
Das Oberlandesgericht Innsbruck hält die Kürzungen der Betriebspensionen der Casinos-Austria-Pensionisten um 30 Prozent für nicht rechtsgültig. Die Casinos wollen den OGH anrufen.
Für die Pensionisten der Casinos Austria war es ein langes Warten, ehe das Oberlandesgericht Innsbruck am 12. Jänner dieses Jahres ein Urteil zu ihren Gunsten aussprach. Für die rund 230 sogenannten Altpensionisten, also jene, die vor dem 1.1.1952 geboren wurden und denen die Casinos im Jahr 2020 ihre Zusatzpensionen um 30 Prozent gekürzt haben, bedeutet das, dass sie mit Rückzahlungen in Millionenhöhe rechnen können. Denn das Gericht ließ gegen das Urteil keine ordentliche Revision zu. „Das bedeutet, dass das Urteil vollstreckbar ist“, erläutert der siegreiche Rechtsanwalt Alexander Wittwer von der Vorarlberger Kanzlei TWP, der für acht Pensionisten dieses Musterverfahren geführt hat. Das Urteil dürfte aber auch Wirkung für jene Pensionisten haben, die nicht geklagt haben, erklärt Wittwer. „Ich gehe davon aus, dass das Urteil auch auf Nichtkläger umlegbar ist“, sagt der Anwalt. 2021 schlugen die Rückstellungen für rechtlich umstrittene Pensionen insgesamt mit 23 Millionen Euro bei den Casinos zu Buche. Mittlerweile dürfte der Betrag, den die Casinos rückstellen müssen, aber noch weit höher sein, liegt der Verzugszinssatz mittlerweile doch bei 9,2 Prozent.
Wirtschaftlich nicht gerechtfertigt
Das Urteil des OLG Innsbruck fällt eindeutig aus: „Eingriffe in bestehende Pensionsleistungen setzen nach der Betriebsvereinbarung und dem Betriebspensionsgesetz (BPG) das Vorliegen zwingender wirtschaftlicher Gründe, bei Unterstützungsleistungen zudem eine sachliche Rechtfertigung, voraus. Nach den Feststellungen führte die Kürzung zu keiner wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Beklagten; die prognostizierte Entlastung betrug maximal 2,74 Prozent, während die Pensionen der Kläger um 30 Prozent reduziert wurden. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Beklagten lag weder zum Zeitpunkt der Kürzung noch danach vor“, heißt es in dem Urteil, das dem trend vorliegt.
Außerordentliche Revision der Casinos
Die Casinos Austria wollen dennoch den OGH in einer außerordentlichen Revision anrufen. „Das OLG Innsbruck hat wesentliche Aspekte der Rechtsprechung des OGH zum betrieblichen Altersversorgungssystem bei der CASAG außer Acht gelassen, während sich die CASAG in anderen Verfahren mit ihrem Standpunkt bereits durchsetzen konnte. Wir werden selbstverständlich eine außerordentliche Revision an den OGH erheben und gehen von guten Erfolgsaussichten aus“, heißt es aus dem Haus des Monopolisten. Wie hoch genau die Rückstellungen für die Pensionen sind, wollte man bei den Casinos nicht sagen. Allerdings dürften sie noch anwachsen, denn die klagenden Pensionisten haben sich laut Anwalt Wittwer dafür ausgesprochen, die außerordentliche Revision noch abzuwarten, weil ihnen danach dank hoher Zinsen ein weit höherer Betrag winken würde. Indes wurde ein ähnliches Verfahren der Neupensionisten wieder zurück an das Erstgericht in Feldkirch zurückverwiesen. Mit einem entscheidenden Gutachten in dem Verfahren wird im Frühjahr gerechnet.
