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Pendlerpauschale und Pendlereuro: Fahrten in die Arbeit sparen Steuern

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Pendlerpauschale und Pendlereuro: Weite Fahrten in die Arbeit sparen Steuern
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Wie lange der Weg zur Arbeit sein muss und an wie vielen Tagen Arbeitnehmer pendeln müssen, um einen Anspruch auf ein kleines oder großes Pendlerpauschale zu haben und wann der Pendlereuro zusteht. Der ist im Gegensatz zur Pendlerpauschale ein Absetzbetrag und reduziert die Lohnsteuer und nicht die Bemessungsgrundlage.

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Unterschied: Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden jedem Arbeitnehmer durch den Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 421 Euro im Jahr abgegolten. Dieser wird bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt.

Aber unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer zusätzlich ein „kleines“ oder „großes” Pendlerpauschale und den Pendlereuro in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu Verkehrsabsetzbetrag wird das Pendlerpauschale nicht automatisch abgezogen, sondern muss beim Dienstgeber beantragt werden.

Für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte können keine tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden, sondern diese Fahrtkosten sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfällig zustehenden Pendlerpauschale abgegolten.

Weitere Information zum Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Artikel "Absetzbetrag: So zahlen Sie um Hunderte Euro weniger Steuern".

Voraussetzungen für das kleine und große Pendlerpauschale

Ob Arbeitnehmer ein „kleines“ oder „großes” Pendlerpauschale zusteht, hängt von Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel ab.

Kleine Pendlerpauschale – Steuerbemessungsgrundlage sinkt im Jahr 2022 um bis zu 2.688 Euro

Das kleine Pendlerpauschale steht all jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz

  • mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist.
    Für diese Wegstrecke können 58 Euro im Monat (ab Mai 2022: 87 Euro/Monat) oder 928 Euro, die für das gesamte Jahr 2022 als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

  • Für jene, die zum Job mehr als 40 Kilometer am Tag pro Fahrtrichtung zurücklegen müssen, sind es 113 Euro im Monat, ab Mai 2022: 169,50 Euro pro Monat) oder 1.808 Euro im Jahr.

  • Wer zur Arbeit über 60 Kilometer zurücklegen muss, kann dafür ein Pendlerpauschale von 168 Euro im Monat (ab Mai 2022: 252 Euro/ Monat) oder 2.688 Euro für das gesamte Jahr 2022 geltend machen. Dazu kommt der Pendlereuro: Dafür können pro Jahr zwei Euro pro Kilometer einfacher Wegstrecke zur Arbeit verrechnet werden und ist eine unmittelbare Steuerersparnis. Im Jahr 2022 können für Monate ab Mai 2022 zusätzlich 0,50 Euro pro km einfacher Wegstrecke und Monat berücksichtigt werden.

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Pendeln ist anstrengend und teuer. Für den Staat die Bemessungsgrundlage für die Steuern mit der Fahrtenpauschale zu senken.

© iStock

Große Pendlerpauschale: Bemessungsgrundlage reduziert sich im Jahr 2022 um bis zu rund 4.896 Euro

Das große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz

  • mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung von Öffis zumindest hinsichtlich der halben Entfernung unzumutbar ist. Das trifft zu, wenn zumindest für die Hälfte des Weges keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, man gehbehindert ist oder die Fahrzeit mit öffentlichen Transportmitteln für eine Wegstrecke mehr als 120 Minuten beträgt.

  • mehr als zwei Kilometer bis zu maximal 20 Kilometer, die täglich auf direktem Weg zum Job gefahren werden, monatlich 31 Euro (ab Mai 2022 46,50 Euro pro Monat) oder 496 Euro für das gesamte Jahr 2022.

  • mehr als 20 Kilometer und maximal 40 Kilometer täglich zurückgelegten Kilometern für den Job zum Arbeitsplatz senkt das Pendlerpauschale die Steuerbemessungsgrundlage um monatlich 123 Euro (ab Mai 2022 184,50 Euro pro Monat) bzw. 1.968 für das gesamte Jahr 2022.

