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Die WKStA hatte zu den Ermittlungen mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien Rücksprache gehalten. Nach einer Weisung wurden zusätzlich die Tatbestände Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung geprüft, was schließlich zur Anklage führte. Der Strafrahmen beträgt für alle Beschuldigten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, weswegen die Causa vor einem Einzelrichter bzw. einer Einzelrichterin verhandelt wird.
In der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden - obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.
Für die Novomatic ist es in einer ersten Reaktion "nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde". Weder hätten zusätzliche Einvernahmen stattgefunden, noch gebe es neue Beweismittel, die diese Entscheidung erklären würden, hieß es in der Aussendung.
Eigentlich hätte sich Strache bereits am kommenden Montag vor Gericht verantworten müssen, allerdings in einer anderen Sache. Dem Ex-Vizekanzler wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei geht es um 300.000 Euro.
Der Prozess wurde am Mittwoch jedoch aufgrund des weiteren Strafantrages abberaumt. Liegen gegen eine Person zwei Anklagen vor, müssen laut Strafprozessordnung beide in einer Hauptverhandlung und von einem Richter abgehandelt werden. Bei Strafanträgen der WKStA ergibt sich auch am Gericht eine Sonderzuständigkeit. Der konkrete Fall muss nun also einer Richterin oder einem Richter zugeteilt werden, der oder die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.