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Außergewöhnliche Belastungen: Clever Steuern senken

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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17 min
Außergewöhnliche Belastungen: Wie man clever die Steuerlast senkt
Teure medizinische Behandlungen, die die Kasse nicht übernimmt, zählen zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen, die die Steuern mindern.©Elke Mayr
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Welche Ausgaben im Steuerausgleich als außergewöhnliche Belastungen eingestuft werden. Wie hoch der Selbstbehalt ist und wie (Ehe-) Partner, die Ausgaben etwa für hohe Arzthonorare oder Kirchenbeiträge, steueroptimiert einsetzen können.

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Manchmal kommt es im Leben besonders dick. Plötzlich notwendige Zahlungen können einen fast überrollen. Da braucht es aus heiterem Himmel ein Zahnimplantat, einen Besuch bei einem teuren Privatarzt, ein Hörgerät, das Tausende Euro kostet oder das Haus muss nach einem Hochwassereinbruch saniert werden. Typische Kosten, bei denen der Staat jedoch ein Auge zudrückt und als Steuerminderungsgrund gelten lässt. Diese können in der Arbeitnehmerveranlagung, vulgo Steuerausgleich unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden.

Die Ausgaben müssen einem zwangsläufig erwachsen

Wolfgang HöfleSteuerberater TPA Steuerberatung

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

"Es muss sich um Ausgaben handeln, die einem zwangsläufig erwachsen und denen man sich aus rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann", so TPA Steuerberater Wolfgang Höfle über die Voraussetzung, dass Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung eingestuft werden. Um steuerlich absetzbar zu sein müssen die Ausgaben zudem das laufende Einkommen belasten und so hoch sein, dass sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Das bemisst der Fiskus daran, ob und um wie viel die Ausgaben den Selbstbehalt überschreiten. Eine Bedingung für die Absetzbarkeit von der Steuer ist auch, dass die Belastung nicht schuldhaft oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Es können nur die Kosten abgesetzt werden, die den Selbstbehalt überschreiten

Wolfgang HöfleSteuerberater TPA Steuerberatung

Die Vergünstigungen von Alleinerziehern und Alleinverdienern

Wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, reduziert sich der Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen um einen Prozentpunkt. Jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, führt ebenfalls zu einer Senkung um je einen Prozentpunkt. Der Selbstbehalt entfällt für Kosten, die in Zusammenhang mit einer Behinderung des Steuerpflichtigen anfallen wie Behandlungskosten, Heilbehelfe oder Pflegekosten. Voraussetzung dafür ist eine Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent.

Wovon die Höhe des Selbstbehalts abhängt

Es wird jedoch nur ein Gesamtbetrag berücksichtigt, der den jährlichen Selbstbehalt überschreitet. "Steuerwirksam werden solche Ausgaben erst, wenn diese einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt übersteigen", erläutert Höfle. Dieser beträgt bis zu zwölf Prozent des Einkommens.

Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab:

  • Bei höchstens 7.300 € Einkommen pro Jahr sind es 6 Prozent.

  • Zwischen 7.300 € und 14.600 € Einkommen pro Jahr sind es 8 Prozent.

  • Zwischen 14.600 € und 36.400 € Einkommen pro Jahr sind es 10 Prozent.

  • Und bei mehr als 36.400 € Einkommen pro Jahr sind es 12 Prozent, jeweils vom Einkommen gerechnet.

Bei Eltern mit Kindern, für die seit über sechs Monaten Familienbeihilfe gezahlt wird, reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt je Kind.

Wann Krankheitskosten absetzbar sind

Eine Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die geheilt oder gelindert werden muss. Damit die Kosten dafür erstattet werden können, muss zunächst nachweislich eine Krankheit vorliegen. Bei der Linderung oder Heilung spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung aus eigenem Verschulden entstanden ist, wie Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit, oder nicht.

Wann die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden können

  • Wenn sie nicht durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung ersetzt werden

  • die Kosten dafür den Selbstbehalt übersteigen

  • Maßnahmen zur Heilung oder Linderung der Krankheit durch ein ärztliches Personal ausgeführt werden.

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Behandlungskosten, beispielsweise für einen Physiotherapie, sind steuerlich absetzbar.

