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Die BaFin hatte bereits im Februar 2023 ein Bußgeld von 1,05 Mio. Euro verhängt, weil Flatex Degiro gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen hatte. Die Finanzaufsicht hatte damals auch einen Sonderbeauftragten bei dem Online-Broker eingesetzt.
Informationen, die Wertpapierdienstleister wie Online-Broker veröffentlichen, müssen redlich und eindeutig sein, wie die BaFin betonte. Dies gelte vor allem für Marketingmitteilungen. Die Vorschrift diene dazu, Kunden vor falschen oder irreführenden Informationen zu schützen. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Unternehmen, bei Werbung für Dienstleistungen oder Finanzprodukte die Vorteile und Risiken sachgerecht und ausgewogen darzustellen. Die BaFin kann solche Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Mio. Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes ahnden.