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Wann Gewährleistung und Garantie gelten

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Wann Gewährleistung und Garantie gelten
k.A©iStock/oscarhdez
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Ein neues Technik-Modell kann große Freude bringen. Doch was geschieht, wenn das Gerät bereits nach kurzer Zeit defekt ist? Die Experten der D.A.S. Rechtsschutz AG informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, geben Tipps zum richtigen Verhalten und berichten über ihre Erfahrungen mit Handyversicherungen.

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Wann Gewährleistung und Garantie bei Mängeln zum Einsatz kommen

Viele Hersteller gewähren beim Kauf eines Neugeräts eine Garantie. Oft wird auch gratis oder gegen Aufpreis eine sogenannte Garantieverlängerung angeboten. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers. Es gilt, was in der Garantieerklärung zugesichert wird. Prüfen Sie daher im Anlassfall die Garantiebestimmungen, um festzustellen, ob die Garantiezusage Ihr Problem abdeckt.

Neben den frei vereinbaren Garantieerklärungen kommt die gesetzliche Gewährleistung zur Anwendung. Diese gilt immer dann, wenn der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits zumindest in seinen Grundzügen von Beginn an vorhanden war. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Käufer diesen Umstand beweisen.

Welche Möglichkeiten im Rahmen der Gewährleistung bestehen

Primär hat der Käufer ein Recht auf kostenlose Reparatur oder auf Austausch des Geräts. Unter bestimmten Umständen können Käufer auch eine Preisminderung oder eine Wandlung (Vertragsaufhebung) fordern. Preisminderung oder Wandlung können Sie fordern,

  • wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind
  • wenn Reparatur oder Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären
  • wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Reparatur fehlschlägt
  • wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch verweigert
  • wenn die Reparatur oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären
  • wenn dem Käufer die Reparatur oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.

Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Wandlung. Die Wandlung ist allerdings bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen.
Bei beweglichen Sachen kann die Gewährleistung zwei Jahre ab Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

Auch „Komplettschutz“-Handyversicherungen übernehmen nicht jeden Schadenfall

Beim Kauf von Handy und anderen technischen Geräten wird oft eine Geräteversicherung angeboten. Die D.A.S. Rechtsschutz AG warnt aber davor, dass auch sogenannte „Komplettschutz“- oder „All inclusive“-Versicherungen nicht in jedem Fall greifen. Der tatsächliche Umfang des Versicherungsschutzes bleibt nicht selten verborgen. „In der Regel werden die Kunden vor Abschluss des Vertrages nicht ausreichend über die versicherten Risiken aufgeklärt“, so die Juristen der D.A.S. Enttäuschungen seien daher vorprogrammiert.

Ablehnungsgründe können überprüft werden

In vielen Fällen wird der Versicherungsschutz mit Gründen wie Allmählichkeitsschaden, Wasserschaden oder unzureichender Schadenmeldung abgelehnt. Ob diese Gründe tatsächlich zutreffen, sollte im Einzelfall anhand der konkreten Versicherungsbestimmungen und auch durch technische Sachverständigengutachten überprüft werden.

Lassen Sie sich daher beim Kauf eines Gerätes nicht vorschnell zum Abschluss einer Geräteversicherung verleiten. Es ist zudem sinnvoll, unterschiedliche Versicherungen zu vergleichen.

Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage der D.A.S. Rechtsschutz AG

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Heuer feiert sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Millionen Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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