
von
Der Ermittler hatte gemeinsam mit einem Kollegen am Tag der Auffindung der Leiche Pilnaceks unter anderem dessen Handy und Autoschlüssel sowie weitere Gegenstände abgeholt, was mittlerweile eingestellte Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs zur Folge hatte. Vor dem U-Ausschuss verteidigte der Beamte das Vorgehen, da diese aus kriminalpolizeilicher Sicht keine Beweismittel gewesen seien. Ein Suizid Pilnaceks stand für ihn nämlich "außer Zweifel". Wasserleichen gehörten "zum täglichen Geschäft" des Landeskriminalamts Niederösterreich.
Ebenso wehrte sich der Chefermittler in seinem Eingangsstatement gegen "konstruierte Vorwürfe". So habe man von den mit Pilnacek damals im selben Haus wohnenden Frauen weder Gegenstände gefordert, noch sichergestellt. Vielmehr hätten die Mitbewohnerinnen "eigeninitiativ" gefragt, was mit den Gegenständen geschehen soll und die Beamten ersucht, die Objekte an Pilnaceks Witwe, Caroline List, zu übergeben. Dies habe man dann auch so veranlasst.
Der Bitte kamen die Beamten nach, da die Gegenstände "nicht polizeilich relevant" gewesen seien, schilderte die Auskunftsperson weiter, denn: "Ein Handy sagt mir keine Todesursache." Die darauffolgenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien für den Mann "persönlich sehr belastend und prägend" gewesen. Ein einstiger Chefermittler in der Causa habe sich inzwischen sogar beruflich neu orientiert, berichtete der Mann. Kritik übte er auch am Umgang der Volksanwaltschaft mit den Ermittlern, deren freiheitlicher Vertreter, Christoph Luisser, im Vorfeld des U-Ausschusses eine Prüfung vorgenommen hatte.
Wie zu erwarten, nahm die ÖVP den Ball gerne auf und kritisierte im U-Ausschuss abermals eine angebliche Kampagne gegen Polizistinnen und Polizisten. So etwas wie politische Einflussnahme auf die Ermittlungen - eigentlich die Kernfrage des U-Ausschusses - bestritt der Beamte. Zudem präsentierte er dem U-Ausschuss am Ende der Befragung einen schon älteren Erlass des Innenministeriums, der den Umgang mit Todesfällen regelt, die Personen des öffentlichen Lebens betreffen. Darin heißt es etwa, dass solche Fälle unverzüglich zu berichten seien.
Auch jener Oberstaatsanwalt wurde am Mittwoch ausführlich dazu befragt, warum am Vorhabensbericht der WKStA, in dem die Einstellung der Ermittlungen gegen die Beamten empfohlen wurde, zahlreiche Korrekturen vorgenommen wurden. Zwar habe er das Ergebnis geteilt, die Begründung sei aber rechtlich in gewissen Punkten falsch gewesen, sagte er. Gefehlt habe die Rechtsfrage zum Befugnismissbrauch. Denn laut Strafprozessordnung liege es im Ermessen der Beamten, ob sie im Handy eine kriminalpolizeiliche Relevanz erkennen. Wenn wie im konkreten Fall die Arbeitshypothese Suizid laute, dann seien die letzten Kontakte am interessantesten, diese hätte man mit den Aussagen der Freundin und deren Mitbewohnerin bereits gehabt. Eine Sicherstellung wäre aus seiner Sicht aber zulässig gewesen.
Zur Frage, warum das Verfahren zum Tod Pilnaceks der Staatsanwaltschaft Krems von der Oberstaatsanwaltschaft entzogen und an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wurde, meinte der Oberstaatsanwalt, dass es keine Fehler der Staatsanwaltschaft Krems gegeben habe. Aber diese sei infolge von Medienberichten derart unter Beschuss geraten, dass eine "Anscheinsbefangenheit" bestanden habe, so die Auskunftsperson, die betonte, selbst erst seit 11. Februar 2025 für den Fall zuständig zu sein. In einer Weisung habe aber ein Kollege von "renitentem" Verhalten der Kremser geschrieben. Man sei dort "angefressen" gewesen.
Frühabends endete der Tag im U-Ausschuss. Am Donnerstag sind Befragungen des Chefs des niederösterreichischen Landeskriminalamts, Stefan Pfandler, sowie der Witwe des verstorbenen Justiz-Sektionschefs angesetzt. Fraglich ist allerdings, wie ergiebig ihre Befragung wird, nachdem List sich bemüht, Auflagen zu erreichen. So hat der Anwalt der Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Sollte das nicht gelingen, will List Fragen zu ihrem Privatleben sowie die Berichterstattung darüber untersagen lassen.