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"Wir sehen auch, dass das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) ungeeignet ist", teilte ein Sprecher Emmerlings mit. "Inwiefern in der Anwendung des geltenden HeimAufG ein Verfassungsverstoß gesehen wird, ist für uns allerdings nicht nachvollziehbar", hieß es weiter. Wie im Konzept der Einrichtung ersichtlich sei, stehe der "pädagogische Zugang im Vordergrund der Betreuung und keinesfalls die Ahndung von Delikten", hieß es. Verwiesen wurde darauf, dass im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auch Freiheitsbeschränkungen nach dem entsprechenden Gesetz zulässig seien.
Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Wien seien "ebenfalls nicht nachvollziehbar", hieß es. Der Sprecher verwies dazu auf die eigenen Haftungsbestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes. "Es kann also nicht die Rede davon sein, dass für die Auszeit-WG keine Rechtsgrundlage besteht", sagte der Sprecher. Das Papier des Verfassungsdiensts habe die zuständige Kinder- und Jugendhilfe in der Magistratsabteilung 11 (MA 11) erst am 17. Juni erhalten. In dem der APA vorliegenden Gutachten hatten die Juristen die aktuelle Rechtslage für ein künftiges Gesetz vermessen.
Geschlossene Einrichtungen zur Verhinderung von Straftaten durch unmündige "Systemsprenger" fallen demnach derzeit grundsätzlich in die Zuständigkeit des Strafrechts. Laut Verfassungsdienst kann die Kinder- und Jugendhilfe der Länder - auch bei Tätern unter 14 Jahren - ausschließlich zur Erziehung im Rahmen der Obsorge einschreiten, nicht aber, um Kriminalität zu verhindern. Freiheitsentzug im Rahmen des aus dem Gesundheitsbereich stammenden Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) sei lediglich bei "allgemeinen Gefahren" durch psychisch kranke oder geistig beeinträchtigte Personen gedeckt.
Zwar spreche "aus kompetenzrechtlicher Sicht nichts dagegen", es erscheine jedoch "auf den ersten Blick systematisch unpassend, ins HeimAufG auch Regelungen zur Abwehr der Gefahr einer weiteren Begehung von Straftaten durch Unmündige aufzunehmen", gibt der Verfassungsdienst in der Stellungnahme zu bedenken, ohne explizit die Einrichtung in Wien zu nennen.
"Eine solche ausdrückliche Regelung gibt es aber nicht", sagte der emeritierte Universitätsprofessor Mayer, der die Stellungnahme auf APA-Anfrage einordnete. Für ihn "zeigt das Gutachten einen Verfassungsbruch". "Derzeit ist eine solche Freiheitsbeschränkung, wie sie gehandhabt wird, ohne Grundlage und daher verfassungswidrig", sagte Mayer mit Verweis auf das österreichweite Pilotprojekt der Wiener "Auszeit-WG".
Die möglichen Konsequenzen skizzierte er ebenso: "Bei einer verfassungswidrigen Freiheitsberaubung können Betroffene finanzielle Entschädigungsansprüche per Amtshaftungsklage vor einem Zivilgericht einklagen." Auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sei möglich, so der Experte. Der Instanzenweg gehe dabei bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). "Die Kosten des Verfahrens muss der unterlegene Rechtsträger zahlen."
Die MA 11 hatte zuvor erklärt, dass die gesetzliche Basis mit dem Justizministerium "besprochen und erörtert" worden sei. "Dabei wurde das geltende Heimaufenthaltsgesetz als geeignete Rechtsgrundlage beurteilt." Eine Sprecherin verwies hierzu auf die Äußerungen des Justizministeriums.
Die Stellungnahme enthalte "keine überraschenden Rechtsansichten", wie eine Sprecherin sagte. Man verfolge juristische Gutachten des Bundeskanzleramts jedoch "mit großem Interesse".
Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verwies auf Anfrage auf finale Arbeiten an einem Gesetzesentwurf. "Ob der/die Unmündige bereits straffällig geworden ist und ob die Freiheitsbeschränkung (auch) der Prävention weiterer Straftaten dient, soll nach dem neuen Gesetz keine Rolle spielen", teilte er mit. Die Expertise des Verfassungsdienstes werde bei der Ausarbeitung selbstverständlich berücksichtigt.
Übermittelt worden sei die Stellungnahme an alle Mitglieder der im Ministerium eingerichteten Arbeitsgruppe, hieß es von dem Sprecher. Die Runde, an der auch die MA 11 beteiligt ist, befasst sich seit mehr als einem Jahr mit einer bundesweiten Lösung. Im Zuge dessen hatte das Ministerium den Verfassungsdienst um eine allgemeine Expertise gebeten, auf welche Rechtsgrundlage derartige Einrichtungen gestützt werden könnten.
In einer weiteren Stellungnahme des Justizministeriums (BMJ) hieß es am Montag, dass die Anwendung des HeimAufG im Wiener Modellprojekt weiterhin als vertretbar erachtet werde, "da hier nur Kinder erfasst werden sollen, bei denen eine fachärztlich bzw. kinder- und jugendpsychiatrisch festgestellte psychische Erkrankung vorliegt." Im ersten Anwendungsfall hat das zuständige Bezirksgericht Innere Stadt die Anwendbarkeit des HeimAufG erstinstanzlich bestätigt.
Der im BMJ in Ausarbeitung befindliche Entwurf sei an das Heimaufenthaltsgesetz angelehnt und setze am Obsorgerecht an, da der klare Fokus auf dem Kindeswohl liege: "Bei Unmündigen stehen Schutz, Pädagogik und Therapie im Vordergrund, nicht wie bei strafmündigen Minderjährigen die strafrechtlichen Sanktionen des Jugendstrafrechts." Zudem eröffne das Gutachten des Verfassungsdienstes kompetenzrechtlich ausdrücklich auch die Möglichkeit, solche kindeswohlorientierten Maßnahmen im Zivilrecht zu verankern.
Parallel dazu war heuer am 13. Juli erstmals die "Auszeit-WG" auf Basis des HeimAufG durch die Stadt Wien gestartet worden. Intensivtäter unter 14 Jahren können dort bis zu drei Monate angehalten werden. "Das Modellprojekt dient dazu, wichtige Erkenntnisse für die Schaffung eines Spezialgesetzes für Minderjährige zu erlangen. Die Erfahrungen aus der Auszeit-WG fließen daher natürlich direkt in die zukünftige gesetzliche Ausgestaltung ein", schrieb das BMJ dazu
Die Wiener Grünen forderten am Montag eine Erklärung von Emmerling als zuständiger Stadträtin. Sie habe sich "über schwerwiegende Bedenken des Verfassungsdienstes hinweggesetzt", kritisierte die Familiensprecherin der Wiener Grünen, Ursula Berner. "Es ist Zeit die Notbremse zu ziehen und ein neues Modell für den Umgang mit gewalttätigen Kindern zu entwickeln: eins das langfristig wirken kann", sagte Berner.
"Die Stadt weiß offenbar selbst nicht, ob sie für ihre Methode überhaupt eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage hat", so der Wiener FPÖ-Chef Maximilian Krauss in einer ersten Reaktion. Er stellte die Frage in den Raum, ob die Stadt, "sehenden Auges ein rechtlich wackeliges Modell aufgesetzt" habe, um eine Debatte über die Senkung der Strafmündigkeit zu verhindern.Emmerling solle "wesentliche offene Fragen endlich ernst nehmen und für Klarheit sorgen", so ÖVP-Familiensprecherin Sabine Keri.
Das rechtliche Konzept der Einrichtung war zuletzt immer wieder diskutiert worden. Kritisch hatten sich unter anderem die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) und zuvor auch Mayer geäußert.
Vergangene Woche legte die MA 11 das im Mai eingereichte Originalkonzept des Trägers "neue wege" offen, nachdem ein dazu nahezu identisches Konzeptpapier aus dem Juli, das der APA vorliegt, unter Beschuss geraten war. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) hatten sich dagegen ausgesprochen.