UBS-Niederlage in Kapitalstreit in Schweizer Parlament

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UBS wollte anderen Kompromiss
 © KEYSTONE, ALESSANDRO DELLA VALLE, Apa
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Die kleine Kammer (Ständerat) des Schweizer Parlaments zeigt Härte bei den Eigenkapitalregeln für die UBS. Die Schweizer Großbank UBS soll ihre Beteiligungen im Ausland zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Die neuen Eigenkapitalregeln sollen das "Too big to fail"-Dispositiv schärfen. Der Ständerat fällte seinen Entscheid am Mittwoch mit 29 zu 16 Stimmen. Er wählte dabei einen von einer starken Minderheit beantragten Weg.

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Die UBS und auch große Wirtschaftsverbände hatten in den Tagen vor der Entscheidung öffentlich gegen diesen Minderheitsantrag Position bezogen. Eine 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital sei kein Kompromiss zum Bundesratsvorschlag, schrieb die UBS. Dies würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden.

Die UBS und mehrere große Wirtschaftsverbände hätten den von der Mehrheit entworfenen, unterlegenen Kompromiss bevorzugt. Demnach hätte die Bank Auslandsbeteiligungen zu mindestens 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Für die übrigen bis zu 50 Prozent wären AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zulässig gewesen.

Der Bundesrat und eine weitere Minderheit im Rat wünschten eine noch strengere Auflage, nämlich eine vollständige Unterlegung von Auslandsbeteiligungen mit hartem Eigenkapital. Ihr Antrag unterlag aber.

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