Sonderausgabenpauschale angesetzt werden. Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll, ist direkt mit dem Förderantrag bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (kurz: KPC) als förderabwickelnder Stelle abzugeben. Bei entsprechender Antragstellung wird die Meldung über die zu berücksichtigende Sonderausgabenpauschale von der KPC direkt ans Finanzamt erstattet und das Pauschale automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

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Versicherungszeiten, die für Ausbildung aufgewendet werden, können nachgekauft werden und so die Pension früher angetreten werden.

© Elke Mayr

Diese Versicherungsprämien können abgesetzt werden

Nachkauf von Versicherungszeiten für Schule, Uni oder eine andere Ausbildung. Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß abzugsfähig. Wenn der Nachkauf von Versicherungszeiten auch nicht für jeden ratsam ist.

Am besten man lässt sich dazu vom Steuerberater oder bei der Pensionsversicherungsanstalt beraten. Informationen dazu finden sich auch auf oesterreich.gv.at. Mehr zum Thema "Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten" finden Sie hier. Wer derzeit ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat nachkaufen möchte, muss derzeit dafür, sofern diese vor dem 1. Jänner 2005 gelegen sind, allerdings 1.292,76 Euro hinblättern. Für alle nach Ende 1954 geborenen hängt die Beitragshöhe vom Schuljahr ab, ist aber in ähnlicher Größenordnung. Wer bereit ist diese Summe zu zahlen, kann dafür jedoch um die nachgekauften Zeiten früher in Pension gehen. Generell gilt: Die Rentabilität solcher Nachkäufe ist umso höher, je höher die Pensionsbemessungsgrundlage ausfallen wird.

Topf-Sonderausgaben: Seit 2021 ist damit Schluss. Topf-Sonderausgaben können letztmalig in der Steuererklärung 2020 geltend gemacht werden, wenn der ihnen zugrunde liegende Vertrag, etwa ein Darlehensvertrag, vor 2016 abgeschlossen wurde. Dazu zählten Ausgaben für Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung und Personenversicherungen. Seit dem Jahr 2021 können Topf-Sonderausgabe nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.

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Arbeitnehmer, die einen Laptop oder andere Arbeitsmittel kaufen, die sie auch beruflich nutzen, können einen Anteil davon auch steuerlich geltend machen.

© istock

3. Werbungskosten

Durch Investitionen in Computer oder Bürosessel die Steuern senken

Das Finanzamt erkennt beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten an. Gerade für die vergangenen Pandemie-Jahre, in denen vielfach Anschaffungen für das Homeoffice getätigt wurden, ist das für viele ein wichtiger Abzugsposten. So können Büromaterial, Handy, Laptop (sofern diese beruflich verwendet werden) nach Abzug eines Privatanteils als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar wie der Kauf eines ergonomischen Bürostuhls für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz können bis zu 300 Euro jährlich abgesetzt werden – ein übersteigender Betrag kann ins Folgejahr vorgetragen und dann abgesetzt werden. Voraussetzung für diesen Absetzposten ist jedoch, dass der/die Arbeitnehmer/in zumindest 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr geleistet hat.

Arbeitsmittel, die bis zu 800 Euro kosten, können im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) im ersten Jahr zur Gänze steuerlich abgesetzt werden. Für Arbeitsmittel, die mehr als 800 Euro (bis 2019: 400 Euro) gekostet haben - etwa ein Computer oder Notebook - können die Ausgaben auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Die Abschreibung nach Abzug eines allfälligen Privatanteils erfolgt linear und jährlich in gleicher Höhe bis zur buchhalterischen Null.

Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe von Anschaffungen für das Homeoffice

Um den jährlichen AfA-Betrag zu errechnen, dividiert man die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Jahre der Nutzungsdauer. Wie lange die Nutzungsdauer der verschiedenen Wirtschaftsgüter ist, muss selbst geschätzt werden bzw. anhand von der Finanz als üblich angesehenen Nutzungsdauern angesetzt werden.

Wann die Werbungskosten gekürzt werden müssen

Wurde ein Homeoffice-Pauschale ausbezahlt oder steht ein solches als Werbungskosten zu, sind die Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel (dazu zählen unter anderem Laptops, PCs, Bildschirme, Headsets) um das Homeoffice-Pauschale zu kürzen. Die Kürzung erfolgt automatisch, wenn die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel im entsprechenden Formularfeld in der Arbeitnehmerveranlagung eingetragen wurden.

