Inklusion in Unternehmen: Zwischen Quote und Realität

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Martin Pichler, Mario Haas, Günter Wilding und Stefan Schuster (v. l.) sind über ein Arbeitsprojekt der Lebenshilfe als Fix-Angestellte bei der Post gelandet.

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Drei Viertel der österreichischen Unternehmen zahlen lieber eine Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe steigt. Was dagegen getan werden kann.

Günter entlädt Pakete aus einem gelben Post-Lkw und legt sie auf ein Förderband zur weiteren Sortierung. Nur wenn der 48-Jährige die Pakete richtig hinlegt, können die Scanner die Adressetiketten gut lesen. Günter fühlt sich angekommen. Nach Jahren in der Behindertenwerkstätte Wasendorf hat er als Mitarbeiter der Österreichischen Post echte Verantwortung, ein Gehalt und einen fixen Arbeitsvertrag.

Der mehrheitlich staatliche Konzern ist jedoch nicht repräsentativ für Österreichs Arbeitswelt, wie neue Zahlen des Sozialministeriums zeigen. 2025 zahlten 74,3 Prozent der Unternehmen lieber eine Ausgleichstaxe, statt die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen. Dieser Wert blieb über die letzten fünf Jahre relativ stabil. Die Beschäftigungspflicht schreibt Unternehmen ab 25 Personen vor, dass vier Prozent ihrer Mitarbeitenden „begünstigt behinderte“ Menschen sein sollen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen.

Erfüllt ein Unternehmen die Quote nicht, werden pro Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 344 bis 512 Euro Ausgleichstaxe fällig. Diese verwendet das Sozialministerium wiederum, um Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Doch zuletzt waren mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen: „Wir sehen schon seit langer Zeit, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen deutlich stärker steigt als unter Menschen ohne Behinderungen – und dass diese länger anhält“, sagt Klaus Widl, der Präsident des Österreichischen Behindertenrats. So ist die Zahl von arbeitslosen „begünstigt behinderten“ Personen laut AMS im Juni 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 15,6 Prozent gestiegen. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Menschen mit Behinderungen, aber auch andere benachteiligte Gruppen oftmals die Ersten, die ihren Job verlieren und die Letzten, die wieder einen bekommen“, erklärt Widl die steigende Arbeitslosigkeit.

Um Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben, brachte Bundesministerin Korinna Schumann im Juli eine Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes in den Nationalrat ein. Dabei sollen zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Staatsbudget in den Ausgleichstaxfonds fließen. Diesen Herbst wird der Nationalrat über das Vorhaben abstimmen.

Welche Vorurteile bestehen

Geld allein wird bestehende Vorurteile allerdings nicht beseitigen, glaubt die Diversitätsmanagerin der Österreichischen Post, Sabine Weber-Treiber: „In unseren Köpfen ist nach wie vor verankert, dass Behinderungen auch eine Leistungsreduktion bedingen.“ Die Post hat sich dafür unter anderem Sensibilisierungsworkshops für Führungskräfte überlegt: „Wir haben kognitive Einschränkungen simuliert, indem sie nur mit verbaler Anleitung ein Lego-Set zusammenbauen sollten. Mit einem speziellen Anzug machen wir körperliche Einschränkungen erfahrbar – zum Beispiel Bandscheibenvorfälle oder Adipositas.“

Ein weiterer Grund für die Schieflage ist laut Widl die Angst vor dem erhöhten Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderungen. Dabei würden die wenigsten Unternehmen wissen, dass dieser bei Personen mit Begünstigtenstatus erst nach vier Jahren im Unternehmen greift. Weber-Treiber erklärt es so: „Wenn ich, ganz allgemein gesprochen, im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen Mitarbeitende kündigen muss, dürfen Menschen mit Behinderungen nach vier Jahren im Unternehmen nicht als Erste auf der Liste stehen. Stattdessen muss ich erst schauen, ob ich diese Person auch in einem anderen Bereich des Unternehmens gut beschäftigen kann.“ Sollte sich die Person jedoch etwas zuschulden kommen lassen, könnten Mitarbeitende mit Behinderungen zu jedem Zeitpunkt genauso entlassen werden wie alle anderen auch.

Als dritten Grund fügt Widl die Angst vor zusätzlichen Kosten an. Doch auch dort fördere der Sozialministeriumsservice die Finanzierung von technischen Arbeitshilfen oder auch Arbeitsplatzadaptierungen.

Wie Inklusion die Unternehmenskultur verändert

Wenn sich Unternehmen durch Zahlung der Ausgleichstaxe von ihren Verpflichtungen freikaufen, entgeht ihnen jedenfalls viel an Ressourcen und Talenten, ist Nicole Steger, Diversitätsmanagerin bei Ikea, überzeugt. Aus ihrer Sicht stärkt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen Offenheit, Respekt und gegenseitige Unterstützung im Team. Selbst im Design von Produkten und Dienstleistungen könne man entschieden profitieren, betont auch Behindertenrat-Präsident Widl: „Wenn man Menschen mit Behinderungen im Team hat, wenn man beispielsweise Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen entwickelt, ist auch die Qualität des Produkts höher, weil man ja sozusagen die Expertise schon im Team hat.“

Was die Ausgleichstaxe beweckt

Dass die Ausgleichstaxe zu niedrig angesetzt ist, um Unternehmen genügend Anreize zu schaffen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, darin sind sich alle drei Expert:innen einig. Außerdem habe laut Widl die Ausgleichstaxe einen Konzeptionsfehler, da Österreich hauptsächlich aus KMU besteht und die aktuelle Regelung damit nur rund drei Prozent aller Unternehmen in die Pflicht nimmt.

Deshalb plädiert Widl für eine grundlegende Reform des Systems. Statt wenige größere Unternehmen zur Kasse zu bitten, sollten alle entsprechend ihrer Möglichkeiten einen Solidarbeitrag zahlen. Gleichzeitig könnten Unternehmen, die mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder die gesetzlichen Vorgaben sogar übertreffen, stärker belohnt werden. Widl: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche und menschenrechtliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen Erwerbsbeteiligung zu ermöglichen.“

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Der Artikel ist im trend.PREMIUM vom 17. Juli 2026 erschienen.

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