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Es geht in dem Prozess um den Vorwurf, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger wird zur Last gelegt, mithilfe von Schmid Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Alle drei bestreiten die Vorwürfe.
Der Bürgermeister hatte sich zuerst für den Vorstandsposten im Finanzamt Freistadt beworben, hatte ihn aber nicht bekommen. Durchgesetzt hat sich stattdessen Bewerber G. Daraufhin habe ihn Schmid beauftragt, G. anzurufen und ihm zu sagen, dass er von seiner Funktion zurücktreten und sich stattdessen für den Job im Finanzamt Braunau bewerben soll, schilderte am Dienstag Zeuge K., damals der Vorgesetzte des Erstangeklagten. Es habe ihn gewundert, dass man das von ihm verlangt habe, denn es sei bekannt gewesen, dass er es für unvereinbar gehalten habe, wenn jemand in derselben Region Bürgermeister und Finanzamtsvorstand sei. "Wie soll das sein mit der Kammerumlage" oder wie verhalte er sich bei Bürgeranliegen, die gleichzeitig Abgabenschuldner seien, so seine Bedenken.
Er habe den Anruf nicht tätigen wollen, Schmid habe aber gesagt, das sei eine Weisung, so der Zeuge. "Es ist mir schließlich nichts anderes übriggeblieben, als ihn anzurufen." Ihm sei klar gewesen, dass G. dem nicht nachkommen werde. Der Oberstaatsanwalt wunderte sich allerdings, dass zum angeblichen Zeitpunkt des Telefonats der Bürgermeister schon als Vorstand in Braunau bestellt war, und, dass sich der Zeuge nun offenbar besser erinnern könne als bei seiner Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Zeuge blieb aber dabei.
Zeugin K. hat zwar keine Wahrnehmungen zum betreffenden Hearing, berichtete allerdings, ihr sei bei einer Bewerbung selbst einmal "signalisiert worden, dass meine Bewerbung nicht erwünscht ist". Sie habe sich an die Bundesgleichbehandlungskommission gewandt und einen "Vergleich in sechsstelliger Höhe" erwirkt.
Zeuge S., ein ehemaliger Abteilungsleiter in der Finanzverwaltung, sollte Auskunft dazu geben, wie es zur Zusammensetzung der Hearingkommission kam, die er zu genehmigen hatte. Zum Hintergrund: Im Hearing um den Vorstandsposten im Finanzamt Freistadt hatte Kommissionsmitglied Frau G. den Bürgermeister schlechter als die anderen Mitglieder bewertet und sich damit durchgesetzt. In der Kommission für Braunau war sie dann plötzlich nicht mehr vertreten - unklar ist allerdings wieso bzw. auf wessen Veranlassung.
Er könne nicht mehr sagen, wie genau die Zusammensetzung damals zustande gekommen sei, sagte Zeuge S. Die Auswahl der Dienstnehmervertreter sei jedenfalls "ein Standardprozess" gewesen. Als die Richterin weiter nachhakte, meinte er, "das werde ich gewesen sein", er habe sich dabei "in der Vorgesetztenlinie abgestimmt". Seine Vorgesetzte hatte hingegen als Zeugin (Frau R.) ausgesagt, sie habe neben dem Erstangeklagten Zeugin G. nominiert. Dass Schmid Einfluss genommen habe, stellte Zeuge S. in Abrede.
Zeugin St. - jene Beamtin, die schließlich statt G. in der Kommission saß - sagte hingegen, sie sei von S. gebeten worden einzuspringen, weil G. auf Urlaub sei. Sie betonte aber, dass sie keiner politischen Partei und keiner Fraktion in einer Interessenvertretung angehöre. Es habe niemand bei ihr für den Bürgermeister interveniert. Dass Schmid zugunsten des Bürgermeisters Einfluss genommen haben soll, habe sie erst später aus Zeitungen erfahren. Der Bürgermeister habe sie beim Hearing aber überzeugt, sagte die Zeugin, "seine Fragenbeantwortung, sein Auftreten" und dass er in verschiedenen Bereichen tätig war, nannte sie als Pluspunkte.
Vor den Zeugenbefragungen hatte das Gericht auf Antrag der Verteidigung das Livetickern von Medien bis zum Ende des Beweisverfahrens untersagt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Zeugen beeinflusst werden könnten, so die sinngemäße Begründung. Der Verteidiger des Erstangeklagten wollte einen Schritt weitergehen und beantragte, dass sämtliche Berichterstattung jeweils bis zum Ende des Verhandlungstags untersagt wird. Das Gericht wies diesen Antrag allerdings ab.
Das für 21. April geplante Urteil dürfte erst später gesprochen werden. Am Freitag dieser Woche stehen weitere Zeugeneinvernahmen am Programm. Zeugin St., deren Befragung am Dienstag nicht abgeschlossen werden konnte, wird für 21. April noch einmal geladen. Auch einige Anträge der Verteidiger harren noch auf Entscheidung. Ein weiterer Termin ist am 24. April vorgesehen. An diesem Tag ist aber noch kein Urteil zu erwarten. Die Richterin bat alle Beteiligten, ihre Kalender zu konsultieren, dann soll am Freitag über den zusätzlichen Termin entschieden werden.