  • Beispiel 1: Hat ein im Jahr 2022 (1. Jahreshälfte) angeschaffter Laptop 799 Euro gekostet und wird er beruflich genutzt, kann der Kaufpreis (nach Abzug eines Privatanteils von meist 40 Prozent) in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung für das Jahr 2021 berücksichtigt werden.

  • Beispiel 2: Hat ein in der ersten Jahreshälfte 2022 angeschaffter Laptop 2.500 Euro gekostet, so muss der Anschaffungswert auf eine Nutzungsdauer von zumindest 3 Jahren verteilt werden. Bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren und nach Abzug eines Privatanteils von 40 Prozent können in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils 500 Euro abgeschrieben werden.

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Pendeln und das damit verbundene Tanken ist teuer. Je weiter der Weg zur Arbeit mit dem Auto, umso mehr lässt der Staat bei den Steuern nach.

© Elke Mayr

Erhöhte Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zur Arbeit haben oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund von übermäßiger Wegzeiten oder schlechter Fahrpläne unzumutbar ist und deshalb mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren müssen, haben Anspruch auf das Pendlerpauschale. Dieses kann bereits beim Arbeitgeber bei der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden oder im Weg der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten angesetzt werden. Für Mai 2022 bis Juni 2023 gelten für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro jedoch geänderte Werte.

  • Kleine Pendlerpauschale Diese steht zu, wenn die Fahrtstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer beträgt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist. In dem Fall können je nach Entfernung zwischen 58 Euro und 168 Euro im Monat von der Steuer abgesetzt werden Monat. Für die Zeit von Mai bis Dezember 2022 sind es 87 Euro bis 252 Euro im Monat.

  • Große Pendlerpauschale Für Arbeitswege über zwei Kilometer und wenn die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke nicht zumutbar ist, steht das große Pendlerpauschale zu. Diese beträgt je nach Distanz zwischen 31 Euro und 306 Euro im Monat.

Der Pendlerrechner

Ob die Pendlerpauschale angewendet werden kann und in welchem Ausmaß darf nur mittels Pendlerrechner ermittelt werden.

ArbeitnehmerInnen, denen von ihrem Arbeitgeber für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte ein Firmen-Pkw zur Verfügung gestellt wird, haben keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale. Im Fall der Überlassung eines Öffi-Tickets („Jobticket“) durch den Arbeitgeber steht ein Pendlerpauschale nur für jene Strecke zu, die von diesem Ticket nicht abgedeckt ist.

IV. Absetzbeträge

Die Absetzbeträge werden vielfach direkt an der Quelle, also beim Arbeitgeber oder auch der Pensionsversicherungsanstalt abgezogen, andere nur, wenn der Arbeitnehmer in der Steuererklärung einen Antrag darauf stellt. Einige Absetzbeträge werden auch ohne Antrag berücksichtigt, werden aber nur gewährt, wenn eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird.

Einige Absetzbeträge werden ohne Antrag berücksichtigt, werden aber nur gewährt, wenn eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Absetzbeträge, die im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung automatisch gewährt werden:

  • Teuerungsabsetzbetrag

  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Absetzbeträge, die vom Steuerzahler zu beantragen sind:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (falls nicht bereits beim Dienstgeber beantragt)

  • Familienbonus Plus

  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (falls nicht bereits bei der pensionsauszahlenden Stelle beantragt)

  • Unterhaltsabsetzbetrag

  • Pendlereuro (falls nicht bereits bei der bezugsauszahlenden Stelle gemeinsam mit dem Pendlerpauschale beantragt)

Teuerungsabsetzbetrag im Jahr 2022

ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit einem Einkommen bis 24.499 Euro steht im Jahr ein Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro zu, der bei der Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch berücksichtigt wird. Der volle Teuerungsabsetzbetrag wird bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro gewährt, darüber und bis zu einem Einkommen von 24.500 Euro reduziert sich der Absetzbetrag gleichmäßig bis auf 0 Euro.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag: Bis 1.340 Euro im Jahr 2022

Einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag erhalten ArbeitnehmerInnen, denen das Pendlerpauschale zusteht und die ein Einkommen von maximal 13.000 Euro erzielen.

  • Bis zu einem Einkommen von 12.200 Euro beträgt der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro davon wurden allerdings bereits bei der monatlichen Bezugsabrechnung berücksichtigt) insgesamt 690 Euro.

  • Bis 13.000 Euro Einkommen reduziert sich der Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig bis auf die bereits bei der monatlichen Bezugsabrechnung berücksichtigten 400 Euro.

