
Hoffnung gibt es für zahlreiche von der Rückzahlung ihrer Corona-Hilfen bedrohte Unternehmen – darunter laut einem Experten viele Familienunternehmen, die um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.
Zur Vorgeschichte: 2021 erließ das Finanzministerium eine nicht EU-konforme Richtlinie, laut der Unternehmensgruppen in Österreich für jedes Tochterunternehmen Corona-Hilfen von bis zu 2,3 Millionen Euro beantragen konnten. Die EU sah jedoch eine Obergrenze von 2,3 Millionen für den gesamten Unternehmensverbund vor. Ein aktuelles OGH-Urteil, wonach eine Raststätten-Kette Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückzahlen muss, sorgt bei Unternehmen deshalb aktuell für viel Aufregung. Das Finanzministerium hofft auf Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Gerald Zmuegg, Geschäftsführer von KMU-Finanzinsider, kritisiert die damaligen Lenker der Republik hart: „Hätte man nicht besser eine Rechercheschleife – auch in Brüssel – mehr einlegen müssen?“ Seit Juni 2024 können Unternehmen Corona-Hilfen im Rahmen einer „Umwidmungsrichtlinie“ zwar neu beantragen. Zu empfindlichen Rückforderungen kam und kommt es dennoch. Daran ändert laut OGH auch die Tatsache nichts, dass heimische Unternehmen Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen haben.
Möglicherweise könnte nun aber ein von Rechtsanwalt Gerhard Walzl angestrengtes Verfahren für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das von ihm vertretene Unternehmen hat seinerseits die Republik geklagt. Argumentiert wird, dass die EU-Kommission selbst keine Einwände gegen die in Österreich bereits ausbezahlten Beihilfen erhoben hätte. Es seien offenbar die „Sparzwänge“ der hiesigen Regierung ausschlaggebend, „rückwirkend die Regeln des eigenen Förderregimes“ zu ändern.
Die Kanzlei von Walzl hat bereits im Jahr 2025 zwei Klagen eingebracht. In beiden Fällen konnte letztlich eine Einigung erzielt werden, im Zuge derer das Finanzministerium die Forderungen im Wege der Umwidmung zu 100 Prozent anerkannt hat. Laut Gerald Zmuegg sind rund 70 vergleichbare Fälle anhängig: „Im Umgang mit den Corona-Hilfen sind von Beginn an Fehler passiert, darauf habe ich stets hingewiesen. Aber noch immer kommen Unternehmen zum Handkuss, obwohl sie jeden Antrag verordnungskonform eingebracht haben. Wir befinden uns an einem Punkt, an dem sie sich auf die Füße stellen und für ihr Recht kämpfen müssen!“
