Dayli-Pleite: Zahlungsunfähigkeit wäre erkennbar gewesen

Ein Fall von Insolvenzverschleppung? Im Prozess um die Pleite der Drogerie-Kette Daily hat der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter erklärt, dass die Zahlungsunfähigkeit früher erkannt werden hätte können.

Dayli-Pleite: Zahlungsunfähigkeit wäre erkennbar gewesen

Im Prozess gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner und einen weiteren Angeklagten wegen der Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013 ist der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige zum Schluss gekommen, dass die Zahlungsunfähigkeit früher erkannt werden hötte können.

Investor Haberleitner hatte mit 31. Juli 2012 über die Restrukturierungsgesellschaft TAP 09 insgesamt 1.350 Standorte der damals insolventen deutschen Schlecker Drogeriekette übernommen. Mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wollte er die in Dayli umbenannten Filialen retten. Nach einem Jahr war das Vorhaben gescheitert und Dayli meldete Insolvenz an. 3.500 Beschäftigte, großteils Frauen, verloren ihre Jobs.

Absehbare Pleite

Haberleitner und einem weiteren Geschäftsführer wird vorgeworfen ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt zu haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Für die Gläubiger soll es durch die Insolvenz zu einem Ausfall von rund 114 Millionen. Euro gekommen sein. Wegen des Vorwurfs grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen müssen sich die beiden seit Juni in Linz in einem Strafprozess verantworten.

Der Sachverständige hielt nun fest, wenn direkt nach der Übernahme im Juli 2012 wie vorgeschrieben ein Aufsichtsrat bestellt und damit Ende September ein Quartalsbericht vorgelegt worden wäre, hätte spätestens im November 2012 die Zahlungsunfähigkeit erkannt werden können. Wegen des Fehlens konnten "Organe Verluste nicht erkennen", so der Experte. Zudem hätte der Verlauf der Liquiditätsentwicklung gezeigt, dass das Geschäftserweiterungskonzept nicht funktioniere. Somit wäre es "die unternehmerische Pflicht" eines "sorgfaltspflichtigen Geschäftsführers" gewesen, einen Plan B zu verfolgen, meinte der Gutachter. Ob mit einem alternativen Rettungsversuch die Insolvenz hätte verhindert hätte werden, diese Frage konnte er dem Verteidiger jedoch nicht eindeutig beantworten.

Novomatic-Ausstieg als Ende

Haberleitner hatte bereits zu Prozessauftakt die Schuld an der Insolvenz von sich gewiesen. Nicht Zahlungsunfähigkeit sondern der Einfluss Dritter habe zur Insolvenz geführt. Der "von Politik und Gewerkschaft erzwungene Ausstieg" des Investors Novomatic im Mai 2013 sei der Anfang vom Ende gewesen. Daraufhin seien "zwei Banken abgesprungen".

Thema des zweiten Prozesstages war auch der laut Anklage überhöhte Geschäftsführerbezug des Ex-Dayli-Chefs. Der Sachverständige errechnete ein Jahresfixum von 250.000 Euro als höchst angemessen. Laut Gutachter finde der Angeklagte einen Betrag in "dreifacher Höhe" entsprechend. Der Verteidiger rechtfertigte dies u. a. mit dem erhöhten Klagsrisiko sowie einem Mehr an Arbeitsaufwand als Sanierungsgeschäftsführer. Ein Argument, das der Sachverständige im Fall Haberleitner nicht gelten lassen wollte. Dieser sei auch alleiniger Gesellschafter gewesen, was nicht zu "entkoppeln" sei. Ein Sanierungserfolg wäre auch von ihm allein lukriert worden, hielt er fest.

Wie lange der Prozess noch dauern wird, konnte der Richter noch nicht sagen. Ein Dutzend Zeugen seien jedenfalls geladen, von denen bisher noch keiner ausgesagt habe.

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