Abgasskandal: Österreicher profitieren von Urteil in Deutschland

Kläger, die sich durch manipulierte Software des VW-Konzerns an ihrem Auto geschädigt fühlen, können laut einem Gerichtsurteil Schadenersatz verlangen, selbst wenn sie das Auto bereits verkauft haben.

Abgasskandal: Österreicher profitieren von Urteil in Deutschland

Diesel-Kläger in Deutschland, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

“Die Entscheidung ist auch für Hunderttausende Österreicher relevant, die ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind. Österreicher profitieren nämlich von der konsumentenfreundlichen Rechtsprechung in Deutschland”, kommentiert Rechtsanwalt Alexander Voigt vom Innsbrucker Standort der Goldenstein Rechtsanwälte, die rund 2.000 Österreicher im Rahmen des Abgasskandals vertritt und betroffene Österreicher bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten kostenlos berät.

Die eigenen Rechte können Österreicher nämlich auch am Gerichtsstand des verantwortlichen Autoherstellers durchsetzen. Dieser befindet sich beispielsweise im Fall von Audi, Mercedes, Opel, Volkswagen und Porsche in Deutschland.

Autos zurückgeben und Schadenersatz kassieren

“Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen stark eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs Schadensersatzansprüche geltend machen”, ergänzt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. “Diese Entscheidung kann die Schadensersatzforderungen von Hunderttausenden PKW-Haltern beeinflussen. Insbesondere für Vielfahrer könnte der frühzeitige Verkauf ihres manipulierten Fahrzeugs nun sogar attraktiv werden.

Wer sein vom Abgasskandal betroffenes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben möchte muss sich laut Goldstein eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegte Strecke von dem fälligen Schadensersatz abziehen lassen. Ein frühzeitiger Verkauf kann die negativen Auswirkungen der Laufleistung des eigenen Fahrzeugs auf die Entschädigungssumme daher möglicherweise begrenzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Deutsche Musterfälle

Die deutschen BGH-Richter haben sich mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde illegal manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.

Das Gericht folgt nun dieser Argumentation und verurteilt VW zu der Auszahlung von Schadensersatz. Die Klägerin erhält eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des Autos zum Verkaufszeitpunkt orientiert.

In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes Auto bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben hat und zusätzlich eine Wechselprämie in Höhe von 6.000 Euro erhielt. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass sich zumindest diese Wechselprämie nicht negativ auf den Schadensersatzanspruch des Klägers auswirkt. Auch diese Entscheidung bestätigten die BGH-Richter.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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