Trend Logo

Firmenübernahme: Welche Haftungen drohen

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
8 min
k.A©istock
  1. home
  2. Finanzen
  3. Recht
Wer ein Unternehmen übernimmt, kann auch haftbar gemacht werden. Wofür Käufer haften, welchen Haftungsausschluss es gibt, welche Informationen jedenfalls vor einem Kauf eingeholt werden sollten und wann keine Haftung vorliegt. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG informieren.

von

Wer eine Firma kaufen will, wird die Bilanzen der letzten Jahre aufmerksam studieren und die Erfolgsaussichten für die nächsten Jahre genau analysieren. „Doch Punkte, wie welche Haftungen mit einem Kauf schlagend werden können, werden leicht vergessen. Diesen sollte man aber unbedingt nachgehen“, raten die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung. Denn solche Haftungen können zu einer teuren Hypothek werden, die im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens gefährden. Eine solche Haftung kann sich aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus dem Unternehmensgesetzbuch ergeben.

So sieht die Haftung gemäß ABGB aus
Laut ABGB werden bei einem Firmenkauf auch die Verbindlichkeiten übernommen. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf die Höhe der übernommenen Aktiva. Dies ist eine zwingende Bestimmung. Das bedeutet: Davon darf zu Lasten der Gläubiger nicht abgewichen werden. Höchstens die Gläubiger stimmen zu (Haftungsfreistellung).Es müsste somit mit jedem Gläubiger einzeln Kontakt aufgenommen werden, um eine entsprechende Haftungsfreistellung auszuhandeln.

So haftet der Käufer nach dem Unternehmensgesetzbuch
Gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haftet der Erwerber eines Unternehmens ab dem Zeitpunkt der Übernahme für alle unternehmensbezogenen und nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers. Dazu zählen auch alle bisher entstandenen Rechte und Pflichten beispielsweise aus Verträgen mit Geschäftspartnern oder auch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, wozu auch Gutscheine zählen.

Haftungsausschluss für Käufer möglich
Beteiligte Dritte, also Vertragspartner des Veräußerers, können der Übernahme der Rechtsverhältnisse binnen drei Monaten widersprechen.

Aber auch der Erwerber kann der Haftung entgegenwirken. Damit dem Erwerber keine Haftung gemäß UGB droht, sollte eine entsprechende Vereinbarung (Haftungsausschluss) entweder bei der Übernahme im Firmenbuch eingetragen werden oder sonst auf verkehrsübliche Weise bekannt gemacht werden. Auch eine direkte Mitteilung an den Dritten ist denkbar. Aber Achtung, auch wenn die umfassende Haftung nach dem UGB ausschlossen wird, haftet der Erwerber weiterhin gemäß ABGB im Ausmaß des Wertes des übernommenen Vermögens oder Unternehmen.

Wann der Käufer generell nicht haftet
Sowohl bei der Haftung nach ABGB und UGB gilt: Wird das Unternehmen im Zuge einer Exekution, eines Konkurses oder einem Sanierungsverfahren übernommen, besteht keine Haftung.

Welche Haftungen der Käufer noch übernimmt
Da ein Unternehmen nicht nur aus Rechten und Pflichten gegenüber den einzelnen Geschäftspartnern besteht, haftet der Übernehmer auch für ausstehende Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, und nicht zuletzt gegenüber Arbeitnehmern.

„Wichtig ist daher, sich vorweg genau zu informieren welche Verbindlichkeiten und Pflichten man mit dem Unternehmensübergang übernimmt“, so die Empfehlung der D.A.S. Juristen. Der Erwerber sollte daher unbedingt Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Unternehmens nehmen und sich idealer Weise eine genaue Auflistung aller Verbindlichkeiten und anderen Zahlungsverpflichtungen geben lassen.
Es ist auch ratsam einen sogenannten Rückstandsausweis bei der Gebietskrankenkasse einzuholen. So haftet der Erwerber für Sozialversicherungsbeiträge nur in Höhe des ausgewiesen Betrages. Die Haftung reicht zwölf Monate ab Übergang zurück.

So weit zurück, kann man für Steuern haftbar gemacht werden
Auch beim Finanzamt ist eine entsprechende Anfrage sinnvoll, um ein mögliches Haftungsrisiko für Steuernachzahlungen abzuschätzen. Die Haftung erstreckt sich dabei auf das laufende und das vorherige Jahr.
Empfehlenswert ist auch eine umfassende Beratung durch denjenigen, der den Vertrag errichtet, also einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Dieser kann im konkreten Einzelfall über Haftungen und sonstige Risiken beraten und den Vertrag entsprechend anpassen.

Weitere Informationen unter:
D.A.S. Rechtsschutz AG
www.das.at
Info-Hotline: 0800 386 300
Mail: info@das.at
Facebook | YouTube | Xing | LinkedIn

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Rechtsschutz

Über die Autoren

Logo
Abo ab €16,81 pro Monat