
René Benko tritt seinen Verhandlungen entgegen.
©APA/HELMUT FOHRINGERBenko erhebt Einspruch gegen die zweite Anklage wegen betrügerischer Krida. Auftakt der Verhandlungen könnte bereits Mitte Oktober sein.
Der Gründer des in die Insolvenz gerutschten Immobilienunternehmens Signa, René Benko, hat Einspruch gegen die zweite gegen ihn erhobene Anklage wegen betrügerischer Krida erhoben. Dies teilte am Montag ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts auf APA-Anfrage mit. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) mit dem Fall befasst. Damit war bisher nur eine Anklage - ebenfalls wegen betrügerischer Krida - gegen den Tiroler rechtskräftig und wird Mitte Oktober verhandelt.
Eine Mitangeklagte Benkos - die zu Benkos Taten beigetragen haben soll - hatte bereits vergangene Woche Einspruch gegen die Anklage erhoben. Es sei derzeit „nicht absehbar", ob im Fall einer Abweisung des Einspruchs gegen die zweite Anklage diese ebenfalls am 14. und 15. Oktober angesetzten Prozess am Innsbrucker Landesgericht verhandelt wird, hieß es am Montag. Es gilt eine Frist von mindestens acht Tagen zwischen Rechtskraft der Anklage und Prozess, erläuterte Gerichtssprecherin Birgit Fink zuletzt.
Benko soll Vermögenswerte beiseite geschafft haben
Bei der Klage geht es laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Konkret geht es um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren Haft.
In der ersten Anklage wird dem Tiroler Immobilienunternehmer ebenfalls vorgeworfen, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft haben soll. Die Anklage betraf einerseits die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar gewesen sein sollen, sowie eine Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an Angehörige. Die Anklage wird im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts verhandelt werden.
WKStA ermittelt zu 14 Sachverhaltssträngen
Die WKStA ging zuletzt im Signa-Verfahrenskomplex 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
(trend/APA)