  • zwischen 40 und 60 Kilometer täglich gefahrenen Kilometern mindert das die Steuerbemessungsgrundlage um 214 Euro monatlich (ab Mai 2022 321 Euro monatlich) bzw. 3.424 Euro für das gesamte Jahr 2022 und bei mehr als 60 Kilometer um 306 Euro (ab Mai 2022 459 im Monat) oder 4.896 Euro für das gesamte Jahr 2022. In allen Fällen kann zusätzlich der Pendlereuro geltend gemacht werden, also zwei Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke jährlich. Ab Mai 2022 können Erhöhungsbeträge von 0,50 Euro pro km einfacher Wegstrecke und Monat berücksichtigt werden.

Hier geht es zum Pendlerrechner

Als Grundlage für diese Berechnungen ob und welche Pendlerpauschale zutrifft, gelten ausschließlich die Daten, die sich durch den Pendlerrechner des Finanzministeriums ergeben.

Wann besteht ein Anspruch auf einen Pendlereuro?

Wem eine Pendlerpauschale zusteht, hat auch Anspruch auf den Pendlereuro. Dieser kann vom Arbeitgeber schon während des Jahres berücksichtigt werden. Werden Pendlerpauschale und der Pendlereuro schon beim Arbeitgeber geltend gemacht, ist das bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr nötig. Steuerprofi Pock: "Es sei denn, der vom Arbeitgeber berücksichtigte Betrag stimmt nicht mehr, da sich die Gegebenheiten wie die tägliche Fahrtstrecke geändert haben. “Dieser beträgt grundsätzlich jährlich zwei Euro pro Kilometer für die einfache Wegstrecke, erhöht um 0,50 Euro pro km einfacher Wegstrecke und Monat ab Mai 2022“.

Der Pendlereuro ist im Gegensatz zur Pendlerpauschale ein Absetzbetrag. Der reduziert die Lohnsteuer und nicht die Bemessungsgrundlage.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Der Pendlereuro wird einmal im Jahr ausbezahlt und wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit zwei multipliziert wird.

Pendlereuro: So erfolgt die Berechnung

Wie das Pendlerpauschale darf die Berechnung für das Pendlereuro nur durch den Pendlerrechner des Finanzministeriums erfolgen.

Doppelte Pendlerpauschale, vierfacher Pendlereuro bis Juni 2023

Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, wird von Mai 2022 bis Juni 2023 ein um 50 Prozent erhöhtes Pendlerpauschale gewährt. Der Pendlereuro wird ab Mai 2022 um 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht. Die Erhöhung wird beim Steuerausgleich automatisch berücksichtigt, sofern ein Pendlerpauschale zusteht.

Diese erhöhte Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu

Steht das kleine Pendlerpauschale zu, sind im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen .

Kleines Pendlerpauschale

Betrag/Monat

Jahresbetrag

Entfernung bei mindestens 20 km bis 40 km

58,00 Euro

696,00 Euro

Entfernung bei mehr als 40 km bis 60 km

113,00 Euro

1.356,00 Euro

Entfernung bei mehr als 60 km

168,00 Euro

2.016,00 Euro

Kleines Pendlerpauschale

Folgende Beträge für das große Pendlerpauschale stehen im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 zu:

Betrag/Monat

Jahresbetrag

Entfernung bei mindestens 2 km bis 20 km

31,00 Euro

372,00 Euro

Entfernung bei mindestens 20 km bis 40 km

123,00 Euro

1.476,00 Euro

Entfernung bei mehr als 40 km bis 60 km

214,00 Euro

2.568,00 Euro

Entfernung bei mehr als 60 km

306,00 Euro

3.672,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Wie viele Tage pro Monate müssen gependelt werden, um ein Pendlerpauschale zu erhalten

Voraussetzung um das volle Pendlerpauschale geltend zu machen, ist, dass der Weg zur Arbeit pro Kalendermonat an zumindest elf Tagen zurückgelegt wird (Urlaube und Krankenstand sind dabei unschädlich).

