ORF, Salzburger Festspiele: Reputationsschäden vermeiden!

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Von ORF bis Salzburger Festspiele: Verträge von Topmanager enden nicht geräuschlos.

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Gastkommentar: Bei der Vertragsbeendigung mit Managern und Führungskräften kommt Aufsichtsgremien gerade im Streitfall besondere Verantwortung zu, meint Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak.

Der Abgang von Roland Weißmann als ORF-Generaldirektor oder die Diskussionen rund um die Nichtverlängerung von Markus Hinterhäuser als Intendant der Salzburger Festspiele zeigen: Verträge von Topmanagern enden oftmals nicht geräuschlos. Hinter den Kulissen entscheiden oft andere Faktoren wie Machtinteressen, Politik oder persönliche Animositäten darüber, ob ein Vertrag verlängert – oder abrupt beendet wird.

Beide genannten Fälle sind auch Paradebeispiele dafür, dass in den zuständigen (oftmals politisch besetzten) Aufsichtsgremien, die über die Vertragsverhältnisse entscheiden, offenbar gerade bei Vorwürfen der persönlichen Art besonderer Aktionismus herrscht. Gerade das Stiftungsratspräsidium des ORF, besetzt mit zwei PR-Beratern und einer AK-Mitarbeiterin, ist massiver Kritik ob der – nach wie vor nicht ganz transparenten – Vorgänge um den nach seiner Darstellung erzwungenen Rücktritt von Roland Weißmann ausgesetzt. Dieser erfolgte am 8. März, einen Tag später sagte der Stiftungsratsvorsitzende in der „ZIB 2“, dass man gar nicht wisse, ob die Vorwürfe stimmen, was die interimistische Generaldirektorin Ingrid Thurnher, ebenfalls in der „ZIB 2“, am 12. März (!) noch einmal wiederholte. Eine Untersuchung wurde zwar inzwischen eingeleitet, aber der Schaden für Weißmann, den ORF und die Mitglieder des Stiftungsratspräsidiums ist angerichtet.

Ein besonderes „Theater“ ist die Diskussion um den Vertrag von Markus Hinterhäuser. Anlässlich seiner dritten Vertragsverlängerung im Jahr 2024 (bis 2031) wurde nach Medienberichten eine sogenannte „Wohlverhaltensklausel“ gegenüber dem „Direktorium und Dritten“ als Bedingung der Vertragsverlängerung aufgenommen. Der jetzigen Suspendierung und Nichtverlängerung des Vertrages ging eine monatelange, stark öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung mit dem Festspiel-Kuratorium um die Ausschreibung der neu zu besetzenden Theaterleitung voraus. Standpunkt des Kuratoriums ist, dass Hinterhäuser durch eine öffentliche Äußerung gegen die Wohlverhaltensklausel verstoßen habe.

Beiden Fällen ist gemein, dass sie derzeit nicht vor Gericht, sondern durch öffentliche Schlammschlachten ausgetragen werden. Es ist aber fraglich, ob dies den Pflichten von Eigentümervertretern im Umgang mit Managern und deren Verträgen entspricht, zumal solche medialen Auseinandersetzungen massive Reputationsschäden auch für die betroffenen Institutionen mit sich bringen.

Juristisch betrachtet gibt es klare Leitplanken für den Umgang mit Vorwürfen gegen Führungskräfte. Auch Geschäftsführer sind Arbeitnehmer und genießen eine sogenannte Fürsorgepflicht. Nur das Vorliegen von Vorwürfen allein – mögen sie auch noch so „grauslich“ sein – reicht nicht aus, um eine Führungskraft zu sanktionieren. Vielmehr muss der Vorwurf zeitnah und möglichst unter Schonung der Reputation des Unternehmens und der betroffenen Personen aufgeklärt werden. Die zuständigen Gremien können – müssen aber nur bei Gefahr im Verzug – eine Suspendierung aussprechen und dann zeitnah anhand der Fakten eine arbeitsrechtliche Beurteilung treffen. Die kann von vollständiger Rehabilitation bis hin zur Abberufung und Entlassung reichen. Bei öffentlichen Äußerungen hat stets das Unternehmenswohl oberste Priorität. Im Fall Weißmann stellt sich schon die Frage, wieso der durchaus karrieregefährdende Vorwurf einer sexuellen Belästigung vom Stiftungsratspräsidium öffentlich gemacht wurde, lange bevor eine Aufklärung überhaupt in Auftrag gegeben wurde. Das wirkt von außen betrachtet zumindest überstürzt und hat einen Stein ins Rollen gebracht, der dem ORF noch lange schaden wird, von Weißmanns Reputation einmal ganz abgesehen.

Schnelles Handeln kann zwar bei Gefahr im Verzug gefragt sein, bei Vorwürfen, die Jahre zurückliegen oder – wie im Fall Hinterhäuser – seit Monaten bekannt sind, sollten überlegtes und umsichtiges Handeln und gute Rechtsberatung im Vordergrund stehen. Oberste Prämisse hat dabei stets das Unternehmenswohl zu sein und nicht persönliche oder politische Loyalitäten.

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Der Kommentar ist im trend.PREMIUM vom 3. April 2026 erschienen.

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