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Steuerausgleich Student: Die wichtigsten Steuertipps

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Steuerausgleich Student: Die wichtigsten Steuertipps
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Steuertipps für Studierende, die Arbeit: Welche Beihilfen oder Stipendien für das Studieren gelten, welche Zuverdienstgrenzen, wann Studenten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wann auf wie viel Krankengeld und welche Ausgaben die Eltern von Studierenden steuerlich absetzbar sind.

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Steuerausgleich Student: Die wichtigsten Tpps für Studierende, die jobben

Das Einkommensteuergesetz sieht zwar keine speziellen Freibeträge für Studierenden vor, aber es gibt steuerliche Regelungen, von denen auch Studenten profitieren.

Wer nicht mehr als 11.000 Euro Gewinn erzielt, zahlt keine Einkommensteuer

Wenn der Gewinn aus allen selbstständigen Tätigkeiten (freie Dienstverträge, Werkverträge) zusammen pro Kalenderjahr nicht mehr als 11.000 Euro beträgt, fällt keine Einkommensteuer an. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beträgt das steuerfreie Basiseinkommen 16.1801 Euro (im Jahr 2021). Das höhere steuerfrei Einkommen ist auf die zusätzlichen Steuerabsetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag) zurückzuführen. Eine Einkommensteuererklärung ist nur nötig, wenn das Finanzamt den Studenten dazu auffordert. Bei der Gewinnermittlung sind entweder alle Ausgaben, die zur Erzielung der Einnahmen nötig waren oder das bis zu 12%ige Betriebsausgaben-Pauschale von den Einnahmen abziehen.

Familienbeihilfe: Zuverdienstgrenze im Auge behalten

Arbeitende Studenten, die ihre Familienbeihilfe nicht verlieren möchten, sollten jedoch unbedingt die Zuverdienstgrenze einhalten. Diese darf bei Studierenden höchstens 15.000 Euro brutto betragen - grob gesagt: Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeiträge. Bei Selbstständigen ist dasjenige Einkommen maßgeblich, das sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergibt. Nur dann bekommen Studierende die einbehaltene Lohnsteuer zurück. Wird der Betrag von 15.000 Euro überschritten, ist nur noch jener Betrag der Familienbeihilfe zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Wenn im darauffolgenden Jahr der Betrag wieder unterschritten wird, ist der Bezug der Familienbeihilfe wieder möglich.

Studierenden können bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie 19. Jahre werden, so viel verdienen, wie sie wollen, ohne Fürchten zu müssen, die Familienbehilfe zu verlieren. Ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt werden, gilt jedoch die Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro.

Bei einem Einkommen von 2.000 Euro bis zu 35.000 Euro netto muss keine Umsatzsteuer verrechnet werden

Selbständiger mit freiem Dienst- oder Werkvertrag mit Umsätze bis zu 35.000 Euro netto pro Kalenderjahr sind nicht verpflichtet, zusätzlich zum Honorar die meist 20-prozentige Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen (Kleinunternehmer-Regelung). Sollte der Auftraggeber jedoch die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit durch eine Vorsteuer-Pauschale von 1,8 Prozent des Umsatzes eine kleine Ersparnis herausholen. Allerdings nur, wenn der Betreffende bereit ist, vierteljährlich oder monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu machen.

Studenten als freier Dienstnehmer: Was das für Lohnsteuer und Krankenversicherung bedeutet

Wenn ein Student als echter Dienstnehmer angestellt ist, behält das Unternehmen die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. In diesen Fällen sollten Studenten versuchen, sich diese Lohnsteuer nach Jahresende vom Finanzamt zurückzuholen.

Freie Dienstnehmer können sich freiwillig kranken- und pensionsversichern

Wenn ein Student während der Studienmonate ein geringfügiges echtes oder freies Dienstverhältnis eingeht, ist eine freiwillige Versicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse möglich.
Um 68,59 Euro (2022) monatlich können sich Studenten freiwillig kranken- und pensionsversichern lassen. Dieser begünstigte Beitrag gilt jedoch nicht, wenn der Betreffende mehr als monatlich 485.85 Euro (Geringfügigkeitsgrenze 2022) verdient. Studenten können sich auch krankenversichern, selbst wenn sie keinen Job haben.

So hoch ist das Krankenstandsgeld für freie Dienstnehmer

Als freier Dienstnehmer bekommt man ab dem vierten Krankenstandstag ein Krankengeld in der Höhe von 4,73 Euro pro Tag.
Ein geringfügig Beschäftiger freier Dienstnehmer erhält als Krankengeld einen Fixbetrag von 174,49 Euro pro Monat (Stand 2022), wenn eine begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen wurde. (Kosten: 68,59 Euro pro Monat).

Wer ein vollversicherter freie Dienstnehmer:in ist, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
- vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Ent­gelt­an­spruchs bekommen haben
- von der Dauer des Krankenstandes
vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen die Betroffenen 50 Prozentder Bemessungsgrundlage
ab dem 43. Tag bekommen Sie 60 Prozent der Bemessungsgrundlage

Weitere Informationen über die Selbstversicherung von Studenten finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse.

Studenten als echte Dienstnehmer: Wann ein Anspruch auf Urlaub besteht

Sind Studenten als echter Dienstnehmer angestellt, stehen ihnen meistens Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch eine anteilige Urlaubsabgeltung (Urlaubsersatzleistung) zu. Bei einem Werkvertrag haften Studenten für das Arbeitsergebnis bzw. den Erfolg. Bei Projekten, bei denen eine Haftung drohen könnte, sollte ein Dienst- oder freien Dienstvertrag angestrebt werden, da der Student in diesem Fall keine Haftung für den Erfolg übernimmt.

Wann Studenten ein Recht auf Arbeitslosengeld haben

Um neben dem Studium einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu können, müssen Studenten
- innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Eine geringfügige Beschäftigung zählt nicht, da in diesem Fall keine Arbeitslosenversicherung besteht.
- Weitere Voraussetzung: Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Als zeitlich verfügbar gilt, wer ein Arbeitsverhältnis mit einer Normalarbeitszeit von 20 Wochenstunden eingehen kann.

Wie Eltern von studierenden Kindern Ausgaben beim Finanzamt absetzen können

Eltern können in ihrer Steuererklärung für studierende Kinder den Kinderfreibetrag geltend machen - allerdings nur solange sie für das studierende Kind Familienbeihilfe beziehen. Die Aufwendungen für die Universitätsausbildung können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn im Einzugsgebiet des Wohnortes der Eltern (Entfernung > 80 km) keine entsprechende universitäre Ausbildung möglich ist und das Kind auswärts studieren muss. Diese außergewöhnliche Belastung wird vom Staat durch einen Pauschalbetrag von 168 Euro pro Monat anerkannt und ist damit unabhängig vom tatsächlichen Mehraufwand. Auf das Jahr gerechnet sind das 2.160 Euro (2022). Von Mai 2022 bis Juni 2023 befristet wird das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht, der Pendlereuro wird im selben Zeitraum vervierfacht. Die Familienbeihilfe ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag. Geringfügige eigene Einkünfte des Kindes sind nicht schädlich, wenn die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe nicht überschritten wird.

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