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Der "Unterhaltsgarantiefonds zur Vermeidung von Frauen- und Kinderarmut" richtet sich an Alleinerziehende (meist Frauen) mit Kindern, die wegen Leistungsunfähigkeit (etwa wegen Krankheit) oder der Nichtgreifbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten. Auch Alleinerziehende mit (Halb-)Waisen, die mangels Erfüllens der Wartezeit des verstorbenen Elternteils keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben, sowie Personen, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation befinden, bekommen eine Leistung aus dem Fonds.
Betroffene erhalten monatlich pro Kind, für das kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, 50 Prozent des Halbwaisenrichtsatzes, zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Für 2026 liegt die Leistungshöhe bei 240 Euro, die auf die Sozialhilfe, nicht aber auf die Familienbeihilfe angerechnet wird. Für die Gruppe der Alleinerziehenden mit (Halb-)Waisen ohne Anspruch auf (Halb-)Waisenpension wird die Leistung analog zur (Halb-)Waisenpension 14 Mal ausbezahlt. Für Gewaltbetroffene in akuten Krisensituationen ist auch eine Einmalzahlung von bis zu 4.000 Euro, die sogenannte "Starthilfe", zur Deckung von Mehrausgaben möglich.
Um Leistungen des Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen zu können, darf das monatliche Nettoeinkommen die Schwelle von 2.768 Euro (entspricht dem Medianeinkommen Einpersonenhaushalt EU-SILC, 12 Mal pro Jahr) nicht überschreiten. Die Leistungen stehen den drei Gruppen von Alleinerziehenden für jedes Kind zu. Über 18-Jährige, die sich noch in der Erstausbildung befinden, können die Leistung bis zum 20. Geburtstag beziehen. Auch für dauerhaft erwerbsunfähige Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung kann die Leistung über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen werden.
Die Leistung muss jährlich neu beantragt werden. Laut Sozialministerium bestehen auch umfassende Mitwirkungs- und Meldepflichten: Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistung nur so weit wie erforderlich erbracht wird. Wurde die Leistung unrechtmäßig bezogen, sind Rückforderungen möglich.
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumsservice abgewickelt. Im Ministerium wird zusätzlich eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen eingebracht werden können.
Die Forderung nach einer Unterhaltsgarantie erhebt die SPÖ schon seit vielen Jahren, im Wahlkampf 2017 machte sich auch die Liste Pilz dafür stark. Schon damals wurde kritisiert, dass Unterhaltsvorschuss nur dann geleistet werde, wenn der Staat wisse, dass er sich das Geld vom Unterhaltsschuldner zurückholen kann. Nach einem einhelligen Parteienbekenntnis dafür waren FPÖ und ÖVP letztlich dagegen, weil sie einen Abfluss der Gelder ins Ausland befürchteten.
Heute sagt ÖVP-Familienministerin Claudia Bauer, die den Unterstützungsfonds für ihre Partei mitverhandelt hatte: "Wir schließen gezielt eine Lücke im System, dort, wo Alleinerziehende bisher trotz aller Leistungen durchgefallen sind, weil weder Unterhalt noch andere Ansprüche greifen." Hilfe komme dort an, wo sie wirklich gebraucht werde, so stärke man Familien im Alltag und gebe Frauen und Kindern Sicherheit in schwierigen Situationen, hieß es in einer Reaktion.
Als "großen Meilenstein" für Frauen und deren ökonomische Unabhängigkeit bezeichnete Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner diesen am Samstag in einer Aussendung. "Ökonomische Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben. Mit dem Unterstützungsfonds können wir hier Alleinerziehenden und ihren Kindern unter die Arme greifen", so Holzleitner.
Zustimmung kam auch von der Gewerkschaft, Schumanns politischer Heimat. Gleichzeitig halten die ÖGB-Frauen in einer Aussendung fest, dass es langfristig mehr brauche: unter anderem leistbare Kinderbetreuung und faire Einkommen, um Armut und Abhängigkeit nachhaltig zu verhindern. "Unser Ziel muss sein, dass Alleinerziehende und ihre Kinder sicher und unabhängig leben können. Der Unterstützungsfonds ist dafür ein wichtiger Anfang", so die geschäftsführende Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB, Christa Hörmann.
Schumann verteidigte im "Journal zu Gast" auch das unlängst geschnürte Doppelbudget. "Ich glaube, es ist ein ausgewogenes Budget", betonte sie mehrmals danach gefragt, ob nicht die Arbeitgeberseite mit der Senkung der Lohnnebenkosten deutlich weniger belastet würde, als die klassische SPÖ-Klientel. Nicht festnageln ließ sie sich auf ein Datum für die Gesundheitsreform ("hudeln bringt da nix") und die Sozialhilfereform ("das ist ja kein kleines Projekt"). Verhandlungen gebe es derzeit für besseren Spielerschutz. So werden Sportwetten in Österreich nicht als Glücks-, sondern als Geschicklichkeitsspiel eingestuft. "Da müssen wir genau hinschauen", sagte Schumann am Samstag.
Ganz anders sieht das FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. "Blanker Hohn für die hart arbeitende Bevölkerung" sei der Radio-Auftritt der Ministerin. "Bei unseren Pensionisten, den fleißigen Arbeitern und den starken Frauen, da wird der Sparstift angesetzt. Aber wenn es um Milliarden-Haftungen für die Ukraine oder die Finanzierung der Asylindustrie geht, dann ist plötzlich Geld im Überfluss vorhanden", so die Kritik. Währenddessen verkomme die Sozialhilfereform zu einem "endlosen Gesprächskreis ohne Ergebnisse".
Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Mittwoch, 15. April 2026, im Rahmen des Pressefoyers nach einer Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt in Wien.