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Konkret hat Rasperia am vergangenen Freitag jene Frist von vier Wochen verstreichen lassen, in der eine Beantwortung der am 28. Juli von der Raiffeisen Bank International (RBI) eingebrachten Klage zu übermitteln gewesen wäre. RBI hat nunmehr die Möglichkeit, vor Gericht einen Antrag auf Erlassung eines Versäumungsurteils zu stellen, in dem die Forderungen des Klägers in Höhe von 3,15 Mrd. Euro praktisch automatisch in das Urteil übertragen würden.
"Unsere Juristen beraten jetzt über die nächsten Schritte", erklärte am Dienstagvormittag ein RBI-Sprecher auf APA-Anfrage. Er sprach gleichzeitig davon, dass der Antrag auf ein Versäumnisurteil "natürlich sehr wahrscheinlich" sei.
Nach einem derartigen Antrag müsste der zuständige Richter oder die zuständige Richterin laut österreichischer Zivilprozessordnung innerhalb von acht Tagen ein diesbezügliches Urteil fällen. Im Anschluss hätte die Rasperia dann noch 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Sollte Rasperia auch darauf verzichten, dürfte der Zugriff von RBI und der Zweitklägerin Raiffeisenbank Russland auf als Schadenersatz für in Russland erlittene Schäden nur noch eine Formalsache sein. Mit Unterstützung der Finanzmarktaufsicht FMA sollte RBI dann Zugriff auf durch EU-Sanktionen in Österreich eingefrorenes Rasperia-Vermögen im Wert von 3,15 Mrd. Euro bekommen - die Rede ist von 28,5 Mio. Strabag-Aktien, Strabag-Dividenden sowie einer Barausschüttung aus einer Strabag-Kapitalherabsetzung im Jahr 2024.
Möglich würde der Zugriff auf dieses Vermögen durch EU-Sanktionsbestimmungen, die die Freigabe von durch Sanktionen eingefrorenem Vermögen auf Grundlage "einer im betreffenden Mitgliedsstaat vollstreckbaren Gerichtsentscheidung" erlaubt. Eine maßgebliche Rolle spielte aber auch ein Kompromiss im russischen Kaliningrad, wo das dortige Handelsgericht RBI explizit erlaubte, Rasperia außerhalb Russlands auf Schadenersatz von bis zu 2,85 Mrd. Euro zu klagen. Da RBI nunmehr in Österreich jedoch auf 3,15 Mrd. Euro klagt, könnte Rasperia nach den Differenzbetrag von 300 Mio. Euro aller Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren russischen Klage von der Raiffeisenbank Russland zurückholen.
Im russischen Gerichtsregister findet sich derzeit kein Indiz dafür, dass Rasperia diesen neuen Prozess bereits gestartet haben könnte. Zuletzt brachte diese Holdinggesellschaft in Kaliningrad, die zumindest in der Vergangenheit vom Unternehmer Oleg Deripaska kontrolliert worden war, lediglich am 31. August einen Antrag auf Indexanpassung bei eingeklagten Summen ein. Laut russischen Handelsrecht können damit bei Zahlungsverzug die Klagsummen in Einklang mit dem Verbraucherpreisindex erhöht werden. Für den 17. September wurde in Kaliningrad eine diesbezügliche Gerichtsverhandlung angesetzt.
MOSCOW: FOTO: APA/APA/AFP/ALEXANDER NEMENOV