Dayli-Pleite - Strafprozess gegen Ex-Chef der Drogeriekette
Im zweiten Anlauf soll nun die Hauptverhandlung gegen den einstigen Dayli-Chef und Investor Rudolf Haberleitner eröffnet werden. Auch zweiter Beschuldigter wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen angeklagt. Über 100 Millionen Euro sind den Gläubigern durch die Insolvenz entgangen. Den Beschuldigten drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Dayli-Chef und Investor Rudolf Haberleitner wollte die insolvente österreischische Tochter der Schlecker-Drogeriemarktkette nach einer Runderneuerung wieder in Schwung bringen. Und hat selbst den Schlecker-Nachfolger Dayli an die Wand gefahren.
Linz. Fast sechs Jahre nach der größten Handelspleite des vergangen Vierteljahrhunderts wird Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner am 18. Juni in Linz der Prozess gemacht. Sein Plan, die angeschlagene Schlecker-Österreich-Tochter sowie andere Auslandstöchter als Dayli-Drogeriemärkte fortzuführen, scheiterte und führte in ein Strafverfahren wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
Nachdem Haberleitners TAP Dayli Vertriebs GmbH ein Jahr lang keine Investoren für eine Umstrukturierung gefunden hatte, wurde am 4. Juli 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die knapp 900 Filialen wurden geschlossen, 3.500 Beschäftigte - hauptsächlich Frauen - verloren ihre Jobs. Für die Gläubiger soll es durch die Insolvenz zu einem Ausfall von rund 114 Mio. Euro gekommen sein. Seit April 2014 wird das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren geführt. Mitte 2017 überwies der Dayli-Masseverwalter in einer ersten Zwischenverteilung rund 11 Mio. Euro an die Gläubiger.
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hatte im Jänner 2019 dann einen Strafantrag gegen Haberleitner beim Landesgericht wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 und Abs 2 StGB und gegen eine weitere Person wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren eingebracht. Der maximale Strafrahmen beträgt zwei Jahre Haft. Die anfangs erhobenen Vorwürfe wegen betrügerischer Krida und schweren Betrugs wurden hingegen fallengelassen.
Der kommende Dienstag (18. Juni) ist nun der zweite Anlauf, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Der erste Termin im April wurde vertagt, weil Haberleitner im Ausland an einer Investmentkonferenz teilnahm. Jetzt stehen am ersten Verhandlungstag seine Einvernahme sowie jene eines weiteren Beschuldigten auf dem Programm. Zeugen seien noch nicht geladen, wie lange sich der Prozess hinziehen werde, konnte Landesgerichtssprecher Walter Eichinger noch nicht sagen.
Schon nach Bekanntwerden des Prozesses hatte der Ex-Dayli-Chef der APA erklärt, dass auch die noch gegen ihn übrig gebliebenen Anschuldigungen nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen würden. Der Vorwurf, man habe die Buchhaltung nicht schnell genug auf ein modernes System umgestellt und die 2011er-Bilanz nicht rasch genug veröffentlicht, sei nicht haltbar. "Ich bin der falsche Beschuldigte", sagte Haberleitner im Jänner. Die Bilanz 2011 sei zeitlich noch vor der Übernahme Mitte 2012 gelegen.