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Politische Meinung kann arbeitsrechtliche Folgen haben

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Politische Meinung kann arbeitsrechtliche Folgen haben
Ob auf Facebook oder bei Demos: Ein Hinweis auf die Firma bei der man arbeitet sollten politisch Aktive vermeiden.©istock
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Speziell kurz vor Wahlen finden sich in sozialen Netzwerken viele Kommentare zu politischen Themen. Warum politisches Engagement jedoch mit dem Arbeitgeber zu Problemen führen kann. Die D.A.S. erklärt, warum diese Gefahr besteht.

Ob bei Wahlen oder anderen politischen Ereignissen, viele Österreicher geben öffentlich ihre Meinung und posten beispielsweise in sozialen Netzwerken und Internetforen ihre politische Gesinnung. Das kann jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen Postings im Internet möglich
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dessen muss man sich im Klaren sein, bevor man als Arbeitnehmer seine politische Meinung online verbreitet. Vor allem Beschimpfungen oder Hasspostings können weitreichende Folgen haben und sind absolut tabu“, warnt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann außerdem in Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen. „Das passiert vor allem, wenn das Unternehmen mit dem politischen Posting seines Mitarbeiters in Verbindung gebracht wird. Etwa weil sich der Mitarbeiter mit einem Politiker ablichten lässt und dabei ein T-Shirt mit dem Firmenlogo trägt“, so Loinger.

Politische Ausrichtung darf bei Bewerbung kein Thema sein
Die Frage nach der politischen Einstellung bei einem Vorstellungsgespräch ist jedoch unzulässig, wenn es auch Ausnahmen gibt. „Bei sogenannten Tendenzbetrieben, wie etwa politischen Parteien oder Gewerkschaften darf nachgefragt werden“, erklärt D.A.S. Jurist Loinger. „Da spielt es sehr wohl eine Rolle, welche politische Gesinnung nach außen hin repräsentiert wird.“

Treuepflichten des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen
Jeder Mitarbeiter ist gegenüber seinem Arbeitgeber treuepflichtig. Das gilt auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Arbeitnehmer müssen daher auch private Angelegenheiten im Interesse des Arbeitgebers gestalten. „Die Treuepflicht darf aber auch nicht zu weit ausgelegt werden, da sonst die Persönlichkeitsrechte stark beschnitten würden. Im Normalfall ist es daher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter in seiner Freizeit politisch aktiv wird und als Wahlhelfer Parteiwerbung öffentlich verteilt oder seine politische Meinung äußert“, so der D.A.S. Jurist.

Politische Betätigung: Umso heikler, umso höher die Position im Unternehmen
Ob Mitarbeiter in ihrer Freizeit politisch aktiv werden dürfen oder nicht, hängt sowohl von der Branche als auch von ihrer Funktion ab. Je höher ein Arbeitnehmer in der Unternehmensebene tätig ist, desto mehr Einschränkungen muss dieser dulden. Wenn für Mitarbeiter, die für eine Gewerkschaft oder für eine Partei arbeiten, auch andere Regeln gelten. In diesen Fällen wird es sogar erwünscht sein, sich in der Freizeit politisch zu engagieren.

Firma kann als politisch neutraler Ort definiert werden
Ob politische Werbung in einem Unternehmen gemacht werden darf, kann jedes Unternehmen selbst bestimmen. Arbeitsstätten können mittels Dienstvertrag als politisch neutrale Orte definiert werden. „In solchen Firmen ist es dann beispielsweise nicht erlaubt, Wahlwerbung zu machen“, erläutert der D.A.S. Jurist.

Auch keine Pflicht politisch zu handeln verordenbar
Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern aber auch nicht verlangen, politisch aktiv zu werden. Das würde die Achtung des Privatlebens verletzten. „Anders sieht es aus, wenn das politische Engagement zum Job gehört“, erläutert Loinger. Auch für Fotos, auf denen Mitarbeiter gemeinsam mit Politikern abgelichtet werden, müssen die Abgelichteten vorher ihre Zustimmung erteilen.

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