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Abgeordneter bleibt Wöginger aber weiterhin. Die Nominierung Gödls erfolgte Montagabend in einer Sitzung des Bundesparteipräsidiums. Am 28. Dezember 1971 in Graz geboren, war er 1995 der jüngste Bürgermeister Österreichs, und zwar in Zwaring-Pöls. 2014 wurde er zunächst Bundesrat, seit 2017 hat er ein Mandat im Nationalrat inne, wo er als Sicherheitssprecher fungiert. Auch im steirischen Landtag war er zehn Jahre lang vertreten. Gödl folgt auf Wöginger, der am Montag nach seiner erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Verurteilung im Postenschacher-Prozess seinen Rücktritt als Klubobmann erklärt hatte.
Wöginger und zwei Beamte hatten zuvor jeweils sieben Monate bedingt und unbedingte Geldstrafen ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wöginger hofft weiter auf einen Freispruch in der nächsten Instanz. Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Schmid selbst entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.
Der Bürgermeister hatte Wöginger gebeten "ein gutes Wort" für ihn einzulegen, Wöginger deponierte nach eigener Aussage dieses "Bürgeranliegen" bei Schmid. Für die WKStA war das ein klarer Fall von Postenschacher, auch das Gericht sah darin keinesfalls ein Bürgeranliegen. Für den Schöffensenat ist auch erwiesen, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.
Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und beantragten Freisprüche. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt wurde. Das Landesgericht Linz entsprach am Montag der Forderung der WKStA nach einem unbedingten Strafteil und verurteilte alle drei zu sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen von je 180 Tagessätzen (33.840, 22.680 bzw. für Wöginger 43.200 Euro). Der Schuldspruch erfolgte wegen Amtsmissbrauchs, bei den Beamten zusätzlich wegen falscher Beweisaussage. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Wögingers Anwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Klubobmann selbst gab nach der Verhandlung seinen Rücktritt bekannt. Er hoffe nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz, aber das Amt des Klubobmanns erfordere volle Aufmerksamkeit, so Wöginger sinngemäß.
ÖVP-Chef Bundeskanzler Christian Stocker sprach von einem "harten Urteil". Er respektiere Wögingers Entscheidung, habe aber "immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird". Wöginger habe im Sinne des Vertrauens in die Politik die Konsequenzen gezogen. Alles Weitere sei Angelegenheit des ÖVP-Klubs, meinte der Koalitionspartner SPÖ. Begrüßt wurde der Rücktritt von NEOS.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz begrüßte die Verurteilung des Teils des "Systems ÖVP", letztendlich werde aber der Wähler am Wort sein. Die Grüne Parteichefin Leonore Gewessler bezeichnete den Rücktritt Wögingers als "wichtig und angebracht".