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Trotz Zuschaltung der Orientierungshilfe sei im Vorfeld keine nachhaltige Durchbrechung des negativen Verhaltens gelungen. Aufgrund akuter Selbst- und Fremdgefährdung "wurde die nächste Stufe des Fünf-Punkte-Plans umgesetzt, nämlich die Unterbringung in der Auszeit-WG".
Der Aufenthalt verlaufe bisher nach Plan. Der Bursche musste im Zuge dessen auch sein eigenes Handy abgeben. In der WG stehe ihm ein Mobiltelefon mit eingespeicherten Telefonnummern der Mutter sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Verfügung. "Dieses Handy wird im Dienstzimmer aufbewahrt und dem Kind bei Bedarf ausgehändigt." Ein weiteres Kind werde in Kürze folgen.
Dass der bundesweit fehlende Rechtsrahmen für derartige Einrichtungen womöglich der eigentliche Grund für den von April auf Juli verschobenen Start war, wurde am Mittwoch klar dementiert. "Die Verzögerung ist ausschließlich auf die erforderlichen baulichen Adaptierungen zurückzuführen", hieß es. "Gerade in der heiklen Startphase dieses Projekts musste jedes Detail im Ablauf und im Betreuungskonzept durchgeplant sein, damit die Maßnahme ab dem ersten Tag greift."
Rechtsgrundlage für die Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen bildet das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Heimaufenthaltsgesetz. Damit seien in Wien alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden, teilte der Sprecher mit. Eine bundesgesetzliche Änderung im Hinblick auf geschlossene Einrichtungen steht noch aus.
Geht es nach Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), wird eine solche einheitliche Regelung "im Herbst vorgestellt". Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, in die auch Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe und der Kinder- und Jugendanwaltschaften eingebunden sind, arbeite "schon seit Monaten" an einem Gesetzesvorschlag, sagte Sporrer im Gespräch mit der APA.
Die Justizministerin möchte analog zum Heimaufenthaltsgesetz eine rechtliche Grundlage dafür schaffen, "dass wir diese Kinder in Obsorge nehmen können. Eine vorläufige Obsorgeübertragung an die Kinder- und Jugendhilfe ist bereits heute möglich. Die entscheidende Frage ist aber die Anhaltung."
Ein entsprechendes Bundesgesetz könnte 2027 in Kraft treten: "Es wäre optimal, wenn wir im nächsten Jahr eine gesetzliche Grundlage dafür haben."
Die Wiener Vizebürgermeisterin urgierte vom Justizministerium eine bundesgesetzliche Regelung, um die rasche und unkomplizierte Anhaltung von Intensivtäterinnen und Intensivtätern in ganz Österreich möglich zu machen. "Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage, bisher ohne Ergebnis, beschäftigt, sorgt im Sinne der Bevölkerung für Unverständnis", kritisierte Emmerling gegenüber der APA. "Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind."
Ein Aufenthalt in dem Haus am Stadtrand Wiens kann bis zu zwölf Wochen dauern. Gedacht ist die Maßnahme für Kinder, die wiederholt schwere Taten gesetzt haben. In der Wohngemeinschaft sollen Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren betreut werden. Sie haben etwa Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen. "Den Kindern sollen Perspektiven eines Auswegs ihrer bisherigen kriminellen Laufbahn aufgezeigt werden und sie sollen durch eine intensive pädagogische Begleitung wieder an positive Entwicklungswege herangeführt werden", betonte Emmerling.
Das Projekt mit Kosten von fast einer Million Euro pro Jahr gilt als durchaus umstritten - laut APA-Informationen teils auch innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Ob ein bis zu zwölfwöchiger Aufenthalt in der geschlossenen Wohngemeinschaft einem Kind bereits eine nachhaltige Verbesserung bringen könne, sei fraglich, heißt es hinter vorgehaltener Hand innerhalb der (MA 11). Das Büro der Stadträtin hielt am Nachmittag gegenüber der APA dazu fest, dass ein bundeseinheitlicher Rahmen auch mehr Spielraum bei der Anhaltedauer ermöglichen würde. Zuvor hatten bereits das Vertretungsnetz, die Volksanwaltschaft sowie Personalvertreter innerhalb der Stadt Wien Kritik geäußert.