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5 Punkte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten

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5 Punkte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten
Zu den wichtigsten Tipps nach einem Verkehrsunfall zählen: Wenn der Sachschaden hoch ist und die Schuldfrage geklärt werden muss, unbedingt die Polizei rufen.©iStock, Mark Bowden
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Wenn es auf der Straße kracht, sollte man die Nerven bewahren und das Richtige tun. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG haben zusammengefasst, was man nach einem Verkehrsunfall tun sollte. Was man am besten zuerst macht, wann man die Polizei rufen sollte oder wie man selbst Beweise sichert.

1. Unfallstelle absichern:

- Auto anhalten und Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Auto verlassen, die Unfallstelle absichern und ein Warndreieck aufstellen. Dieses muss auf Autobahnen in einer Entfernung von rund 250 Meter, auf Überlandstraßen etwa 150 Meter und im Ortsgebiet 50 Meter entfernt aufgestellt werden. Steht das Fahrzeug auf der linken Fahrbahnseite, muss das Warndreieck vor dem Fahrzeug aufgestellt werden.
- Und soweit möglich: Unfallbeteiligte aus der Gefahrenzone bringen.

2. Verletzte versorgen:

- Erste Hilfe leisten
- Hilfe anfordern oder andere Personen bitten, den Hilferuf durchzuführen.
Euro-Notruf: 112, Feuerwehr: 122, Polizei: 133, Rettung:144
- Auf Autobahnen: Notrufsäule benützen
- beim Hilferuf: – sachliche Zusammenfassung der Unfallsituation
Die „5 W`s“: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Art der Verletzung? Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung

3. Polizei rufen, wenn:

- jemand verletzt wurde
- der Sachschaden hoch ist
- die Schuldfrage geklärt werden muss
- bei Fahrerflucht
- der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht
- der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann
- Speziell für Kaskoschäden: bei Wild-, Park- und Vandalismusschäden
- der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist.
- das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland angemeldet ist.

4. Beweissicherung ohne Einsatz der Polizei:

- Beweise sichern, selbst dann, wenn die Schuldfrage geklärt ist
- Unfallbericht ausfüllen (Europäischen Unfallbericht verwenden)
- Fotografieren der Unfallsituation und Unfallskizze anfertigen (Bremsspuren oder etwa Unfallschäden)
- Markierung der Fahrzeugposition, bevor der Unfallort geräumt wird
- Lassen Sie sich zu keinem vorschnellen Schuldeingeständnis hinreißen – das passiert öfter in einer Schocksituation. Doch keine Angst, einen Unfallbericht auszufüllen kommt noch keinem Schuldeingeständnis gleich.

5. Daten von Zeugen und Unfallbeteiligten notieren:

- Für die Beweissicherung: Daten von Augenzeugen des Unfalls aufnehmen
(Name, Adresse, Telefonnummer)
- Alle wichtigen Daten des Unfallgegners
(Kennzeichen des Fahrzeuges, Name des Autolenkers, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsgesellschaft, Nummer der Versicherungskarte).

Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage der
D.A.S. Rechtsschutz AG

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Heuer feiert sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Millionen Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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