Wann es einen Zuschlag gibt

Wer über ein steuerliches Jahreseinkommen von höchstens 12.200 Euro verfügt, kommt zusätzlich in den Genuss des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag von 650 Euro. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 16.000 Euro und 24.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf null. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden nicht wie sonst beim Verkehrsabsetzbetrag vom Arbeitgeber berücksichtigt, sondern, wenn die Voraussetzungen stimmen, erst im Wege der Arbeitnehmerveranlagung gewährt.

Steuervorteile für Alleinverdiener, Alleinerzieher und Unterhaltspflichtige

Alleinerzieher und Alleinverdiener können einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Alleinerzieherabsetzbetrag in Anspruch nehmen. Das Geld steht immer nur dem Elternteil zu, bei dem die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben.

Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag ist nach der Kinderanzahl gestaffelt:

  • Für das 1. Kind beträgt der Absetzbetrag 494 Euro für das Jahr 2022

  • Für das 2. Kind 669 Euro

  • Für das 3. und jedes weitere Kind: 889 Euro

    Für das Veranlagungsjahr 2023 sind ein Absetzbetrag von 520 Euro bei einem Kind sowie Erhöhung von 184 Euro für das zweite Kind und 232 Euro für das dritte Kind und jedes weitere Kind vorgesehen.

Der Unterhaltsabsetzbetrag kann von dem Elternteil geltend gemacht werden, der Alimente zahlt und bei dem das Kind oder die Kinder nicht im eigenen Haushalt leben.

  • Dieser Absatzposten beträgt im Jahr 2022 im Monat 29,20 Euro (31 Euro monatlich im Jahr 2023) für das erste Kind.

  • 43,80 Euro für das zweite Kind (47 Euro im Jahr 2023) und

  • jeweils 58,40 Euro für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. 62 Euro im Jahr 2023.

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Der Absetzbetrag für Pensionisten hängt von den jährlichen Einkommen ab. Sie müssen sich jedoch nicht darum kümmern, der Betrag wird automatisch abgezogen.

© Elke Mayr

Pensionistenabsetzbetrag in der ANV

Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 825 Euro (868 Euro im Jahr 2023) und hängt von den jährlichen Einkünften ab und wird automatisch abgezogen. Auf diesen Absetzbetrag hat man bis zu einer Pension von 25.000 Euro einen Anspruch. Den erhöhten Absetzbetrag von 1.214 Euro (1.278 Euro im Jahr 2023) erhalten all jene zugestanden, die mehr als sechs Monate im jeweiligen Kalenderjahr verheiratet waren oder einen eingetragenen Partner hatten und dieser nicht mehr Einkünfte als 2.200 Euro pro Jahr erzielte. Ein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag darf ebenfalls nicht bestehen.

Wer Anspruch auf den erhöhten Absetzbetrag hat

Den erhöhten Absetzbetrag von 1.214 Euro (1.278 Euro im Jahr 2023) erhalten all jene zugestanden, die mehr als sechs Monate im jeweiligen Kalenderjahr verheiratet waren oder einen eingetragenen Partner hatten und dieser Einkünfte von nicht mehr als 2.200 Euro pro Jahr erzielte. Ein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag darf ebenfalls nicht bestehen. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag reduziert sich für Einkommen zwischen 19.930 Euro bis 25.250 Euro bis auf 0 Euro.

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Arztkosten, etwa für Implantate, können ins Geld gehen. Der Fiskus erlaubt die Ausgaben als Absetzbetrag geltend zu machen, allerdings gibt es abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt.

© Elke Mayr

V. Außergewöhnliche Belastungen

Kosten für teure Schicksalsschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar. Was jedoch unter solchen außergewöhnlichen Belastungen zu verstehen ist, hat der Staat genau definiert.

  • Die Ausgaben müssen außergewöhnlich sein,

  • zwangsläufig erwachsen und

  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

    Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Zahnimplantate und Kronen, Begräbnisse, Kuren, Behandlung von Krankheiten oder Kosten für eine künstliche Befruchtung. Sieht der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine Kur, werden die Kosten, die selbst getragen werden, vom Fiskus anerkannt. Pflegekosten beispielsweise für eine 24-Stunden-Hilfe, reduzieren die Steuern um bis zu 50 Prozent der Kosten.

