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Verschneite Verkehrsschilder und Bodenmarkierung: Was gilt

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Welche Verkehrsvorschriften bei Schneefall gelten
k.A©HELMUT FOHRINGER
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Bei Schneefall gelten spezielle Straßenverkehrsvorschriften. Dann gibt es Regeln, die gelten und welche nicht mehr gültig sind.

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Winterliche Straßenbedingungen sind für viele Autofahrer eine Herausforderung, nicht nur wegen der Fahrverhältnisse, sondern auch weil sie unsicher sind, welche Verkehrsregeln gelten. Dabei sind gerade bei verschneiten Straßen wichtige Vorschriften zu beachten.

Wann Bodenmarkierungen nicht mehr gelten

Sind Bodenmarkierungen aufgrund starken Schneefalls nicht mehr sichtbar, gelten diese nicht. "Eine Ausnahme ist, wenn zusätzliche Verkehrszeichen vorhanden sind, die eine Abbildung der Bodenmarkierung darstellen", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsberatung. Das kann etwa die Ankündigung von Richtungspfeilen betreffen.

Generell sollte man bei zugeschneiten Bodenmarkierungen darauf achten, dass das Auto nicht unsachgemäß und verkehrsbehindernd abgestellt werden. "Falls deshalb beispielsweise eine Straßenbahn behindert wird, droht im günstigsten Fall eine Anonymverfügung. Gemeinsam mit den Abschleppkosten kann das bis zu 350 Euro kosten", so Kaufmann.

Wann Verkehrsschilder, die man nicht mehr sieht, ungültig sind

Verkehrszeichen, die komplett von Schnee verdeckt sind, sind im Allgemeinen ungültig. Autofahrer sind in diesem Fall angehalten, die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs, wie beispielsweise die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, zu beachten.

"Ausgenommen davon sind die Verkehrszeichen 'Stopp' und 'Vorrang geben', da sie durch die äußere Form des Schilds eindeutig zu erkennen sind," erklärt Kaufmann.

Auto von Schnee bedeckt: Was trotzdem sichtbar sein muss

Teuer kann es hingegen werden, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß vom Schnee befreit wurde.

"Neben Front- und Heckscheibe müssen auch das Dach, die Scheinwerfer sowie Motorhaube und Kennzeichen abgekehrt werden. Alle diese Vorkehrungen sind Einzeldelikte und können daher auch einzeln bestraft werden. Das kann sich rasch summieren", warnt Jurist Kaufmann.

Kurzparkzone gilt auch bei Schnee - Ausnahmen möglich

Da Kurzparkzonen durch ein Verkehrszeichen verordnet und angeschrieben sind, gelten diese auch dann, wenn die blaue Bodenmarkierung aufgrund der Schneedecke nicht mehr zu erkennen ist.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Kaufmann: "Bei besonders starkem Schneefall können Kurzparkzonen allerdings aufgehoben werden. Die Bekanntgabe erfolgt zumeist im Radio und in Tageszeitungen. Man ist bei Schneefall aber nicht von der Pflicht entbunden, einen Kurzparkschein auszufüllen."

Unklare Rechtslage bei bedeckter Windschutzscheibe

Autofahrern kann nicht zugemutet werden, bei Schneefall regelmäßig Nachschau zu halten, ob die Windschutzscheibe frei und somit der Parkschein sichtbar ist. "Wir empfehlen daher, um Missverständnissen vorzubeugen, an verschneiten Tagen einen Parkschein mittels Handyparken zu lösen", rät Kaufmann.

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