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Das Berufungsgericht bestätigte jedoch eine frühere Entscheidung, wonach das Verfahren vor einem Gericht im Bundesstaat Missouri verbleibt. Dessen Richter hatte der Einigung bereits vorläufig zugestimmt. Für den 14. September ist dort nun eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung angesetzt. Der Anwalt der Kläger kündigte an, den Vergleich auch dort weiter bekämpfen zu wollen.
Die Bayer-Tochter Monsanto begrüßte die Entscheidung und bezeichnete den Einspruch als haltlos. Der Vergleich sei für alle Parteien fair, teilte das Unternehmen mit. Bayer sieht sich in den USA mit rund 65.000 Klagen von Personen konfrontiert, die den glyphosathaltigen Unkrautvernichter unter anderem für das Non-Hodgkin-Lymphom verantwortlich machen. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück.
KÖLN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/Thomas Banneyer
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