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Steuerreform: Kalte Progression fällt, Entlastung für Wenigverdiener

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Steuerreform: Kalte Progression fällt, Entlastung für Wenigverdiener
Die Kalte Progression hatte dazu geführt, dass die Steuerlast bei Lohnerhöhungen automatisch gestiegen ist.©Andrey Popov/Getty Images/iStockphoto
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Die Tage der Kalten Progression sind gezählt. Ab 2023 gehört die schleichende Steuererhöhung der Vergangenheit an, Wenigverdiener werden entlastet, Sozialleistungen valorisiert.

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Die Kalte Progression, die schleichende Steuererhöhung, die durch das Zusammenwirken der in Österreich üblichen progressiven Besteuerung, Inflation und Gehaltserhöhungen entsteht, wird mit Jänner 2023 abgeschafft. Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf das Vorgehen dabei geeinigt.

So kommt die Kalte Progression zustande

Einkommen werden in Österreich in Tarifstufen mit steigenden, progressiven Steuersätzen belastet:

  • Bis zu einem jährlichen Gehalt von 11.000 Euro fallen etwa im Jahr 2022 keine Steuern an.
  • Bei einem Gehalt zwischen 11.001 und 18.000 Euro sind erneut die ersten 11.000 Euro steuerfrei, der darüber hinausgehende Teil unterliegt einem Steuersatz von 20 Prozent.
  • Bei einem Gehalt über 18.000 Euro bis zu 31.000 Euro gilt das Gleiche: Die ersten 11.000 Euro sind steuerfrei, der Teil zwischen 11.000 und 18.000 Euro wird mit 20 Prozent besteuert und der über 18.000 Euro hinausgehende mit 32,5 Prozent.
  • Das setzt sich fort bis zu Gehaltsteilen über einer Million Euro, für die 55 Prozent an Steuern zu bezahlen sind.

In Österreich wurden die genannten Steuerstufen bisher nicht automatisch an die Inflation angepasst. Das führte dazu, dass jene, deren Bezüge nahe an der Schwelle zu einer höheren Tarifstufe lagen als Folge der jährlichen Tariflohnrunden in eine höhere Tarifstufe rutschten und für diesen Teil der Mehrbezüge einen höheren Steuersatz zahlen mussten. Von der Bruttoerhöhung blieb dadurch netto oft wenig übrig.

Bei einer hohen Inflation verstärkt sich der Effekt und es kann sogar zu realen Lohnverlusten kommen.

1,85 Milliarden Euro aus Kalter Progression

Berechnungen der Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS zufolge umfasst die schleichende Steuererhöhung ein Volumen von 1,85 Milliarden Euro. Zwei Drittel - 1,23 Milliarden Euro - davon sollen in Zukunft automatisch über die Einkommenssteuer und Absetzbeträge an die Steuerzahler refundiert werden.

Das dritte Drittel - rund 617 Millionen Euro - will die Bundesregierung für weitere Entlastungsmaßnahmen einsetzen, die besonders den Beziehern niedriger Einkommen zugute kommen sollen.

Der Plan zur Aufteilung der Steuereinnahmen

Der nun beschlossene Plan sieht vor, dass die Grenzen der Steuerstufen um zwei Drittel des Inflationswerts angehoben werden. 617 Millionen Euro sollen eingesetzt werden, um die Grenzbeträge der beiden unteren Tarifstufen - also alle Einkommen bis zu einem Jahreseinkommen von 31.000 Euro - über der Inflationsrate zu erhöhen.

Gleichzeitig werden die Absetzbeträge, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und die Pensionistenabsetzbeträge, in Höhe der vollen Inflation angepasst. Die Sozial- und Familienleistungen sollen in der Folge dauerhaft automatisch an die Inflation angepasst werden.

Bei der Berechnung der Steuertarife 2023 wird dabei die Inflationsrate aus dem Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2022 zur Bemessung herangezogen.

Bundeskanzler Karl Nehammer nannte die Abschaffung der Kalten Progression einen "historischen Schritt". Und tatsächlich ist es auch ein solcher. In der Vergangenheit konnten die Bundesregierungen große Steuerreformen immer aus den Mehreinnahmen der kalten Progression gegenfinanzieren. Die ÖVP/Grüne Regierung nimmt damit künftigen Regierungen das Pouvoir dafür.

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