
Dass sich der europäische Menschenrechtsgerichtshof EGMR in die Gesetzgebung einmischt, schafft einen verhängnisvollen Präzedenzfall.
Am 9. April 2024 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Schweiz müsse ihre Umweltgesetze nachbessern. Geklagt hatte eine Gruppe namens KlimaSeniorinnen, der die Umweltgesetzgebung ihres Heimatlandes nicht weit genug ging. Zuvor hatte der Bundesrat (die Schweizer Regierung) den Wählern ein CO2-Gesetz vorgelegt, das allerdings per Volksentscheid abgelehnt wurde.
Für die Schweiz ist dies kein ungewöhnlicher Vorgang. Direkte Demokratie nimmt bei den Eidgenossen einen hohen Stellenwert ein. Bei praktisch allen heikleren Themen befragen die politischen Entscheidungsträger das Wahlvolk. Nicht selten scheitern dann Gesetzesinitiativen – so auch diese. Doch die Entscheidung ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger wollten die Klima-Omas nicht akzeptieren. Also: Klage beim EGMR, Urteil siehe oben. So weit, so bekannt.
Seither wächst freilich bei grünbewegten Bürgerinnen und Bürgern die Unruhe. Gleich nach der Urteilsverkündung hatten Kommentatoren nämlich von einem sensationellen Präzedenzfall gesprochen, der eine Reihe ähnlicher Prozesse nach sich ziehen könnte. Tatsächlich fordern Umweltschützer quer durch ganz Europa, so auch in Österreich, schärfere Umweltgesetze bzw. die Erstellung möglichst rigider Klimapläne. Das Urteil des EGMR ist eine klare Ermutigung, ab sofort Regierungen und Parlamente unter Druck zu setzen: Entweder ihr tut, was wir fordern, oder wir holen uns einfach ein ähnliches Urteil aus Straßburg.
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