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WKÖ-Kopf fordert Anpassung des Insolvenzrechts

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WKÖ-Kopf fordert Anpassung des Insolvenzrechts
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Die Nachjustierung des Insolvenzrechts sei notwendig, damit nicht gesunde Unternehmen zum Sanierungsfall werden.

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Wien. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf hat sich angesichts der Krise für die eine oder andere Anpassung im Insolvenzrecht ausgesprochen, "um Unternehmen quasi eine zweite Chance zu eröffnen", wie er dem "Kurier" (Montag) sagte. Es brauche Maßnahmen, damit nicht an sich gesunde Firmen wegen vorübergehend zu geringen Eigenkapitals (unter acht Prozent) keine Kredite mehr bekommen und deswegen zum Sanierungsfall werden.

"Es gibt zum Beispiel in der Schweiz die Idee, dass man staatlich besicherte Kredite nicht in die Schuldenquote einrechnet", sagte Kopf. So etwas habe die WKÖ dem Finanzminister auch schon vorgeschlagen.

Kopf wiederholte auch die langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, Eigenkapital dem Fremdkapital gleichzustellen, um fiktive Zinsen als Aufwand geltend machen zu können. "Es kann ja nicht sein, dass ich Bankzinsen absetzen kann, aber nicht mein eigenes eingesetztes Kapital", so Kopf. Er gehe davon aus, dass das in irgendeiner Form kommen werde. "Dazu gab es auch schon Gespräche mit dem Finanzminister."

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