© iStock

Wann Behandlungen abgeschrieben werden können

  • Behandlungen durch medizinisches Personal wie Physiotherapeuten gelten als außergewöhnliche Behandlung, wenn die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde oder

  • die Sozialversicherungsanstalt einen Teil der Kosten übernimmt.
    Ausländische Heilpraktiker: Die Behandlungskosten von anerkannten Heilpraktikern im Ausland gelten ebenfalls als außergewöhnliche Belastung.
    Unbefugte Personen: Heilende Maßnahmen, die von Personen ausgeführt werden, die laut Gesetz nicht dazu befugt sind, können ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall ist ein ärztliches Gutachten nötigt, dass die Behandlung notwendig ist.

Wellness-Aufenthalte sind steuerlich nicht absetzbar

Wolfgang HöfleSteuerberater TPA Steuerberatung

Zu den Kosten, die häufig abgesetzt werden zählen unter anderem Kuraufenthalte. Aber nur, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine Kur sieht, werden Kosten für Aufenthalt, Kurmittel, medizinische Betreuung und Fahrtkosten zum und vom Kurort vom Fiskus, die selbst getragen werden, anerkannt. "Reine Wellness-Aufenthalte sind steuerlich nicht absetzbar", warnt Höfle.

Ausgaben für einkommensschwache (Ehe-)Partner absetzbar

Kosten zur Linderung oder Heilung von Krankheiten von erkrankten (Ehe-)Partnern sind zwar von diesen selbst zu tragen. Wenn diese Ausgaben den (Ehe-)Partners aber derart belasten würden, dass das steuerliche Existenzminimum in Höhe von 11.693 Euro (bis 2022: 11.000 Euro) unterschritten würde, kann auch der Partner einspringen und die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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Bei teuren Medikamenten und Heilbehelfen wie Brillen zahlt der Staat mit.

© Elke Mayr

Von der Steuer absetzbare Krankheitskosten

  1. Krankenhaus- und Arzthonorare

  2. Aufwendungen für Arzneimittel

  3. Kosten für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz wie Zahnprothesen, Brücken und Kronen.
    Aufwendungen für Heilbefehle wie Brillen, Kontaktlinsen

  4. Fahrtkosten zum Arzt, Spital, etc.

  5. Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder

  6. Kosten für Ferngespräche

  7. Ausgaben zur Heilung/Linderung von Allergien

  8. Rezeptgebühren

  9. Kosten für Behandlung, dazu zählt auch Psychotherapie und Akupunktur

  10. Selbst geleistete Beiträge für den Aufenthalt in Spitalen oder Kurorten/Reha

  11. Künstliche Befruchtung

  12. Kosten für die Unterkunft von Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalten von Kindern

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Diabetiker müssen wie viele andere mit einer dauerhaften Erkrankung eine Diät einhalten. Vom Staat kann man Ausgaben für diese spezielle Ernährung in der Steuererklärung als monatliche Freibeträge geltend machen.

© iStock

Von Diabetes bis Zöliakie: Bis zu 70 Euro im Monat für spezielle Diät absetzbar

Unter Krankheitskosten fallen auch Ausgaben für eine spezielle Ernährung auf Grund einer Krankheit. Die Kosten für die Diät können an Hand von Belegen oder über folgende Pauschalbeträge für ermittelt werden:

Monatliche Freibeträge für Diätkosten
Zuckerkrankheit (Diabetes): 70 Euro 
Tuberkulose (Tbc): 70 Euro
Zöliakie: 70 Euro
Aids: 70 Euro 
Gallenleiden: 51 Euro 
Leberleiden: 51 Euro 
Nierenleiden: 51 Euro 
Diätverpflegung wegen Magenkrankheit oder anderer innerer Erkrankung: 42 Euro

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So eine Moorpackung kann so manches Zipperlein lindern. Aber nur wenn der Arzt einen Kuraufenthalt bewilligt, können Kosten, die die Krankenkasse nicht deckt, auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

© i'Stock

Kuraufenthalt: Wann der Staat mit zahlt

Wenn das Kreuz zwickt, Schmerzen in der Bandscheiben einem das Leben vergällen oder die Hüfte nicht mehr richtig mitspielt, hat man gute Chancen, eine Verordnung vom Arzt dafür zu bekommen und von der Krankenkasse einen Kuraufenthalt bewilligt zu bekommen - die Voraussetzung, um Kosten, die die Kasse nicht übernimmt, in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.

