Was die neue Mehrwertsteuer für Betriebe bedeutet

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
3 min
Artikelbild
 © iStock

Die neue Mehrwertsteuer erfordert technische Updates bei Kassensystemen, die Zeit für Umstellung ist mittlerweile sehr knapp.

©iStock
  1. home
  2. Finanzen
  3. Steuer

Ab 1. Juli gilt die neue Mehrwertsteuer von 4,9 Prozent. Ein Experte warnt, dass Zehntausende Unternehmen ihre Kassen zu spät updaten.

Die steuerliche Entlastung bei Grundnahrungsmitteln wie Milchprodukten, Eiern, Gemüse, Früchten, Reis, Mehl und Teigwaren wird mit 1. Juli schlagend. Neben den anhaltenden Debatten um die Treffsicherheit gehen seit Wochen die Wogen hoch um die Gegenfinanzierung, entgehen dem Finanzministerium damit geschätzte 400 Millionen Euro. Um die geplante Paketabgabe von zwei Euro laufen Händler und Logistiker Sturm. Den Finanzausschuss hat die Verordnung passiert, morgen Donnerstag geht sie durchs Parlament.

Mit dem neuen Steuersatz gehen vielerorts aber auch technische Umstellungen einher, die Software der Registrierkassen muss angepasst werden. „Für Besitzer:innen von Onlinekassen oder Typ-3-Modellen mit eigenem Betriebssystem ist das ein relativ einfaches Update, das die Anbieter einspielen werden. Wer diese Kassen nicht hat, muss selbst aktiv werden", sagt Markus Knasmüller, Geschäftsführer von BMD und Registrierkassenexperte. Er warnt betroffene Unternehmen, die Umstellung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: „Technisch ist die Herausforderung natürlich geringer als damals bei der Einführung des RKSV 2017. Die Umstellung wird aber gemeinhin unterschätzt.“

Problematische Nachkommastelle

Knasmüller verweist auf einen großen Kreis an Betroffenen: „Wir haben in der Wirtschaftskammer eine Umfrage gemacht und rechnen damit, dass ein Drittel der Anwender:innen davon betroffen ist und selbst nachjustieren wird müssen“. Genau lässt sich das aktuell nicht beziffern, der Experte rechnet jedenfalls mit mehr als 50.000 betroffenen Unternehmen, die sich um die Nachjustierung selbst kümmern müssen.

Nicht ganz trivial sei zudem der Umstand, dass es mit den 4,9 Prozent nun erstmals eine Nachkommastelle beim Mehrwertsteuersatz gibt. „Damit müssen auch die 20 Prozent auf 20,0 umgestellt werden,“ so Knasmüller, „sonst sieht das am Kassabon optisch nicht gut aus“. Die Zeit bis zum 1. Juli ist schon sehr knapp. „Wer noch nicht damit begonnen hat, sollte sich rasch darum bemühen. Da kommt noch einiges auf uns zu,“ sagt Knasmüller.

Digitalbelege ab Oktober

Damit noch nicht genug in Sachen Registrierkassen-Updates: Mit 1. Oktober 2026 wird die Belegerteilung digitalisiert, den Unternehmen steht es aber frei, das umzusetzen oder weiter analog zu drucken. Wer mit Oktober nur mehr digital anbieten will, gibt den Kunden vor Ort etwa einen QR-Code, um den Kassenbeleg abzuscannen. Die ausgedruckten Bons bekommen Kund:innen dann nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch ausgehändigt. Mit dem Einsparen von Unmengen an Papier dürfte aber zumindest die CO2-Bilanz der Registrierkasse fraglos besser werden.

Über die Autoren

Logo
trend. Abo

Holen Sie sich trend. jetzt im bequemen Jahresabo!