
Florian Wimmer, CEO von Blockpit (links) und Georg Harer, Co-CEO bei Bybit EU gaben am 28. April eine strategische Partnerschaft bekannt.
©SkyrocketDie Kryptobörse Bybit versteuert in der EU mit Blockpit. Kryptoanleger:innen sollten bald ihre Steuererklärungen machen, denn seit Jahresbeginn bekämpft die EU forciert die Steuerhinterziehung bei Kryptoassets.
Seit letzten Sommer hat die Kryptobörse Bybit eine Niederlassung in Wien und gab am Dienstag eine strategische Partnerschaft mit dem Linzer Unternehmen Blockpit bekannnt, das sich auf die Versteuerung von Kryptoassets spezialisiert hat. Bybit-Nutzer:innen in 29 EU-Ländern können das Tool nun für ihre Steuererklärungen nutzen. „Bybit EU entwickelt sich als Plattform stetig weiter und die von uns integrierten und entwickelten Funktionen spiegeln die Bedürfnisse unser Nutzer wider. Das sind Investoren, die langfristig denken, ihr Portfolio ernst nehmen und sich eine Infrastruktur dafür wünschen“, sagt Georg Harer, Co-CEO bei Bybit EU. „Die Partnerschaft mit Blockpit ist Teil dieses Engagements.“
Mit der Partnerschaft bekommen die Investor:innen auf Bybit EU Zugang zu einem umfassenden Paket an Tools, das speziell für die Steuerberechnung auf dem europäischen Markt entwickelt wurde. Als Einführungsangebot gibt es 50 Prozent Rabatt auf den ersten Blockpit-Steuerbericht.
Kampf gegen Steuerhinterziehung
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der Vergangenheit nur ein Bruchteil der Kryptoanleger:innen ihre Assets versteuert hat. Mit 1. Jänner 2026 wurde die Gesetzeslage in der EU dazu massiv verschärft, um diese Art der Steuerhinterziehung einzudämmen. Mit dem Anti-Geldwäsche-Paket (AMLR) regulieren die Behörden den Markt, fordern Identitätsnachweise und die Identifzierung von Transfers ab einer bestimmten Höhe. Kryptodienstleister sind zur Meldung von Transaktionsdaten verpflichtet.
In Österreich sind einschlägige Plattformen bereits seit 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer abzuführen, bei Anbietern wie Bitpanda u.a. passiert das automatisch, nun auch für Bybit. Nutzer:innen müssen das nicht mehr gesondert bei der Steuererklärung anführen. Aber Achtung: Diese vereinfachte automatisierte Lösung kommt nur zum Tragen für den An- und Verkauf von Kryptoassets an einer Börse. Werden die Assets zwischen den Plattformen transferiert und dazu vielleicht auch noch andere Produkte gehandelt, müssen sich Nutzer:innen das individuell berechnen lassen, etwa mit dem Programm von Blockpit. P.S. Die Steuererklärung für 2025 muss bis 30. Juni gemacht werden.