Als solche Kosten, lässt die Finanz folgende Ausgaben gelten:

  • Aufenthaltskosten

  • Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung

  • Fahrtkosten zum und vom Kurort; bei pflegebedürftigen Personen und Kindern auch die Aufwendungen für eine Begleitperson

Kostenersätze und Lebenshaltungskosten bis zu 156,96 Euro monatlich (= 5,23 Euro täglich) sind von der Steuerbemessungsgrundlage abziehbar.

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Als außergewöhnliche Belastung für die Pflege gelten gelten Kosten für Pflegepersonal, Hilfsmittel für die Pflege und Ausgaben für eine entsprechende Vermittlungsorganisation, etwa für eine Organisation für eine 24-Stunden-Pflege.

© Elke Mayr

Welche Pflegekosten steuermindernd wirken

Pflegekosten, beispielsweise für eine 24-Stunden-Pflege, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings erst nach Abzug des erhaltenen Pflegegeldes und anderer Zuschüsse. Erfolgt die Pflege in einem Pflegeheim, ist zusätzlich noch eine Haushaltsersparnis abzuziehen.

Pflegekosten für Behinderung bis Jahresabkommen von 6.000 Euro

Ist jemand zu mindestens 25 Prozent behindert, entfällt der einkommensabhängige Selbstbehalt für die Pflegekosten, wenn der Pflegebedürftige selbst oder sein (Ehe-)Partner die Kosten trägt, sofern das Jahreseinkommen des Pfleglings 6.000 Euro nicht überschreitet. In diesen Fällen kann die Steuerersparnis ein entsprechendes Einkommen vorausgesetzt, bis zu 50 Prozent der Heim- und Pflegekosten betragen.

Wann pflegende Angehörige Pflegekosten absetzen können

Übernehmen andere Angehörige wie die eigenen Kinder diese Kosten, weil das Einkommen des Pfleglings nicht reicht, ist bei diesen Personen jedoch ein Selbstbehalt abzuziehen. Doch Vorsicht: Überträgt der Pflegebedürftige als Gegenleistung für die Pflege Vermögen an seine Angehörigen, können die Pflegekosten von diesem Angehörigen nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

So werden Kosten für Begleitpersonen von Pflegebedürftigen abgesetzt

Bei pflegebedürftigen Personen und Kindern sind auch die Kosten für eine Begleitperson als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Davon müssen noch Kostenersätze und Haushaltsersparnis in der Höhe von 156,96 Euro monatlich abgezogen werden. Die Haushaltsersparnis sind pauschal ermittelte Lebenshaltungskosten, die zu Hause angefallen wären, wenn man nicht auf Kur, im Krankenhaus oder im Pflegeheim gewesen wäre.

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim oder häusliche Betreuung

Die Kosten für ein Pflegeheim sind nur dann als außergewöhnliche Belastung, wenn ein besondere Pflege- oder Betreuungsbedarf besteht und ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Davon wird ab dem Zeitpunkt ausgegangen, zu dem jemand ab der 1. Stufe Pflegegeld erhält. Als außergewöhnliche Belastung gelten Kosten für Pflegepersonal, Hilfsmittel für die Pflege und Ausgaben für eine entsprechende Vermittlungsorganisation, etwa für die 24-Stunden-Pflege.

Reicht das Einkommen und das Pflegegeld nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, kann der unterhaltsverpflichtete Ehepartner oder Kinder verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall können sie diese als außergewöhnliche Belastung absetzen, sofern ihnen dafür kein Vermögen überlassen wird, wie etwa ein Eigenheim. Erhalten Sie jedoch beispielsweise in Haus vom Pflegebedürftigen, erlaubt die Finanz nicht die Kosten, die ihnen durch die Pflege erwachsen, steuermindernd einzusetzen.

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Ein Begräbnis ist teuer. Der Staat stuft Ausgaben dafür deshalb als außergewöhnliche Belastung ein.

