
von
Die Gesetzesentwürfe sollen nun in Begutachtung geschickt und noch heuer im Parlament beschlossen werden, wie es nach dem Ministerrat im Pressefoyer hieß. Der Preisdeckel soll im Fall des Falles direkt auf der Stromrechnung und ohne Antrag verrechnet werden.
Damit der Krisenmechanismus beim Strom greift, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. So muss der Großhandelspreis für Monatsfutures im Sechsmonatsdurchschnitt über 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) drei Monate hintereinander liegen und der durchschnittliche Arbeitspreis der Hauptprodukte der Stromversorger muss mehr als 16,5 Cent pro kWh netto betragen. Die E-Control soll die Voraussetzungen monatlich prüfen. Aktuell liegt der Haushaltsenergiepreis bei rund 14 Cent pro kWh netto und der Großhandelsvergleichswert bei 109 Euro pro MWh.
Die staatliche Unterstützung von 250 Mio. Euro jährlich für die energieintensive Industrie umfasst ab 2027 das Stromkosten-Ausgleichsgesetz (SAG) mit 175 Mio. Euro und den Industriestrompreis mit 75 Mio. Euro. Das SAG wird als "SAG+" von 60 auf 120 Unternehmen ausgedehnt. Über den Industriestrompreis werden weitere 400 Betriebe subventioniert - konkret soll hier für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs der Strompreis auf bis zu 5 Cent/kWh gesenkt werden.
Das Gesetz zum Industriestrompreis soll auch einen "Arbeitsplatzschutzmechanismus" für Unternehmen enthalten, die mehr als 2 Mio. Euro bekommen. Diese dürfen im jeweiligen Jahr maximal 10 Prozent der Mitarbeiter abbauen, "ansonsten erfolgt eine reduzierte Auszahlung", wie es in der Presseunterlagen des Wirtschaftsministerium heißt.