Und jetzt die dritte Säule!

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Private Zukunftsvorsorge, steuerlich gefördert, ist das neue Pensionsleitmodell in Europa. Österreich setzt mit dem General-Pensionskassenvertrag zunächst auf eine Stärkung der betrieblichen Säule. Doch das ist erst der Auftakt für mehr.

Es war ein mutiger Vorstoß von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) im trend: Sie wolle jenen, die privat vorsorgen, eine entsprechende Unterstützung geben. Der Vorschlag für die dritte Pensionssäule: Nach Ablauf einer Mindestbehaltefrist sollen Kursgewinne bei Aktien von der KESt (­aktuell 27,5 Prozent) ausgenommen werden. Von den Neos kommt postwendend Unterstützung: „Die Abschaffung der KESt nach einer Behaltefrist liegt ganz in unserer DNA. Sie ist längst überfällig und ein wichtiger Hebel für eine attraktivere private Altersvorsorge“, meint Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer.

Die SPÖ sprang jedoch sofort auf die Bremse: „Der Vorschlag einer KESt-Befreiung kostet sehr viel Geld und bringt nur sehr wenigen einen Vorteil. Wir haben diese Frage in den Koalitionsverhandlungen diskutiert und sind zum Ergebnis gekommen: Das machen wir nicht. Daran hat sich für uns nichts geändert“, lautet die Position in der Parteizentrale. Bis 2011 gab es jedenfalls eine KESt-Befreiung nach einer Behaltefrist von einem Jahr, was langfristiges Investieren gegenüber kurzfristiger Spekulation bevorzugen sollte. Dann wurde sie von der SPÖ-ÖVP-Koalition unter Bundeskanzler Werner Faymann abgeschafft. Und daran, so sind sich Politinsider einig, dürfte sich so rasch nichts ändern.

Wie auch immer: In Europa gehen jedenfalls immer mehr Länder den Weg, ihre Pensionsvorsorge auch über den Kapitalmarkt zu finanzieren. In Schweden wird etwa ein geringer Prozentsatz des Umlageaufkommens am Aktienmarkt veranlagt. In Dänemark gibt es eine quasi obligatorische betriebliche Säule, in Norwegen den berühmten Staatsfonds.

In Deutschland ist nun eine Orientierung am schwedischen Modell Thema, zusätzlich zu den bereits beschlossenen steuerbegünstigten Altersvorsorgedepots, was auch für Polen gilt. Auch in Tschechien können Kursgewinne nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei geltend gemacht werden. Christoph ­Boschan, CEO der Wiener Börse, fordert daher vehement: „Österreich muss ­endlich auf diesen Zug aufspringen, unser Zögern kostet Wohlstand.“

Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts Eco Austria, sieht das genauso: „Österreich hat ein Strukturproblem in der Altersvorsorge. Wir finanzieren sehr viel über die erste Säule und nutzen kapitalgedeckte Vorsorge viel zu wenig. Immer mehr ­Länder in Europa zeigen, dass breitere zweite und dritte Säulen möglich sind. Österreich sollte diesen Rückstand nicht weiter verwalten, sondern endlich systematisch abbauen.“

In einer 334 Seiten starken Studie im Auftrag der Vienna Insurance Group und der Erste Group hat ihr Institut 2024 die Pensionssysteme ausgewählter Länder in Europa nach Kriterien wie Nachhaltigkeit, Leistungshöhe, Umverteilungsfaktor oder Krisensicherheit bewertet. Sie sollte einen Anstoß für eine Diskussion über die Neuausrichtung des österreichischen Pensionssystems liefern, blieb aber weitgehend unbeachtet.

Dabei sind die Ergebnisse alarmierend: Österreich hat mit 13,7 Prozent des BIP die vierthöchsten Pensionsausgaben aller OECD-Länder und liegt deutlich über dem EU-Schnitt von 11,4 Prozent. Die Aufwendungen in Österreich werden aufgrund der demografischen Entwicklung bis 2045 noch auf 14,2 Prozent steigen. Paul Severin, Vorstand der Vereinigung österreichischer Finanzanalysten, ÖVFA, meint dazu trocken: „Österreich hat kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Denn es geht auch anders: Weit geringer liegen die Staatsausgaben mit 6,5 Prozent des BIP in den Niederlanden, mit 7,4 Prozent in Schweden und mit 8,3 Prozent in Dänemark.