© iStock

Begräbniskosten bis zu 1.000 Euro absetzbar

Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Grabsteins können als außergewöhnliche Belastung bis zu 1.000 Euro von Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten gehören zwar zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten, aber wenn Nachlassvermögen vorhanden ist, können diese, abzüglich des Nachlasses, Begräbniskosten inklusive Kosten eines Grabsteins bis maximal 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Eine Sterbeversicherung zählt ebenfalls zum Vermögen aus dem Nachlass.

Wenn kein Erbe vorhanden, sind bei Begräbnissen folgende Ausgaben absetzbar:
- Für Blumen und Kränze
- für ein schlichtes, dem Ortsgebrauch entsprechendes Totenmahl
- für Beileidsdanksagungen sind Teil der Begräbniskosten.

Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege.

Alleinerzieher können Kosten für Kinderbetreuung absetzen

Kosten für einen Kindergarten, eine Tagesmutter, ein Internat, ein Tagesheim, ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe werden vom Fiskus als außergewöhnliche Belastung eingestuft, wenn sie der oder die Alleinerzieher/in berufstätig ist.

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Hochwasser und Murenabgänge können dem Eigenheim großen Schaden zufügen. die Kosten, um die Schäden zu beseitigen, mindern die Steuer.

© iStock

Kein Selbstbehalt für Ausgaben um Katastrophenschäden zu beheben

Kosten für Katastrophenschäden können ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Allerdings müssen Entschädigungen von Versicherungen oder Zuschüsse von öffentlichen Stellen abgezogen werden. Als Katastrophenschäden gelten Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Sturm oder Lawinen. Von der Steuer absetzbar sind die Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände und die Kosten für die Beschaffung zerstörter Gegenstände wie Waschmaschine, Kühltruhe oder andere Geräte, die bei einer Überschwemmung unbrauchbar geworden sind.

Zahlungen in einem Jahr leisten, statt Ratenzahlungen über mehrere Jahre

Wolfgang HöfleSteuerberater TPA Steuerberatung

Tipps, wie Ausgaben am besten steuermindernd eingesetzt werden

Alles in einem Jahr zahlen

Bei kostspieligen Investitionen wie für Implantate oder umfangreiche Gebiss-Sanierungen rät TPA-Steuerexperte Höfle, sämtliche Zahlungen dafür in einem Kalenderjahr zu leisten, statt Ratenzahlung über mehrere Jahre zu vereinbaren. „Wird der Betrag etwa über zwei Jahre abgestottert, überschreiten die Kosten den Selbstbehalt meist nicht," warnt Höfle, „denn der einkommensabhängige Selbstbehalt bei Zahlungen über mehrere Jahre würde so mehrmals gelten und die steuerwirksamen Beträge schmälern.“ Je mehr außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr anfallen und bezahlt werden, desto höher ist die Chance auf eine Steuerersparnis, da die Summe der Ausgaben dann eher die Höhe des einkommensabhängigen Selbstbehalts übersteigen.

Besserverdienende Partner soll Arztrechnung zahlen

Ein weiterer Tipp: Wer über kein steuerpflichtiges oder über ein geringeres Einkommen verfügt, sollte den besser verdienende (Ehe-)Partner die Arztrechnungen und/oder den Kirchenbeitrag zahlen lassen." Auf diese Wiese lässt sich bei der Steuererklärung des Partners unter Umständen ein höherer Steuerspareffekt erzielen als beim eigenen Steuerausgleich ", so der TPA-Steuerberater.

Welches Formular ist für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung nötig?

Um außergewöhnliche Belastungen im Steuerausgleich geltend machen zu können, ist das Zusatzformular L1ab nötig.

Das Erstellen einer Steuererklärung wird von vielen als Belastung empfunden

Wolfgang HöfleSteuerberater TPA Steuerberatung

Doch nicht jeder, der Geld vom Staat zurückhaben will, will sich die Arbeit antun und alle Ausgaben für die Arbeitnehmerveranlagung richtig zuordnen und mühsam herausfinden, in welche dafür vorgesehene Rubrik diese eingetragen werden müssen. Höfle weiß aus der Praxis: „Das Erstellen einer Steuererklärung wird von vielen als Belastung empfunden. Diese Aufgabe wird daher vielfach einem Steuerberater übergeben, dessen Kosten man als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann.“

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