
von
Künftig sollen die Institute wesentliche Änderungen an ihren Modellen bereits kurz nach Einreichen des Antrags umsetzen dürfen. Zudem sollen weniger dieser Änderungen eine Vor-Ort-Prüfung auslösen. Sollte ein neues Modell zu niedrigeren Risikogewichten führen, erhalten die Banken zwar eine schnelle Genehmigung für dessen Nutzung. Die daraus resultierenden Kapitalvorteile werden jedoch gedeckelt, bis die EZB das Modell vor Ort geprüft und bewertet hat.
"Unter dem neuen Ansatz wird die EZB diese Vor-Ort-Prüfungen von internen Modellen vor allem dort vornehmen, wo höhere Risiken eine genauere Prüfung rechtfertigen", teilte die Notenbank mit. "Wesentliche Modelländerungen werden nicht mehr automatisch eine Vor-Ort-Prüfung auslösen." Ergänzend dazu hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ebenfalls am Montag die Zahl der Modelländerungen reduziert, die als wesentlich eingestuft und damit genehmigungspflichtig sind.
Die EZB beaufsichtigt etwas mehr als 100 der größten Banken der Eurozone. Sie behält sich jedoch für sensible Fälle die Möglichkeit vor, das bisherige Standardverfahren beizubehalten. Dabei müssen die Banken das Ergebnis einer gesonderten Vor-Ort-Prüfung abwarten, bevor sie die Änderungen umsetzen dürfen. Im vergangenen Jahr gab es von der EZB 74 solcher Prüfungen interner Modelle. Davon wurden 90 Prozent durch Anträge von Banken auf erstmalige Modellgenehmigungen oder wesentliche Änderungen ausgelöst.