Vonseiten der SPÖ wird dem entgegengehalten, dass private Vorsorge für Wenigverdiener kaum in Frage kommt und eine steuerliche Förderung primär höhere Einkommensschichten bevorzugen würde. Heinz Bednar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG), widerspricht dieser Auffassung vehement: „Österreich scheitert nicht am fehlenden Vorsorgewillen der Menschen, sondern an den Rahmenbedingungen. Wer private Altersvorsorge in die Breite bringen will, muss sie einfach, kostengünstig, steuerlich attraktiv und kapitalmarktnah gestalten. Das deutsche Vorsorgedepot zeigt, in welche Richtung es gehen kann.“

Der Reformdruck in Österreich wächst jedenfalls ungebremst weiter: Rund 82 Prozent der heimischen Alterseinkommen stammen aus öffentlichen Zahlungen – EU-weit ein Spitzenwert, der OECD-Schnitt liegt bei rund 57 Prozent. Zusätzlich hat sich die Pensionsdauer seit 1972 von neun auf rund 20 Jahre verdoppelt, das tatsächliche Antrittsalter ist aber ­nahezu unverändert.

Eine gewisse Entspannung soll nun der ab 2027 in Kraft tretende General-Pensionskassenvertrag bringen. Die zweite Säule, also die betriebliche Vorsorge, ist bislang zweigeteilt: Die freiwilligen Pensionskassen zählen rund 1,1 Millionen Anwartschafts- und Leistungsberechtigte, während die obligatorische Abfertigung Neu mit rund vier Millionen Anwartschaftsberechtigten praktisch alle unselbstständig Beschäftigten erfasst. Diese beiden betrieblichen Vorsorgesysteme werden nun zusammengelegt. Alle Arbeitgeber sind dann verpflichtet, ab dem zweiten Beschäftigungsmonat 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse einzuzahlen.

Die Grundidee dahinter beschreibt Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe: „Auch Menschen, deren Arbeitgeber keine Pensionskassenlösung anbietet, erhalten die Möglichkeit, Guthaben aus der Abfertigung Neu freiwillig in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln. Das Modell schafft erstmals die Möglichkeit, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Österreich eine betriebliche Zusatzpension aufbauen können.“ ÖVFA-Vorstand Severin zur kommenden Neugestaltung der betrieblichen Vorsorge: „Unsere Alterseinkommen hängen im internationalen Vergleich außergewöhnlich stark an der staatlichen Pension, während die zweite und die dritte Säule viel zu wenig Breitenwirkung entfalten. Der General-Pensionskassenvertrag kann dafür ein wichtiger Schritt sein – aber nur dann, wenn daraus echte Breite, ausreichende Beiträge und spürbare Zusatzpensionen entstehen.“ Neos-Kapitalmarktsprecher Pramhofer hat dazu auch konkrete Pläne: „Wir wollen es ermöglichen, diesen Betrag freiwillig auf drei Prozent zu erhöhen – das ist vor allem für jene Unternehmen interessant, die keinen Pensionskassenvertrag haben, aber dennoch etwas für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter tun wollen. Diese Beitragserhöhung wollen wir noch in dieser Legislaturperiode schaffen.“ Mit dieser Maßnahme könnte laut Pramhofer die betriebliche Vorsorge künftig 20 Prozent zu den Nettopensionen beitragen.

Ob das tatsächlich möglich ist, ist fraglich. Denn eine Erkenntnis aus der EcoAustria-Pensionsstudie lässt aufhorchen. Das Verhältnis von Durchschnittspension zu Durchschnittslohn wird in Österreich von derzeit 56 Prozent auf 45 Prozent im Jahr 2070 sinken, sprich, die Pensionshöhe wird künftig geringer ausfallen. Dies ist vorwiegend durch die demografische Entwicklung bedingt, da die Löhne im Verhältnis stärker wachsen und angehoben werden als die Pensionen. Der Vergleich der Pensionssysteme anderer Länder zeigt auf, dass nur durch die Ergänzung kapitalgedeckter Komponenten die Pensionen nachhaltig gesichert werden können. Was auch Neos-Kapitalmarktsprecher Pramhofer so sieht: „Der General-Pensionskassenvertrag ist ein wichtiger erster Schritt. Aber weitere Reformen müssen folgen: Wir brauchen attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für die dritte Säule und eine stärkere Nutzung des Kapitalmarkts für die Altersvorsorge. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Generationengerechtigkeit.“

Der Artikel ist in der trend.EDITION am 14. August 2026 erschienen.

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