Legt der Arbeitnehmer die Strecke Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück (Pendlertage).

  • an mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht ein Anspruch auf 1/3 des Pendlerpauschales,

  • an mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht ein Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales.

Pendlertage sind „normale“ Büroarbeitstage. Urlaubs- und Krankenstandstage werden steuerlich als Bürotage gewertet, nicht aber Dienstreisen.

Wenn nicht ausreichend viele der nötigen Pendlertage vorliegen, kann das Pendlerpauschale auch gekürzt werden bzw. kann dieses nur aliquot geltend gemacht werden (siehe dazu oben).
Der Gesetzgeber hat für die Zeit des Homeoffice während der Pandemie Ausnahmen für das Pendlerpauschale geschaffen. Diese sind jedoch mit Ablauf des Dezember 2021 außer Kraft getreten.

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Dieses Formular brauchen Sie, um das Pendlerpauschale beantragen zu können

Es gibt zwei Möglichkeiten, zu einer Pendlerpauschale zu kommen. Entweder diese wird direkt beim Arbeitgeber oder nachträglich bei der Arbeitnehmerveranlagung.
Wird die Pauschale während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber eingereicht, ist dafür der Ausdruck des Formulars L34 EDV nötig.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bei der Arbeitnehmerveranlagung dafür das Formular L34a nötig, das auf Basis der Ergebnisse des Pendlerrechners zu erstellen ist. Die Dokumentation für die Fahrten ist mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Ob man das Pendlerpauschale beim Arbeitgeber oder beim Steuerausgleich beantragt: In beiden benötigt man als Nachweis das Ergebnis des Pendlerrechners.

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Wenn der Arbeitgeber einen Teil oder die ganzen Kosten für Öffi-Tickets zahlt, verliert man gegebenenfalls den Anspruch für das Pendlerpauschale.

© Elke Mayr

Wann es trotz langer Anfahrt keine Pendlerpauschale gibt

Bis zum Kalenderjahr 2022 stehen dem Arbeitnehmer das Pendlerpauschale nicht zu, wenn der Arbeitgebers die Kosten für das Öffi-Tickets zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt. Kein Pendlerpauschale steht auch zu, wenn dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein KFZ überlassen wird, das dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden darf.

Das ändert sich mit 2023 durch das Abgabenänderungsgesetz . Ab dann reduziert sich das Pendlerpauschale nur noch um den Wert des Jobtickets, gänzlichen entfällt es in solchen Fällen nicht mehr.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner auf finanzrechner.at lässt sich der reduzierte Wert durch das Jobticket berechnen.

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Wenn die Entfernung zur Arbeit mehr als 80 Kilometer und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt und die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutbar ist, kann der Zweitwohnsitz von der Steuer abgesetzt werden.

© iStock

In welchen Fällen Pendler den Zweitwohnsitz absetzen können

Als Werbungskosten kann auch ein Zweitwohnsitz von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Familienwohnsitz so weit vom Beschäftigungsort entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist (das ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Entfernung mehr als 80 Kilometer und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt, die Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutbar ist. Die Beibehaltung ist nicht privat veranlasst, wenn der (Ehe)-Partner oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz ortsgebundene Einkünfte von über 6.000 Euro pro Jahr erzielt.

Die Verlegung des Familienwohnsitzes kann aber auch aus anderen Gründen unzumutbar ist. Das trifft bei
kurzzeitiger befristeten Tätigkeiten an einem anderen Ort oder
bei ständig wechselnden Einsatzorten zu.
Auch die Pflege von nahen Angehörigen am Familienwohnsitz kann gegen eine Wohnsitzverlegung sprechen.

Liegen diese speziellen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, können verheiratete Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Kosten einer zweckentsprechenden Wohnung am Beschäftigungsort) steuerlich geltend machen. Alleinstehende können Kosten für einen Zweitwohnsitz bis zu maximal sechs Monate absetzen – danach wird die Beibehaltung des Familienwohnsitzes vom Finanzamt als privat veranlasst angesehen.

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