  • Allerdings gibt es einen Selbstbehalt, der von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Dieser beträgt je nach Einkommen zwischen sechs und zwölf Prozent. Wer mehr als 36.400 Euro im Jahr verdient, muss solche Ausgaben in Höhe von bis zu zwölf Prozent des jährlichen Einkommens selbst tragen. Das bedeutet:

Die Ausgaben wirken sich erst steuermindernd aus, wenn der einkommensabhängige Selbstbehalt überschritten wird.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

So nutzen Sie die Vorausberechnung für die Steuererklärung

Doch lohnt sich der ganze Aufwand für die Arbeitnehmerveranlagung überhaupt? Eine Frage, die sich sich relativ leicht beantworten lässt. Wie sehr die Steuererklärung die eigene Steuerlast senkt und ob es sich überhaupt lohnt, eine solche einzureichen, kann man mit einer Vorausberechnung klären. Das ist für all jene möglich, die einen Zugang zu FinanzOnline haben und die Steuererklärung in dieser Form abgeben.

Auf der Webseite kann sich jeder, noch bevor er die Erklärung einreicht, unverbindlich ausrechnen lassen, ob und wie viel Steuergutschrift zu erwarten ist. "Wenn dabei kein Steuerguthaben herauskommt und es sich um eine freiwilligen Antragsveranlagung handelt, bringt es auch nichts, die Steuererklärung abzuschicken", rät TPA Steuerexperte Pock.

Vorausberechnung: Mit Absetzposten jonglieren

„Durch die Vorausberechnung lässt sich mit Absetzposten experimentieren, etwa ob es günstiger ist, den Familienbonus Plus mit dem Partner zu teilen oder nicht“, erläutert der TPA-Experte. Sich mit der Arbeitnehmerveranlagung zu befassen, sollte man, auch wenn es eine mühselige Angelegenheit sein kann, in jedem Fall nicht verabsäumen. Eine solche Lässlichkeit kann über die Jahre unter Umständen einige Tausend Euro kosten. Noch ein Tipp: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein eingereicht werden. Allerdings ändern sich manche Absetzbeträge und Freibeträge, sodass diese nicht für alle Jahre geltend gemacht werden können oder in anderer Höhe.

Beginnend mit 2023 ändern sich die Grenzbeträge für die Steuersätze und die Höhe der Absetzbeträge jährlich durch die Anpassung an die Teuerung.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Beginnend mit dem Jahr 2023 werden sich nicht nur die Grenzbeträge für die einzelnen Steuersätze, sondern auch die Höhe der Absetzbeträge und weitere für die Steuerveranlagung maßgeblichen Beträge jährlich ändern, da diese jährlich an die jeweilige Teuerung angepasst werden (zur weitgehenden Vermeidung der „kalten Progression“).

Was tun, wenn das Finanzamt Ausgaben nicht anerkennt

Wenn vom Finanzamt nicht alle Ausgaben anerkannt werden, kann innerhalb eines Monats eine Beschwerde gegen den Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung eingebracht werden. TPA-Experte Pock: "Argumentieren Sie in einem kurzen Brief, warum Ihnen Ihrer Ansicht nach die geltend gemachten Ausgaben doch als Abzugsposten zustehen. Wenn die Angaben nachvollziehbar und gesetzeskonform sind, wird das Finanzamt einen neuen Bescheid erlassen." Eine Bescheidbeschwerde hat jedoch bestimmte formelle Anforderungen. So muss der Bescheid, gegen den sich die Beschwerde richtet, genau bezeichnet sein. Darüber hinaus muss angeführt werden, in welchem Punkt man meint, dass der Bescheid nicht richtig ist.

Antrag auf Bescheidberichtigung: So machen Sie Absetzposten in Vorjahren geltend

Wer in den vergangenen Jahren vergessen hat, absetzbare Ausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben, kann das innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Bescheids nachholen. Dazu muss ein Antrag auf Bescheidberichtigung gestellt werden. Ist der Bescheid schon älter als ein Jahr, sollten Sie trotzdem mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und die Berücksichtigung der Ausgaben anregen.

Was kann man gegen eine Steuernachzahlung tun?

Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Wer eine Arbeitnehmerveranlagung macht und plötzlich den Bescheid über eine Nachzahlung erhält, muss das nicht in jedem Fall hinnehmen. Ein Antrag auf eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) kann nämlich auch wieder zurückgenommen werden. Steuerspezialist Pock: „Sollten Sie überraschenderweise einen Steuerbescheid mit einer Nachzahlung erhalten, können Sie den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist schriftlich beim Finanzamt zurückziehen.“ Die Nachzahlung muss dann nicht geleistet werden. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat.

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