
Ohne zusätzliche EU-Finanzierung gibt es keine weiteren Maßnahmen zu Umweltwünschen aus Brüssel, sagt Umweltminister Norbert Totschnig bei der Vorlage des Entwurfs zum „Nationalen Wiederherstellungplan Österreich“.
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Viel deutlicher kann man die prinzipielle Ablehnung eines EU-Plans nicht ausdrücken: Umweltminister Totschnig legte zwar heute einen Entwurf des „Nationalen Wiederherstellungplans Österreich“ (vulgo Renaturierungsverordnung) zur Vorlage in Brüssel vor. Im Wesentlichen besteht das 424 Seiten starke Konvolut – basierend auf einem exzessiven Fragebogen der EU – allerdings aus einer Aufzählung bestehender österreichischer Maßnahmen. Sie werden zur Erhaltung des Ökosystems im Land ohnehin schon seit Jahren entwickelt und umgesetzt, auch mit der Unterstützung hoher EU-Förderungen.
Es geht dabei um recht komplexe Themen – von der Entfernung überflüssiger Querbauwerke in Flüssen (über 300 Kilometer neue freie Fließstrecke bis 2030) über den Erhalt von Blühstreifen an den Ackerrändern (Öpul-Umweltprogramm laut Gemeinsamer Agrarpolitik) und die Zählung von Schmetterlingen durch freiwillige Hobbyforscher („Grassland-Index“ 2022-2026, stabile Population) bis hin zur Wiedervernässung von Mooren (Life-Projekts „AMooRe“, plus 1.400 Hektar bis 2033).
Zusätzliche Anstrengungen sind laut Totschnig vorläufig nicht vorgesehen. Dies sei weder notwendig, noch wirtschaftlich darstellbar, da die EU mit ihrem angekündigten Finanzierungsplan für ihre eigene Verordnung seit einem Jahr säumig sei. Totschnig: „Österreich beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Zusätzliche Maßnahmen für die Wiederherstellungsziele funktionieren nicht ohne ausreichende zusätzliche Mittel. Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen.“
Der Entwurf ist ein öffentliches Dokument, das auf der Seite des Umweltministeriums abrufbar ist. Stellungnahmen bis zum 26. Oktober werden in eine endgültige Version bis September 2027 eingearbeitet. Einige kritische von Seiten der Umweltorganisationen werden wohl dazukommen. Sie haben sich stärkere Einschränkungen bei Land, Forst- und Wasserwirtschaft erhofft.