
Signa-Gründer Rene Benko
©APA/GEORG HOCHMUTHRené Benko soll laut Anklage im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit Gläubiger geschädigt haben.
Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: Firmengründer René Benko wird wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert. Er soll Vermögenswerte verschwiegen und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge der Insolvenz geschmälert haben, teilte die WKStA am Dienstag mit. Benko droht eine Haft von ein bis zehn Jahren. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, der Beschuldigte kann Einspruch dagegen erheben.
Bei der Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 660.000 Euro. Bei den konkreten Vermögenswerten handle es sich um „eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war“, schreibt die WKStA. Weiters gehe es um eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro.
Verhandlung wird in Innsbruck stattfinden, Termin noch offen
Die Anklage wurde in Innsbruck eingebracht. Deshalb werde der Prozess auch jedenfalls in der Heimatstadt Benkos stattfinden, sagte ein Sprecherin des Landesgerichts zur APA. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest, da die Anklage noch nicht rechtskräftig sei. Benko-Anwalt Norbert Wess äußerte sich auf APA-Anfrage vorerst nicht zu der neuen Entwicklung.
Die Anklage ist nur ein Teilaspekt in der sehr umfangreichen Causa Signa, in der die WKStA derzeit zwölf verschiedenen Sachverhaltssträngen nachgeht. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die WKStA.
(trend/APA)