
"Diese Technologie untergräbt die Idee einer freien Gesellschaft, in der Überwachung Ausnahme statt die Regel ist" sagt Datenschutzaktivist Max Schrems.
©APA/HANS PUNZDie Biometrie-Datenbank des US-amerikanischen Unternehmens Clearview AI verstößt laut Aktivisten wie Max Schrems gegen die EU-Grundverordnung. Seine NGO Noyb hat deswegen eine Strafanzeige eingereicht.
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Die Datenschutzorganisation Noyb reicht am Dienstag bei der österreichischen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen das auf Gesichtserkennung spezialisierte US-Unternehmen Clearview AI ein. Dies kündigte die NGO in einer Aussendung an. Grund dafür ist die aufgebaute Datenbank mit Milliarden von Bildern von Menschen aus dem Netz. Die Bilder werden seit Jahren an Strafverfolgungsbehörden und andere staatliche Akteure verkauft.
Dies verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), so Noyb. "Gesichtserkennung ist extrem invasiv", sagte Noyb-Gründer Max Schrems. "Sie ermöglicht die Massenüberwachung und sofortige Identifizierung von Millionen Menschen", so der Datenschutzaktivist, der erst im September mit einer Beschwerde gegen Google erfolgreich war. Clearview AI habe eine globale Datenbank mit Fotos und Biometriedaten von völlig unschuldigen Personen aufgebaut. "Diese Technologie untergräbt die Idee einer freien Gesellschaft, in der Überwachung Ausnahme statt die Regel ist", sagte Max Schrems, der hauptverantwortlich dafür war, dass große Tech-Konzerne wie Meta und Spotify zu riesigen Geldstrafen verdonnert wurden.
Clearview AI gibt selbst an, schon mehr als 60 Milliarden Bilder gesammelt zu haben. Kunden laden ein Bild hoch und erhalten dann weitere Bilder derselben Person - einschließlich Links zu Quellen, den Namen der entsprechenden Subseite einer Website und andere Metadaten.
Laufende Verfahren in anderen Ländern
Nach Angaben von Noyb haben bereits EU-Datenschutzbehörden aus Frankreich, Griechenland, Italien und den Niederlanden Geldstrafen in der Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen das US-Unternehmen verhängt - "wegen illegalen Praktiken". Auch in Österreich seien mehrere Verarbeitungsverbote ausgesprochen worden.
Allerdings: "Clearview scheint die Grundrechte der EU einfach zu ignorieren und spuckt den Behörden ins Gesicht", sagte Schrems weiter. Einzig im Vereinigten Königreich habe das US-Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung und Geldstrafe der Datenschutzbehörde ICO eingelegt. Eine finale Gerichtsentscheidung stehe noch aus. "Bis heute haben die EU-Datenschutzbehörden keine Möglichkeit gefunden, ihre Geldstrafen und Verbote gegen das US-Unternehmen durchzusetzen", beklagt Noyb. So werde geltendes Recht ignoriert.