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Einerseits fordert das Netzwerk bereits seit Längerem die automatisierte bedingte Haftentlassung nach der Hälfte der Strafe bei unbedingten Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Derzeit seien über 5.000 Menschen in den Justizanstalten, auf die das zutreffe, sagte der Rechtsanwalt Hubert Stanglechner. Andererseits solle es bei Vermögensdelikten, bei denen es um niedrige Summen geht, etwa Ladendiebstahl, eine Obergrenze von einem Monat unbedingter Haft geben. "Das sind geringfügige Bagatelldelikte", so Stanglechner. Dadurch entstehe keine Gefahr für die Gesellschaft, schließlich würden keine schweren Straftäter entlassen werden, sagte Friedrich Forsthuber, der Präsident des Landesgerichts Wien: "Unsere Vorschläge betreffen die, die weder besonders gefährlich sind, noch besonders gefährliche Straftaten begangen haben."
In Österreich haben Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Dieses "schwitzen statt sitzen" solle auch auf Freiheitsstrafen bis neun Monate ausgeweitet werden. "Nachdem es fünf nach zwölf ist und wir die Justizanstalten entlasten müssen, wäre das eine gute Maßnahme", so Forsthuber. Begleitet werden Personen in solchen Fällen vom Verein Neustart.
Durch gemeinnützige Arbeit anstatt Ersatzfreiheitsstrafe konnten "der Gesellschaft 2025 über 40.000 Hafttage erspart werden", betonte Neustart-Geschäftsführerin Dina Nachbaur. "Bei der gemeinnützigen Arbeit geben sie der Gesellschaft etwas zurück." Bei den aktuellen Gegebenheiten sei eine Haftstrafe oft nämlich nichts Anderes als "Zeit stehlen".
Dass die momentane Lage in den Gefängnissen untragbar sei, waren sich alle Podiumsteilnehmer einig. Derzeit liegt die Auslastung bei 109,5 Prozent. "In Österreich wird vom Freiheitsentzug sehr großzügig Gebrauch gemacht", sagte Gratz. Gemessen an den Einwohnern sitzen in Österreich eineinhalb Mal so viele Menschen ein wie in Deutschland und um vierzig Prozent mehr als in der Schweiz. In sechs Jahren stieg der Belag um 16 Prozent. "Da wird auch der geplante Bau von zwei Gefängnissen keine Änderung bringen", so Gratz zum Plan von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
Die Liste der negativen Auswirkungen eines überlasteten Gefängnisses ist lange: Weniger Häftlinge können beschäftigt werden, eine Verschlechterung der Haftbedingungen durch beengte Hafträume und Sicherheitsrisiken durch Angriffe untereinander oder auf das Personal. "Der Strafvollzug stellt in seiner aktuellen Form ein Sicherheitsrisiko dar. Man muss sich fragen, ob das überhaupt noch menschenrechtskonform ist", so Gratz' hartes Urteil.