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Das 17-seitige, der APA vorliegende Papier vom Juli 2026 mit dem Titel "Konzept Auszeithaus Simmering mit der Möglichkeit der temporären pädagogischen Anwesenheitspflicht" gibt Einblick in die Strategie hinter dem Projekt. Frottier übt daran scharfe Kritik. Es sei "mehr als naiv zu glauben", dass während eines sechswöchigen Aufenthalts "irgendeine noch so professionelle Intervention Aussicht auf Erfolg haben wird." Das sei erst recht nicht der Fall, "wenn dieser an der Reduktion von kriminellem Verhalten gemessen wird", konstatiert Frottier, selbst Leiter der Akademie für Kinder- und Jugendpsychiatrie der städtischen Psychosozialen Dienste (PSD).
Das Pilotprojekt der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) mit Kosten von fast einer Million Euro pro Jahr läuft seit Mitte Juli. Vorgesehen sind Anhaltungen von sechs Wochen mit möglicher Ausdehnung um weitere sechs Wochen. Diese Verlängerung werde jedoch "hochwahrscheinlich die Regel als die Ausnahme im Einzelfall bleiben", sagt Frottier. "Es werden also weniger Kinder, als propagiert wurde, betreut werden". Allerdings seien bei dieser Tätergruppe auch drei Monate nicht ausreichend, "um eine relevante Verhaltensänderung zu bewirken".
Auch habe Zwang in derartigen Fällen keine günstigen Effekte, verweist er auf Rückfallstatistiken von Jugendlichen mit Hafterfahrung. Es sei "fachlich - speziell bei Kindern mit Bindungsstörung - sogar fahrlässig, ein intensives Bindungsangebot zu machen, das nach sechs, spätestens zwölf, Wochen wieder beendet wird."
Die Betreuung erfolgt durch den gemeinnützigen Träger "neue wege". Das Personal erhält laut der Vorlage regelmäßige Schulungen in Selbstverteidigung und Festhaltetechniken.
Doch der Einsatz derartiger Praktiken auf ausschließlicher Basis von Kursen, ohne jahrelanges Training, sei "potenziell gefährlich, für die Kinder wie für das Personal selbst", gibt Frottier zu bedenken. "Festhalten als konzeptuell vorgegebene Intervention als Sicherheitsmaßnahme oder aufgrund von pädagogischen Überlegungen gegen den Willen des Kindes wurde wiederholt vom Vertretungsnetz als nicht rechtens kritisiert", erklärt der Psychiater.
Dem Konzept fehle "jegliche pädagogische sowie wissenschaftliche Grundlage". Stattdessen sei es von "naiven Vorstellungen über die zu betreuenden Kinder" und "inhaltsarmen Absichtserklärungen" geprägt. Das Jahresbudget für die WG sei auf dieser Basis "nicht nachvollziehbar".
Frottier fordert eine vollständige Veröffentlichung des Konzepts der Auszeit-WG, Transparenz über die Autoren sowie eine Diskussion auf Expertenebene ein: "Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten und vor allem im Sinne der Kinder, die dort untergebracht werden." Externe Stellen hatten immer wieder fachliche Einbindung bei dem Projekt eingefordert. Laut APA-Informationen dürfte das Konzept dazu jedoch bisher unter Verschluss gehalten worden sein.
"Dieses Papier entspricht nicht den wissenschaftlich und fachlich anerkannten Standards der Sozialen Arbeit", kritisiert auch OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak, der die APA die Unterlage ebenfalls vorlegte. Die Stadt Wien habe mit dem Projekt "Neuland betreten", sagte sie. "Dann wäre es notwendig gewesen, die aktuellen Fachdiskussionen aufzugreifen."
Sie bemängelt das Fehlen "eines Schutzkonzepts für Kinder sowie einer Auseinandersetzung mit Machtdynamiken in geschlossenen Einrichtungen". "Ich kann von einem Elfjährigen nicht erwarten, dass er bei einem Übergriff eine Person der Kinder- und Jugendanwaltschaft anruft, die er nicht kennt", sagt Pollak. "Das ist nicht ausreichend." Der erste Bewohner des Hauses in Wien-Simmering hatte beim Einzug sein Handy abgegeben und stattdessen ein Mobiltelefon mit den Nummern seiner Eltern sowie jener der Kinder- und Jugendanwaltschaft ausgehändigt bekommen.
Das Papier wirke, als sei es aus Versatzstücken verschiedener Konzepte für soziale Einrichtungen zusammengebastelt. Widersprüche zwischen einer geschlossenen Einrichtung mit "sozialer Isolation" und den pädagogischen Voraussetzungen auf gesetzlicher Basis würden verschleiert.
"Sozialarbeiterische Fachkräfte müssen sich gut überlegen, ob sie das im Rahmen ihrer professionellen Autonomie mittragen können", sagt sie. "Wenn dieses Konzept tatsächlich die Grundlage für den pädagogischen Ansatz darstellt, ist das nicht mit den Standards der Sozialarbeit und Sozialpädagogik vereinbar", bilanziert Pollak.
Das Büro der zuständigen Stadträtin und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) betonte, dass man davon ausgehe, "dass es sich bei den Unterlagen um Handouts des Trägers für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, um die besprochenen Inhalte schriftlich festzuhalten." Näher auf die Herkunft der Unterlage eingehen wollte das Büro der Vizebürgermeisterin nicht. Weiter hieß es: "Der Träger hat das Konzept auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes (WKJHG) und der Sozialpädagogische Einrichtungen-Verordnung (SPEVO) in enger Zusammenarbeit mit der MA 11 erarbeitet." Wie ein Sprecher betonte, habe der Träger sein Konzept "auch mit anderen Stellen fachlich diskutiert".
Die laut dem Sprecher eingereichte Umsetzungsstrategie vom 20. Mai wurde schließlich durch die Gruppe Recht - Aufsicht Sozialpädagogische Einrichtungen der MA 11 geprüft und letztlich genehmigt. "Über das Konzept wurden alle relevanten, auch externen, Stellen informiert - unter anderem die Bewohnervertretung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft." Bei "neue wege" wurde auf APA-Anfrage um eine Stellungnahme an das Büro der Vizebürgermeisterin sowie an die untergeordnete MA 11 verwiesen.