Trend Logo

Unterhaltspflicht: An welchen Kosten muss sich der unterhaltspflichtige Elternteil beteiligen?

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
3 min

Sonderausgaben für Kinder: Was Ex-Partner zahlen müssen.

©Elke Mayr
  1. home
  2. Finanzen
  3. Recht

Bei getrennt lebenden Paaren sorgen Sonderausgaben für ihre Kinder wie Kosten für Sprachkurse oder Schulausflüge für Diskussionen. Was vom unterhaltspflichtigen Ex wirklich verlangt werden kann. Doris Perl, D.A.S. Partneranwältin der Ergo Versicherung AG, gibt Antwort.

von

Unterhalt: Was ist ein Sonderbedarf für Kinder?

Als Sonderbedarf gelten Kosten, die über den regulären Unterhaltsbedarf hinausgehen. Diese können in bestimmten Fällen vom Unterhaltsschuldner verlangt werden.

Ist der unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet Sonderzahlungen zu leisten?

Wünsche kann man viele haben, aber einen Anspruch auf Sonderzahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils hat man nur, "wenn das Kind ausnahmsweise und aus gerechtfertigten Gründen einen erhöhten Bedarf hat", erläutert Doris Perl, D.A.S. Partneranwältin der Ergo Versicherung AG.

Welche zusätzlichen Ausgaben für den Unterhalt sind verpflichtend zu zahlen? Ist ein Nachweis nötig?

Der unterhaltspflichtige Elternteil ist nur verpflichtet, gegen entsprechenden Nachweis einen sogenannten Sonderbedarf zu leisten. Das sind Ausgaben für Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung (Ausbildung, Talent, Förderung, Erziehung).

Voraussetzungen, um Extrageld erfolgreich einfordern zu können

Sonderzahlungen können nur vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden, wenn dieser weder aus den laufenden Unterhaltszahlungen bestritten werden kann, noch durch Leistungen Dritter wie Krankenkasse, Privatversicherung oder durch das Pflegegeld abgedeckt ist.

Es gibt folgende Sonderbedarfsgruppen

- Besondere Ausbildungskosten
- Medizinische Sonderkosten
- Kosten für außerhäusliche Betreuung des Kindes
- Prozess– und Anwaltskosten, wenn diese erforderlich sind und vom laufenden Unterhalt nicht gedeckt werden können.

Wann ein Sonderbedarf für Ausbildungskosten als gerechtfertigt gilt

  • Kosten für ein Internat. Aber nur, wenn es am Wohnort des Kindes keine gleichwertige Ausbildung gibt und die tägliche Anreise nicht möglich oder zumutbar ist.

  • Anschaffungskosten für einen Computer, der für die Ausbildung notwendig ist

  • Lerntherapie

  • logopädische Behandlung

  • Musikunterricht für ein besonders begabtes Kind

Welche medizinische Ausgaben als Sonderkosten eingestuft werden

Kosten für Heilbehandlungen und Heilbehelfe abzüglich der Beträge, die die Gebietskrankenkasse bzw. die jeweils gesetzliche Versicherung oder eine private Zusatzversicherung übernimmt, wie

  • Zahnregulierungen

  • notwendige Kontaktlinsen

  • Brille, aber nur dann, wenn die Kosten einer zumutbaren Brille nicht von der Krankenversicherung übernommen werden

  • Hörgeräte

  • Psychotherapie

  • Zahnbehandlungen

  • Anschaffung von Lebensmitteln, die das Kind wegen seiner Krankheit braucht

Wann die Betreuung des Kindes außer Haus vom Unterhaltspflichtigen bezahlt werden muss

Kosten für außerhäusliche Betreuung des Kindes sind vom Geldunterhaltspflichtigen nur zu tragen, wenn sie im Interesse des Kindes sind. Dies gilt nicht für eine Tagesmutter oder den Hortplatz von Kindern. Darunter fallen jedoch die Kosten für die Betreuung kranker oder behinderter Kinder.

Wann besteht für den Ex-Partner die Notwendigkeit Anwalts- und Vertretungskosten für das gemeinsame Kind zu übernehmen?

