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Der Tunesier hatte sich seinerzeit kurz nach der Tat gestellt und gab als Motiv an, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Ein Sohn des getöteten Paares arbeitete in einer von einem FPÖ-Politiker geführten Abteilung des Landes Oberösterreich, allerdings hatte die Familie kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen. In Linz wurde er 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte ihm eine "querulatorische Persönlichkeitsstruktur" attestiert und vor der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit gewarnt.
Der Getötete befand sich nach APA-Informationen seit 2003 in Haft. Er wurde seinerzeit wegen schwerer Sexualstraftaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und aufgrund seiner Gefährlichkeit nach § 21 Absatz 2 StGB in den so genannten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Nach Verbüßung seiner Haft wurde er weiter im FTZ Garsten angehalten und behandelt. Sachverständige sprachen sich in regelmäßig eingeholten psychiatrischen Gutachten gegen seine bedingte Entlassung aus, weil sie von ihm ausgehende, mit einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung einhergehende Gefährlichkeit nicht gebannt sahen.
Was genau am Montag im FTZ Garsten passierte, war Dienstag noch Gegenstand der Ermittlungen. Das Justizministerium hatte Montagabend jedenfalls bestätigt, dass der 63-Jährige den Mitinsassen vorsätzlich getötet haben dürfte. Die Bluttat soll sich nach 15.00 Uhr auf einem Gang und damit nicht in einem Haftraum bzw. Zellen-Bereich ereignet haben. Die Tatwaffe - nach ersten Informationen ein messerähnlicher Gegenstand - wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat für Dienstagnachmittag nähere Informationen angekündigt.
KREMS/STEIN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/Fohringer/Archiv/HELMUT FOHRINGER