Rasperia will 342 Mio. Euro von RBI und Strabag-Aktionären

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Weitere russische Gerichtsentscheidung am Dienstag möglich
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Im Konflikt mit anderen Strabag-Kernaktionären hat die zumindest ehemals vom russischen Milliardär Oleg Deripaska kontrollierte und von der EU sanktionierte Rasperia Trading Limited eine womöglich letzte Klagsforderung spezifiziert: Laut Antrag vom 16. Oktober fordert Rasperia von der RBI-Tochter Raiffeisenbank Russland sowie von Strabag-Kernaktionären 342 Mio. Euro, erklärte ein RBI-Sprecher der APA. Am Dienstag wird die Causa vor Gericht in Kaliningrad verhandelt.

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Rasperia reagiert mit der aktuellen Forderung im Rahmen eines seit 2025 anhängigen Gerichtsverfahrens auf ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, das am 22. September der Raiffeisen Bank International (RBI) und Raiffeisenbank Russland 3,15 Mrd. Euro Ersatz für in Russland durch Rasperia-Klagen erlittenen Schaden zugesprochen hatte. Die österreichische Bank und ihre russische Tochter hatten ihre österreichische Klage gegen Rasperia Ende Juli eingebracht, nachdem das Kaliningrader Handelsgericht ihnen Schadenersatzklagen im Ausland im Ausmaß von bis zu 2,85 Mrd. Euro erlaubt hatte.

Die nunmehrige Forderung von Rasperia entspricht der 300-Mio.-Euro Überschreitung der vom russischen Gericht erlaubten Maximalklagsumme plus 42 Mio. Euro Gerichtsgebühren, für die die russische Holding laut dem Wiener Urteil ebenso aufkommen muss. Nachdem die Verhandlung zu Rasperia-Forderungen im September vertagt worden war, könnte das Kaliningrader Handelsgericht am Dienstag eine Entscheidung fällen, die nach allgemeiner Erwartung zugunsten des russischen Klägers ausfallen dürfte. Dieses weitere Urteil könnte zumindest in Russland das Ende einer mehr als zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung von Rasperia mit ehemaligen österreichischen Partnern einleiten.

Der Ausgangspunkt des Konflikts war die Entmachtung des russischen Strabag-Kernaktionärs Rasperia im Strabag-Konzern gewesen, zu der es 2022 im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen den Holdingbesitzer Deripaska gekommen war. Rasperia und Deripaska fühlten sich ungerecht behandelt. Nachdem rechtliche Schritte in Österreich gescheitert waren, hatten die Russen in ihrer Heimat mehr Erfolg: Auf Grundlagen von Kaliningrader Gerichtsbeschlüssen konnte die Holdinggesellschaft etwa 2,4 Mrd. Euro Schadenersatz bei der Raiffeisenbank Russland lukrieren. Die Bank war dabei nur wegen ihrer "Verwandtschaft" zum Strabag-Kernaktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien geklagt worden, der Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Raiffeisenbank-Russland-Mutterkonzern RBI hält.

Die österreichische Bank stand seit Beginn des russischen Aggressionskriegs gegen die Ukraine 2022 wegen ihres Russlandgeschäfts unter politischem Druck in der EU, reduzierte ihr Geschäft in Russland und hielt laut eigenen Angaben auch Ausschau nach möglichen Käufern für die Tochterbank in Moskau. Letztere konnte gleichzeitig durch Gegensanktionen in Russland keine Dividenden mehr an den Mutterkonzern überweisen. Versuche, diese russischen Beschränkungen durch einen Abtausch mit sanktionsbedingt in Österreich eingefrorenen Anteilen von Rasperia am Strabag-Konzern zu umgehen, scheiterten an regulatorischen Gründen sowie am Widerstand mancher EU-Staaten.

Über den Umweg einer Schadenersatzklage in der EU, die seit dem 14. EU-Sanktionspaket vom Juni 2024 für durch russische Sanktionen geschädigte EU-Konzerne möglich wurde, könnte nunmehr doch russisches Vermögen bei RBI landen. Nachdem Rasperia auf eine fristgerechte Stellungnahme zur Wiener Klage von RBI und Raiffeisenbank Russland verzichtet hatte, fällte das Landesgericht für Zivilrechtssachen ein sogenanntes Versäumnisurteil, das den Klägern 3,15 Mrd. Euro Schadenersatz zusprach.

Sollte Rasperia wie allgemein erwartet auch auf ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil verzichten, erlangt es am Donnerstag Rechtskraft. Ab diesem Zeitpunkt kann RBI auf Basis von EU-Sanktionsbestimmungen die Freigabe von sanktionsbedingt eingefrorenem Rasperia-Vermögen bei den zuständigen nationalen Behörden beantragen. Insbesondere dürfte RBI sich an die für EU-Finanzsanktionen zuständige Finanzmarktaufsicht (FMA) wenden. Möglich wäre aber auch eine Teilzuständigkeit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die für eingefrorene wirtschaftliche Ressourcen verantwortlich ist.

Konkret haben RBI und Raiffeisenbank Russland angekündigt, Rasperias 28,5 Mio. Strabag-Aktien verwerten zu wollen und Zugriff auf an die Kaliningrader Holding nicht ausbezahlte Strabag-Dividenden und die Gelder einer Barausschüttung aus einer Strabag-Kapitalherabsetzung 2024 zu bekommen. Nach einem ab Donnerstag zu erwartenden Antrag bei der FMA wäre jedenfalls innerhalb von wenigen Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen, die aller Wahrscheinlichkeit nach RBI Zugriff auf österreichisches Rasperia-Vermögen ermöglichen wird. "Nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz haben wir grundsätzlich sechs Monate Zeit. Wir haben aber nicht vor, diese Frist auszuschöpfen", erklärte ein FMA-Sprecher auf APA-Anfrage am Montag.

WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/TANJA UNGERBÖCK

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