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"Nach unserer Auffassung war eine eigenständige und sachgerechte Bewertung der vorgelegten Vergleichsregelungen auf Grundlage der veröffentlichten und in der Hauptversammlung erteilten Informationen nicht möglich", erklärte SdK-Rechtsvorstand Markus Kienle am Mittwoch. Es sei deshalb beim Landgericht Hannover eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse erhoben worden.
VW hatte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Jahr den Aktionären die Vergleichsbeschlüsse aus dem Jahr 2021 erneut vorgelegt. Die Vergleiche wurden von den Stammaktionären nahezu unverändert wieder abgesegnet. Der VW-Großaktionär Porsche SE, die Holding der Eignerfamilien Porsche und Piech, hält 53,3 Prozent der Stimmrechte. Das Land Niedersachsen ist mit 20 Prozent der zweitgrößte Aktionär.
Der BGH hatte im Revisionsverfahren die HV-Beschlüsse von 2021 über einen Vergleich in Höhe von rund 270 Mio. Euro mit Manager-Haftpflichtversicherern gekippt. Ebenfalls verworfen hatte das Gericht die Beschlüsse zu den Vergleichen mit dem früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler über 11 beziehungsweise 4 Mio. Euro. Geklagt hatte damals bereits die SdK. Die Aktionärsvertreter bemängeln jetzt unter anderem, dass die Vermögensverhältnisse von Winterkorn nicht berücksichtigt worden seien und nicht nachvollziehbar sei, welche Ansprüche gegen die Porsche SE und gegen frühere Organmitglieder von Volkswagen aufgegeben wurden.
Das Oberlandesgericht Celle hat das vom BGH zurückverwiesene Verfahren über die Haftungsvergleiche noch nicht abgeschlossen. Am Landgericht Braunschweig laufen auch noch Strafprozesse gegen frühere VW-Mitarbeiter, die sich für den Dieselbetrug verantworten müssen. Das Verfahren gegen den 79-jährigen Winterkorn wurde im vergangenen Jahr wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Er war Konzernchef, als die Manipulation der Abgasreinigung 2015 in den USA aufflog. Dieselgate kostete den Konzern bisher rund 32 Mrd. Euro. VW war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Dem "Handelsblatt" sagte ein Sprecher, VW sei von der Rechtmäßigkeit der HV-Beschlüsse überzeugt.