Wenn es um Streitigkeiten beim Unterhalt geht, ist im Außerstreitverfahren eine Vertretung im Verfahren erster Instanz durch einen Anwalt nur vorgesehen, wenn ein besonders schwieriger Fall vorliegt.

Schulland- oder Schulsportwoche müssen nicht vom Geldunterhaltspflichtigen bezahlt werden.

Doris PerlD.A.S. Partneranwältin der ERGO Versicherung AG

Welche Ausgaben gelten nicht als Sonderbedarf?

„Skiausrüstung, Skiurlaub oder Schulausflüge sind vom Sonderbedarf nicht umfasst. Ebenso wenig muss die Schulland- oder Schulsportwoche vom Geldunterhaltspflichtigen bezahlt werden", so D.A.S. Partneranwältin Perl.

Wann müssen Ausgaben für Schulveranstaltungen vom Unterhaltspflichtigen bezahlt werden?

Ein Sonderbedarf liegt nur vor, wenn die Schulveranstaltung tatsächlich schulischen Zwecken dient, wie zum Beispiel notwendige oder zumindest empfehlenswerte Sprachferien, die für den Schulabschluss erforderlich sind. Auch Sonderwünsche, wie ein Fahrrad oder besondere Kleidung, gelten nicht als Sonderbedarf.

Je existenzieller ein Sonderbedarf ist, desto eher ist der oder die Unterhaltspflichtige damit zu belasten.

Doris PerlD.A.S. Partneranwältin der ERGO Versicherung AG

Wie viel des Monatslohns muss dem Unterhaltspflichtigem bleiben?

Da der Sonderbedarf stets eine Ausnahme darstellt, wird dieser nur bei einem Deckungsmangel berücksichtigt. Dieser liegt vor, wenn der Sonderbedarf nicht aus der Differenz zwischen dem bereits festgesetzten, dem allgemeinen Bedarf deckenden Unterhalt und dem Regelbedarf bestritten werden kann.

Bei der Deckung des Sonderbedarfs ist stets zu berücksichtigen, dass dem Geldunterhaltspflichtigen ein Einkommen verbleibt, dass dieser auch noch seine eigenen Bedürfnisse angemessen befriedigen kann. Grundsätzlich gilt laut Perl: "Je existenzieller ein Sonderbedarf ist, desto eher ist der oder die Unterhaltspflichtige damit zu belasten."

Wann muss auch der betreuende Elternteil für Sonderzahlungen aufkommen?

Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem das Kind betreut wird, leistet dadurch bereits seinen Beitrag. Dieser muss zum Unterhalt des Kindes nur beitragen, wenn der andere Elternteil nicht imstande ist, zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes eine angemessene finanzielle Unterstützung zu leisten.

In welchen Fällen werden die Kosten des Sonderbedarfs beiden Elternteilen zugeschrieben?

Geht der Sonderbedarf über den üblichen Betreuungsbedarf desjenigen Elternteils hinaus, in dessen Haushalt das Kind lebt, werden die Kosten des Sonderbedarfs oft beiden Elternteilen anteilig vorgeschrieben.

Wer muss die Kosten für den Sonderbedarf zu übernehmen?

Es gibt kein Gesetz, das den Sonderbedarf abschließend regelt. Damit liegen jeweils Einzelfallentscheidungen vor, die im Zweifel gerichtlich geklärt werden müssen.

Was kann im Rahmen einer Scheidung beim Unterhalt vereinbart werden?

Es ist jedoch auch möglich, beispielsweise im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung oder einer sonstigen Vereinbarung, schriftlich festzuhalten, was in Zukunft alles unter einen Sonderbedarf fallen soll und welchen Anteil davon der Geldunterhaltspflichtige zu bestreiten hat.

Weitere Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie unter:

Mag. Doris Perl
Rechtsanwältin
Perl & Perl Rechtsanwälte
www.perl-perl.com
Bahnstrasse 49
2230 Gänserndorf
office@perl-perl.com

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
Facebook | YouTube | Xing | LinkedIn I Podcast

ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die ERGO Versicherung AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Rechtsschutz

Über die Autoren

Logo
Abo ab €16,81 pro Monat