
Die Höchstrichter hoben darüber hinaus einen Teilfreispruch in Bezug auf die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für eine Villa auf.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils gegen René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt. Damit ist Benko erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Den Teilfreispruch hob er indes auf und wies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Erstgericht, das Landesgericht Innsbruck, zurück. Der OGH hob zudem den Strafausspruch auf, das heißt, das Erstgericht muss sich auch mit der Strafhöhe neu beschäftigen.
Für Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, gilt in diesem zweiten Anklagepunkt weiter die Unschuldsvermutung. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthielt. Das Geld sei einfach weg und nicht mehr auf dem Konto vorhanden gewesen, argumentierten die Höchstrichterinnen und -richter. Die Verteidigung Benkos hatte hingegen keinen Schaden in der "Rücküberweisung" gesehen, schlussendlich habe Benko später wieder Geld von der Mutter bekommen und zwar mehr als ohne Rücküberweisung, so die Argumentation.
Den Teilfreispruch in Bezug auf die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für eine Villa hob der OGH unterdessen auf. Ähnlich wie die Generalprokuratur sah der OGH in dieser Vorauszahlung "keinen Gegenwert" für die Gläubiger. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für Gläubiger nicht verwertbar, so die Höchstrichterin.