Der Rechtsstaat ist keine Blumenwiese

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.©APA/Georg Hochmuth
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Kommentar. Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak zum Vorgehen der Anwälte in der Causa Grasser: Wir müssen das Verhältnis zwischen Justiz und Medien dringend auf neue Beine stellen.

GERICHTSVERFAHREN sind in Österreich Dauerbrenner in der medialen Berichterstattung. Nicht nur gegen (Ex-)Politiker wird gefühlt am Fließband verhandelt und aus dem Gerichtssaal live getickert, auch Strafprozesse mit gänzlich unbekannten Personen können zum medialen Happening werden. Der Fall der am Großglockner erfrorenen Freundin eines nunmehr wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilten Bergsteigers wurde gleich in einer mehrteiligen Podcast-Reihe aufgearbeitet.

Zum Ende des Sommerlochs konnte man nun über eine Anzeige lesen, die von den Strafverteidigern von Karl-Heinz Grasser eingebracht wurde und zur Verfolgung eines etwas dubiosen „Informanten“ wegen Verleumdung geführt hat. Die Details mögen für Nichtanwälte etwas befremdlich wirken, aber feststeht, dass die Verteidiger im Rahmen der Gesetze und ihres Mandats gehandelt haben. Niemand unterstellt ihnen rechtswidriges Handeln. Dennoch ist die Empörung groß, Vertreter der Justiz beschweren sich über Angriffe auf die Justiz, die Justizministerin selbst über ein „gefährliches Bild für unseren Rechtsstaat“.

Man könnte die Ereignisse auf den ersten Blick durchaus positiv sehen. Der Rechtsstaat arbeitet und wird durch die umfassende mediale Berichterstattung sichtbar und erlebbar. Nachdem Gerichtsurteile immer wieder auch Spannungsfelder zwischen geltendem Recht und dem Gerechtigkeitsgefühl der Gesellschaft aufzeigen können, sind mediale Debatten im Sinne gesellschaftlicher Entwicklung sehr zu begrüßen.

Nur leider ist der Rechtsstaat kein ganz unkomplexes Gebilde und die Berichterstattung selten erklärend oder aufklärend, sondern oftmals reißerisch, emotionalisiert oder von politischen Interessen und Kulturkampf getrieben. Am Beispiel Grasser: Es ist schwer vorstellbar, dass in einem weniger prominenten Fall ähnliche Sorgen geäußert würden.

Gerade in Boulevardmedien wurden etwa die Freisprüche der zehn Angeklagten im Fall eines sexuellen Übergriffs auf ein minderjähriges Mädchen nach Ansicht des Gerichtspräsidenten teilweise „stark verkürzt und sinnentstellt“ dargestellt, mit dem klaren Ziel einer Emotionalisierung. Es ist, zugegeben, auch schwierig, zu vermitteln, welche Rolle der innere Tatvorsatz im Strafrecht spielt (die Angeklagten haben nach Ansicht des Gerichts nicht erkennen können, dass die Betroffene erst zwölf war) und wann ein „Nein“ als solches erkennbar war. Gerade hier haben Medien die Verantwortung aber nicht nur die verständlichen Emotionen, die Menschen angesichts dieser Freisprüche haben, zu bedienen, sondern zu erklären und allenfalls Änderungen in der Rechtslage anzuregen. Keinesfalls darf anhand von Einzelfällen die Effektivität des Rechtsstaats in Frage gestellt werden, weil einem das Ergebnis eines Verfahrens nicht gefällt.

Ein wesentliches Spannungsfeld zwischen Medien und Justiz ist die Geschwindigkeit. Der Rechtsstaat ist langsam, manchmal zu langsam, aber er ist gründlich, zuverlässig und kommt zu Ergebnissen. Medien stehen in starkem Wettbewerb und folgen dem Grundsatz: „Speed kills“. Emotionalisierung schafft außerdem Leserzahlen. Damit ist der medialen Vorverurteilung Tür und Tor geöffnet. Zwar wurde Karl-Heinz Grasser 2025 in letzter Instanz rechtskräftig verurteilt – ein wesentlicher Grund für die Halbierung seiner Haftstrafe durch den Obersten Gerichtshof lag aber in der Beeinträchtigung Grassers durch die jahrelange mediale Vorverurteilung sowie Häme und Spott, der Grasser ausgesetzt war. Damit haben gerade die Medien, denen an einer strengen Strafe für die Projektionsfigur Grasser gelegen war, das Gegenteil davon erreicht. Dabei ist der Fall Grasser bzw. Buwog gesellschaftlich hoch relevant, und es wäre im Sinne der Steuerzahler:innen interessant, zu erklären, ob und wie die 800 Millionen Euro, um die die Buwog offenbar zu günstig verkauft wurde, für den Staat noch hereinzuholen sind und welche Schäden politische Korruption tagtäglich anrichtet.

Daher gilt für die Vorgehensweise der Grasser-Anwälte und der Staatsanwaltschaft in der jüngsten Causa: Hier ist nichts anderes als der Rechtsstaat bei der Arbeit. Strafverteidigung ist – ähnlich wie Defence beim Fußball – selten elegant und muss es auch nicht sein. Der Rechtsstaat ist vieles, aber keine Blumenwiese. Er sollte vor allem keine Spielwiese für politisch motivierten Journalismus sein.

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