Österreichisches Klimagesetz nun in Begutachtung

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Keine inhaltlichen Überraschungen
 © TOBIAS STEINMAURER, Apa
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Nach der Einigung der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS auf ein Klimagesetz Ende August geht dieses nun in Begutachtung. Das Klimagesetz mit Ziel Klimaneutralität 2040 bestehe aus drei Säulen, der Reduzierung von Emissionen, der Klimawandelanpassung und der Kreislaufwirtschaft, sagte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Freitag. "Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 erarbeitet werden", sagte er unter Hinweis auf die Standortklausel.

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Inhaltlich gab es bei der Präsentation keine Überraschungen. Totschnig erinnerte an den Pariser Klimavertrag vor elf Jahren und an das Ziel der EU bis 2050 klimaneutral zu sein und das 2040-Ziel der EU. Österreich habe bereits sehr viel erreicht und alle Sektoren hätten dazu beigetragen. "Bei der erneuerbaren Energien sind wir Vorreiter", so Totschnig und hob unter anderem den Green-Tech-Bereich hervor. Man wolle die erneuerbaren Energien weiter ausbauen, sagte der Umweltminister. Man hole auch die Wissenschaft an den Tisch. "Wer im Klimaschutz weiterkommen will, muss Lösungen finden", so Totschnig. Weniger Emissionen, mehr Innovationen und ein starkes Österreich sei der Anspruch.

Die Abgeordnete zum Nationalrat und SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr führte an, dass nur Finnland noch ambitionierter als Österreich sei. Der Klimafahrplan mit Sektorzielen sei auf das Jahr 2040 angelegt. Sie sei überzeugt, dass bei der Vorlage des Fahrplans hier bereits Maßnahmen enthalten seien, die bereits in Umsetzung sind. Das Gesetz lege auch fest, was passiert, wenn die Klimaziele verfehlt werden. Bei Zielverfehlung werde bereits nach sechs Monaten gegengesteuert.

NEOS-Umweltsprecher erinnerte an 13 Monate Verhandlung, "es war tatsächlich kein Schnellschuss". "Wenn wir jetzt auf den letzten Sommer schauen", so Bernhard, hatte man in Wien 48 Hitzetage. Er hob auch hervor, dass dieses Gesetz eines für die Unabhängigkeit von fossilen Energien sei. Man habe mit dem Klimagesetz für Österreich das Richtige getan, "Klimaschutz, Wirtschaft und Innovation" seien hier verbunden worden.

Die nationalen Maßnahmen, die durch das Klimagesetz geregelt werden, betreffen nur jene Branchen und Sektoren, die nicht Teil des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) sind. Diese Sektoren sind Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall. Der verbleibende Bereich (Anlagen im EU-Emissionshandel) ist derzeit im EU-Recht geregelt und sieht vor, bis 2040 klimaneutral zu sein. Derzeit wird jedoch ein Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, diesen Reduktionspfad zeitlich auszuweiten.

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