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Banken müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Zahlungsverkehr systematisch überwachen und verdächtige Geschäfte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Nun erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine Neuausrichtung der Transaktionsüberwachung bei der Bank aufgrund von geänderten technischen Anforderungen habe zum Teil neue Fristen zur Mängelbeseitigung nötig gemacht. Wann die neue Frist endet, teilte sie nicht mit. Die Deutsche Bank betonte, sie habe bei den vereinbarten Maßnahmen "bereits wesentliche Fortschritte erzielt und einen erheblichen Teil erfolgreich umgesetzt". Die neue Anordnung enthalte keine neuen Feststellungen oder zusätzliche Anforderungen.