Neue Regeln für E-Scooter & E-Bikes: Was seit der StVO-Novelle gilt – und welche Strafen drohen

IN KOOPERATION MIT D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
8 min
Artikelbild
 © FOTO: SHUTTERSTOCK

©FOTO: SHUTTERSTOCK
  1. home
  2. Finanzen
  3. Recht

E-Scooter gehören in vielen Städten längst zum Straßenbild. Sie werden vor allem für kurze Strecken genutzt, oft auch spontan über Leih-Anbieter. Nach Inkrafttreten der 36. StVO-Novelle am 1. Mai 2026 gelten in Österreich zusätzliche Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Für E-Mopeds (Fahrzeuge der Klasse L1e-B) folgen weitere Änderungen ab 1. Oktober.

Die wichtigsten Neuerungen für E-Scooter auf einen Blick:

  • Helmpflicht für Personen  unter 16 Jahren

  • E-Scooter müssen mit Beleuchtung, Klingel und Blinkern ausgestattet sein.

  • Die Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt.

  • Die Mitnahme von Personen ist verboten.

  • Die Beförderung von Gegenständen ist verboten, außer in einem Behältnis zur Aufbewahrung eines Sturzhelms oder sonstiger kleiner Gegenstände,  wenn Manövrierbarkeit und Fahrstabilität nicht beeinträchtigt werden.

Helmpflicht für E-Bike-Fahrende unter 14 Jahren

Für E-Bikes bringt die Novelle eine neue Helmpflicht: Personen unter 14 Jahren müssen seit 1. Mai 2026 beim Fahren einen Helm tragen. 

Neue Ausstattungspflicht für E-Scooter

Eine der umfassendsten Neuerungen betrifft die Ausstattung von E-Scootern: Beleuchtung, Klingel und Blinker sind Pflicht. „Die neuen Regeln gelten für alle E-Scooter und nicht nur für jene, die ab dem 1.5.2026 neu angeschafft wurden“, betonen die Spezialisten der D.A.S. Rechtsberatung. Wer mit einem älteren Scooter unterwegs ist, sollte daher prüfen, ob dieser den aktuellen Anforderungen entspricht. Bei Verstößen gegen die Ausstattungspflicht droht eine Verwaltungsstrafe.

Verbot der Personenmitnahme, Einschränkung der Güterbeförderung

Neu ausdrücklich geregelt ist auch das Verbot der Personenmitnahme: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Die Mitnahme weiterer Passagiere ist nicht erlaubt – auch, wenn ein Erwachsener mit seinem Kind fahren möchte. 

Auch die Beförderung von Gegenständen am E-Scooter ist eingeschränkt. Erlaubt ist sie nur dann, wenn kleine Gegenstände in einem geeigneten Behältnis transportiert werden und dadurch die Manövrierbarkeit und Fahrstabilität nicht beeinträchtigt werden. Taschen und andere Gegenstände sollten nicht am Lenker oder Trittbrett platziert werden.

Alkoholgrenze und Helmpflicht

Mit der Novelle wurde auch die Alkoholgrenze für E-Scooter gesenkt. Sie liegt nun bei 0,5 Promille. Wer alkoholisiert mit dem Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe. Im Schadenfall kann Alkoholisierung auch bei der Frage eines Mitverschuldens relevant werden.

Für Personen unter 16 Jahren besteht am E-Scooter seit 1. Mai 2026 Helmpflicht. Bei E-Bikes gilt eine Helmpflicht für Personen unter 14 Jahren.

Gehsteig, Zebrastreifen und Telefon: Was viele übersehen

Nicht neu, aber vielen Fahrer:innen trotzdem nicht bekannt, sind einige grundsätzliche Regelungen. E-Scooter werden im Straßenverkehr grundsätzlich wie Fahrräder behandelt. Sie dürfen daher nur dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Gehsteige und Gehwege sind für E-Scooter tabu. Die Nutzung von Zebrastreifen ist ebenfalls klar geregelt, was in der Praxis aber nicht selten ignoriert wird. „Was viele E-Scooterfahrer nicht beachten: Wie Fahrräder dürfen Scooter auch nicht am Fußgängerübergang fahren. Hier müsste abgestiegen und geschoben werden“, erklären die Rechtsberatungs-Spezialisten.

Das ist vor allem im Unfallfall relevant. Fährt ein Scooter über einen Zebrastreifen und kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass der Scooterfahrer eine Teilschuld oder sogar Alleinschuld erhält.  Dann geht es nicht mehr nur um eine mögliche Strafe, sondern auch darum, wer für den Schaden haftet.

Ebenfalls wichtig: Am E-Scooter darf ohne Freisprecheinrichtung nicht telefoniert werden. Auch das ist zwar nicht erst seit der Novelle relevant, wird in der Praxis aber häufig nicht ausreichend beachtet

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

„Gemäß § 99 Straßenverkehrsordnung drohen bei Scootern und Co Geldstrafen bis zu 726 Euro. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Rahmen nicht ausgeschöpft wird“, so die Spezialisten der D.A.S. Rechtsberatung. „Wie hoch die Strafen genau ausfallen, hängt vom Einzelfall ab und kann auch von Behörde zu Behörde variieren. Es sind sowohl Strafen in Höhe von rund 40 Euro – z.B. wenn direkt beim Straßenaufsichtsorgan bezahlt wird – denkbar, als auch 200 Euro und mehr.“

Besonders heikel wird es, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann kann ein Verstoß gegen Verkehrsregeln auch bei der Frage nach der Schadensverursachung und einem etwaigen Mitverschulden eine Rolle spielen. Auch für Versicherungsfragen kann das relevant werden. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung leistet, hängt immer vom konkreten Vertrag und vom Einzelfall ab. Klar ist aber: Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, geht damit ein Sicherheitsrisiko ein, das sich nicht auszahlt.

E-Mopeds: Nächste Änderung ab Oktober

Während die neuen Regeln für E-Scooter und E-Bikes bereits gelten, folgt der zweite Teil der Novelle im Herbst: Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds als Kraftfahrzeuge eingestuft. Dann gelten unter anderem Pflichten zu Zulassung, Versicherung, Führerschein und Sturzhelm; außerdem dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
Facebook | Instagram | LinkedIn I Blog I Podcast

ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die ERGO Versicherung AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Rechtsschutz
Logo
trend. Abo

Nur jetzt ein ganzes Jahr trend. für nur €10,99 pro Monat!